757/AB XXIII. GP
Eingelangt am 26.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 720/J-NR/2007 betreffend finanzieller Nutzen des Bundeslandes Kärnten vom Österreichischen Bundesstaat, die die Abgeordneten Maga. Melitta Trunk und GenossInnen am 26. April 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Welche finanziellen Förderungen, Subventionen und sonstigen Zuwendungen für das Bundesland Kärnten sowie die Kärntner Gemeinden sind in ihrem Ressort auf Grund der Budgetansätze für 2007 und 2008 sowie auch auf Grund der Ermessensausgaben bereits beantragt, bewilligt oder zumindest im laufenden Planungsstadium? (Bitte um detaillierte Aufschlüsselung)
Antwort:
Im Bundesland Kärnten werden in den kommenden Jahren im Schienenbereich massive Investitionen getätigt. Eines der größten Schienenprojekte, das der Bund seit seines bestehen in dieser Form jemals beschlossen hat, ist der Bau der Koralmbahn. Diese 130 km lange Neubaustrecke verbindet Graz und Klagenfurt und liegt mit ca. 70 km auf Kärntner Gebiet. Sie ist Teil einer europäischen Verkehrsachse von Danzig nach Oberitalien, wurde neu trassiert und bringt zusätzliche wirtschaftliche Impulse weit über die Bauzeit hinaus. Die Gesamtinvestition in diese Neubaustrecke alleine in Kärnten beträgt gem. ÖBB Rahmenplan bis zum Jahr 2012 rund € 940 Mio. Auch in den Folgejahren bis zur Fertigstellung im Jahr 2018 fließen noch beträchtliche Geldmittel nach Kärnten (in Summe werden alleine in Kärnten in die Koralmbahn rund € 2,8 Mrd. investiert).
In den Ausbau der Tauernsüdrampe der Tauernbahn investiert der Bund bis zum Jahre 2010 insgesamt € 41,2 Mio. aus dem ÖBB Rahmenplan, womit dann auf Kärntner Gebiet die Tauernbahn durchgehend zweigleisig fertig gestellt sein wird.
Neben der überregionalen Bedeutung dieser beiden Achsen, haben diese natürlich eine extrem hohe Bedeutung für den Nahverkehr, da durch die zusätzlichen Gleise mehr Kapazitäten vorgesehen sind.
Auch die ASFiNAG, als 100% Beteiligung des Bundes in der Anteilsverwaltung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, wird in Kärnten in Straßenprojekte mit Baubeginn bis zum Jahr 2012 € 331,2 Mio. investieren. Als wesentliche Projekte seien hier erwähnt: A2 Süd Autobahn, Vollausbau Bad St. Leonhard - Wolfsberg Nord (inkl. 2. Röhre Gräberntunnel); A10 Katschbergtunnel 2. Röhre; S37 Klagenfurt bis Mölbling; S37 Scheifling bis Friesach Nord;
Die Schienen- und Straßenprojekte wurden als Infrastrukturpaket 2007-2012 im Ministerrat vom 28. März 2007 beschlossen.
Das Land Kärnten bzw. die Kärntner Gemeinden sind weiters auf Grundlage der §§ 24 und 26 ÖPNRV-G (Bestellerförderung) Empfänger von Zuwendungen. Die Zuwendungen gemäß §§24 und 26 ÖPNRV-G erfolgen auf Grundlage von definierten Projekten, wobei dafür Planungen des Landes bzw. der Gemeinden Voraussetzung sind. Inwieweit hiefür seitens des Landes oder der Gemeinden im Jahr 2007 Anträge beim Bund gestellt werden ist dzt. nicht bekannt. In der Vergangenheit wurden im Rahmen Nahverkehr und Bestellerförderung in den Jahren 2005 und 2006 rund 6,3 Mio. EUR im Land Kärnten bzw. in die Kärntner Gemeinden investiert
Die Forschungs- und Technologieförderungen des bmvit können grundsätzlich nicht ex ante einem bestimmten Bundesland zugeordnet werden; die Vergabe der Budgetmittel wird nicht nach geographischen Kriterien geplant. Je nach Inanspruchnahme der Förderungsangebote in den verschiedenen Programmen durch entsprechende Projekte kann ex post eine geographische Zuordnung der Mittel vorgenommen werden. Im Vorjahr flossen für Forschungs-, Technologie- und Innovationsprojekte in Kärnten aus Programmen des Innovationsbereichs des bmvit insgesamt 29 Millionen Euro, 2005 waren es 20 Millionen Euro.
