76/AB XXIII. GP
Eingelangt am 12.01.2007
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0110-I/4/2006
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 204/J vom 15. Dezember 2006 der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bewertung von Gegengeschäften beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Einleitend weise ich darauf hin, dass die Beurteilung der Kompensationsgeschäfte in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit fällt. Daher wurde auch der Gegengeschäftsvertrag selbst vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit abgeschlossen und liegt im Bundesministerium für Finanzen nicht auf. Soweit mir bekannt ist, ist es dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit mit diesem allerdings gelungen, Gegengeschäftsverpflichtungen in einem Ausmaß von mehr als 200 Prozent des Nettoanschaffungspreises zu vereinbaren. Damit bietet der Ankauf der Eurofighter neben dem eigentlichen Zweck der Luftraumsicherung auch ein riesiges Potential für die heimische Wertschöpfung, für unsere Beschäftigten, für unsere Klein- und Mittelbetriebe.
Hinsichtlich der in der Anfrage angesprochenen Studie des Industriewissenschaftlichen Instituts vom Mai 2002 teile ich mit, dass mir diese nicht vorliegt. Auch meine ExpertInnen versichern mir, dass in diesem Zusammenhang lediglich die Kernaussagen einer der Vollständigkeit halber zu erwähnenden Studie des Industriewissenschaftlichen Instituts über wirtschafts- und technologiepolitische Aspekte von Offsets aus dem Jahr 2001 bekannt sind, wobei darin jedoch keinerlei Bezug zum gegenständlichen Beschaffungsvorgang selbst, insbesondere zu keinem konkreten potenziellen Bieter, gegeben ist.
Nun zu den konkreten Fragen:
Zu 1. und 2.:
Wie ich bereits in meinen einleitenden Bemerkungen festgehalten habe, liegt die in der Anfrage angesprochene Studie des Industriewissenschaftlichen Instituts vom Mai 2002 weder mir vor, noch haben meine ExpertInnen Kenntnis vom Inhalt derselben. Somit konnte auch keine Prüfung erfolgen.
Der Vollständigkeit halber teile ich in diesem Zusammenhang mit, dass lediglich die Kurzfassung einer sehr allgemein gehaltenen Studie des Industriewissenschaftlichen Instituts mit dem Titel „Kernaussagen der Studie des IWI: Wirtschafts- und technologiepolitische Wirkungen von Offset-Geschäften“ vom 12. Juni 2001 auf ihren technologie-, industrie- und wirtschaftspolitischen Gehalt geprüft wurde, wobei hier allerdings kein direkter Konnex zum gegenständlichen Beschaffungsvorgang selbst, insbesondere zu keinem konkreten potenziellen Bieter, erkennbar war und ist.
Zu 3.:
Abgesehen davon, dass die in der Anfrage angesprochene Studie des Industriewissenschaftlichen Instituts vom Mai 2002 weder mir vorliegt, noch meine ExpertInnen Kenntnis vom Inhalt derselben haben, weise ich darauf hin, dass der in der Anfrage angesprochene Komplex der Gegengeschäfte im Zusammenhang mit der Nachbeschaffung von Luftraumüberwachungsflugzeugen in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit fällt.
Zu 4.:
Zunächst versichere ich nochmals, dass es für meine MitarbeiterInnen und mich stets selbstverständlich war, die in der Bundesverfassung als Eckpfeiler der Demokratie beschriebene Zuständigkeit des Nationalrates zu achten und denselben in seiner Arbeit daher auch umfassend zu unterstützen. Dementsprechend haben meine ExpertInnen auch dem angesprochenen Auftrag der Übermittlung sämtlicher Unterlagen zu den einzelnen Beweisthemen vollständig Rechnung getragen. Da die in der Anfrage angesprochene Studie des Industriewissenschaftlichen Instituts vom Mai 2002 in meinem Ressort jedoch nicht aufliegt, konnte dieselbe auch nicht übermittelt werden.