750/AB XXIII. GP

Eingelangt am 26.06.2007
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat HAIDLMAYR, Freundinnen und Freunde haben am 03. Mai 2007 unter der Nr. 774/J-NR/2007 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Rückforderungen ehemaliger Zivildiener“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die vermögensrechtlichen Ansprüche gemäß § 1 des Zivildienstgesetz-Übergangsrechts 2006 waren vom Anspruchsberechtigten beim jeweiligen Rechtsträger geltend zu machen. Der Rechtsträger hatte keine Meldepflicht, gegenüber dem Bundesministerium für Inneres bzw. der Zivildienstserviceagentur bekannt zu geben, wie viele Anträge gestellt wurden und mit wie vielen Anspruchsberechtigten eine gütliche Einigung erzielt wurde.

 

Zu Frage 2:

Bis zum 4. Juni 2007 gingen bei der Zivildienstserviceagentur 1.985 Anträge auf Ersatz abgegoltener Ansprüche gemäß § 1 des Zivildienstgesetz-Übergangsrechts 2006 von dazu gemäß § 2 leg. cit. berechtigten Rechtsträgern ein. Davon wurden bisher 1.927 Anträge von der Zivildienstserviceagentur bearbeitet. Eine Trennung in positiv und negativ beschiedene Anträge ist nicht möglich. Dies ergibt sich durch die Tatsache, dass es sich bei den Anträgen der Rechtsträger meistens um Sammelanträge für mehrere Zahlungen an verschiedene Zivildienstpflichtige gehandelt hat. Daher haben Ablehnungen oder Korrekturen einzelner Zahlungen nicht zur Ablehnung des gesamten Antrags geführt.

 

Die Anzahl der in den Anträgen, die von der Zivildienstserviceagentur bis 4. Juni 2007 zur Zahlung freigegeben wurden,  angeführten Zivildienstpflichtigen, beträgt 31.724.

 

Zu Frage 3:

Aus verwaltungsökonomischen Gründen wurden keine Aufzeichnungen über die Höhe der, von der Zivildienstserviceagentur den Rechtsträgern, ersetzten Beträge geführt. Diese ist von mehreren Faktoren (z.B. Naturalvollverpflegung, Naturalteilverpflegung, Abgeltung der Verpflegungskosten gemäß §§ 4 und 5 der Verpflegungsverordnung durch die Rechtsträger bzw. Ersatz der Kosten gemäß § 3 Verpflegungsverordnung, BGBl. II Nr. 43/2006) abhängig.

 

Es kann jedoch gesagt werden, dass die Anträge der Rechtsträger unter anderem auch dahingehend überprüft wurden, ob die (vom Rechtsträger) beantragte Summe auch tatsächlich zuvor an den anspruchsberechtigten Zivildienstpflichtigen zur Gänze ausbezahlt wurde. Dadurch wurde sichergestellt, dass in jenen Fällen in denen der Höchstbetrag von    € 4,20 dem Rechtsträger ersetzt wurde, (zumindest) dieser Betrag auch tatsächlich in voller Höhe beim Antragsteller eingegangen ist.

 

Zu Frage 4:

Mit Stand vom 4. Juni 2007 sind 998 Berufungsanträge im Bundesministerium für Inneres eingelangt.

 

Zu Frage 5:

Mit Stand vom 4. Juni .2007 sind 202 Berufungsverfahren mit der Feststellung der Höhe abzugeltender vermögensrechtlicher Ansprüche abgeschlossen. 8 Berufungsanträge mussten negativ beschieden werden.