Frage 2:
Welche allgemeinen Fördermöglichkeiten bestehen entsprechend dem Regierungsprogramm und dem neuen Bundesministeriengesetz (§ 2 BMG sowie Anlage zu § 2 BMG und die daraus ersichtlichen Wirkungsbereiche) in ihrem Ressort sowie den ihrem Ressort unterstehenden Bundeseinrichtungen für das Bundesland Kärnten sowie Kärntner Gemeinden, unabhängig davon ob diese tatsächlich genützt werden oder nicht? (Bitte um detaillierte Angabe der einzelnen „Fördertöpfe", Budgetansätze usw. für die ein Ansuchen um Förderung möglich ist bzw. der dafür zuständigen Verwaltungsgliederung).
Antwort:
Aus den in meiner Beantwortung zu Frage 1 genannten Gründen, gibt es keine Zuordnung von „Fördertöpfen" zu einem Bundesland oder zu bestimmten Gemeinden.
Frage 3:
a) Welche Subventionsmöglichkeiten bestehen darüber hinaus für das Bundesland Kärnten und die Kärntner Gemeinden aus den unterschiedlichen Fördertöpfen der Europäischen Union in jenem Bereichen, die gemäß § 2 BMG in den Wirkungsbereich Ihres Ressorts fallen? (Bitte um detaillierte Angabe)
b) Welche dieser Möglichkeiten beinhalten mögliche Kofinanzierungen zwischen der EU und der Republik Österreich? (Bitte um detaillierte Angabe)
c) Wie viele dieser beiden Möglichkeiten wurden vom Land Kärnten und den Kärntner Gemeinden im Jahr 2005 und 2006 genützt und wie viele werden es nach derzeitigem Stand im Jahr 2007 sein? (Bitte um detaillierte Angabe)
Antwort:
Ich möchte darauf hinweisen, dass es Subventionsmöglichkeiten gibt, die vom Land Kärnten und den Kärntner Gemeinden direkt von der EU angesprochen werden können. Mein Ressort ist jedoch in diese Prozesse nicht eingebunden.
Frage 4:
Welche Einrichtungen des Bundes die gemäß § 2 BMG dem Wirkungsbereich Ihres Ressorts unterstehen sind derzeit in Kärnten angesiedelt? Wie viele Mitarbeiter(innen) sind in jeder diesen Einrichtungen tätig und welche Jahresbudget erhält jede dieser Einrichtungen vom Bund? (Bitte um detaillierte Angabe für die einzelnen Einrichtungen)
Antwort:
Derzeit sind keine in der Frage angesprochenen Einrichtungen meines Ressorts im Bundesland Kärnten angesiedelt.
Jedoch ist die Kärntner Betriebsansiedlungs- und BeteiligungsgesellschaftmbH - BABEG zu 50% ein Unternehmen des Bundes in der Anteilsverwaltung des BMVIT. Mein Ressort war in der Vergangenheit über diese Beteiligung maßgeblich in die Finanzierung von Projekten der BABEG involviert (z.B. Lakeside Science and Technology Park).
Frage 5:
Wie beurteilen Sie daher im Hinblick auf die Ihrem Ressort unterstehenden Wirkungsbereiche gemäß § 2 BMG die möglichen Auswirkungen eines „Freistaat Kärnten" für das Land Kärnten und die Kärntner Gemeinden in finanzieller Hinsicht? (Bitte um detaillierte Angabe)
Antwort:
Ich darf auf die Anfragebeantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 722/J des Herrn Bundeskanzlers verweisen.