761/AB XXIII. GP

Eingelangt am 26.06.2007
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen
haben am 26. April 2007 unter der Nr. 712/J-NR/2007 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „finanzieller Nutzen des Bundeslandes Kärnten
vom Österreichischen Bundesstaat" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Die Zahlungsströme des Bundes an die Bewohner und Gebietskörperschaften des
Landes Kärnten, sowohl im Wege des Finanzausgleichs als auch in Form von
Förderungen wie etwa in den Bereichen Bildung, des Gesundheitswesens, Kultur, Sport,
Verkehr, Landwirtschaft und der ländlichen Entwicklung fallen nicht in den
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für europäische und internationale
Angelegenheiten.

Es gibt jedoch eine Reihe von Unterstützungsleistungen meines Ressorts, die auch
Kärntnerinnen und Kärntnern zugute kommen, etwa die finanzielle Unterstützung von
Einzelpersonen bzw. Vereinen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit und der
Auslandskulturpolitik oder in Form der konsularischen Hilfeleistungen für im Ausland
in Not geratene Staatsbürger. Über diese Leistungen gibt es jedoch keine Auflistung für
einzelne Bundesländer.


Für Förderungen sind die Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von
Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004) maßgeblich. Gemäß § 3 leg. zit. darf eine
Leistung vom Bund nur dann gefördert werden, wenn sie Angelegenheiten betrifft, die
über den Interessensbereich eines einzelnen Bundeslandes hinausgehen. Im Kapitel 20
werden unter den o.a. Voraussetzungen Subventionen an gemeinnützige Institutionen
beim Ansatz 1/20006 verrechnet.

Zu den Fragen 3a bis 3c:

Die Bewohner und Gebietskörperschaften Kärntens können - wie auch jene aller
anderen Bundesländer Österreichs - von EU-Fördermitteln profitieren, die im
Wesentlichen aus folgenden drei Bereichen stammen:

-  der Gemeinsamen Agrarpolitik einschließlich der Entwicklung des ländlichen Raums,

-  der Struktur- und Regionalpolitik,

-  sowie aus EU-Programmen insbesondere im Bereich Forschung und technologische
Entwicklung, Bildung und Jugend sowie Kultur.

Kofinanzierungen des Bundes und der Länder gibt es vor allem im Bereich der Struktur-
und Regionalpolitik sowie bei der Entwicklung des ländlichen Raums.

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten ist in die
Verhandlungen der erwähnten EU-Politiken und deren Finanzierung sowie teilweise
auch in die Programmierung der EU-Förderinstrumente involviert.

Die finanzielle Abwicklung der einzelnen Förderungen läuft jedoch etwa im Bereich der
Gemeinsamen Agrarpolitik und der ländlichen Entwicklung über die Agrarmarkt
Austria, im Bereich Struktur- und Regionalpolitik über das Bundeskanzleramt sowie das
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. Ich ersuche daher um Verständnis, dass
über die Nutzung dieser Förderinstrumente durch Bewohner oder Gebietskörperschaften
in Kärnten seitens meines Ressorts keine Angaben gemacht werden können.


Zu Frage 4:

Im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für europäische und internationale
Angelegenheiten sind keine Einrichtungen des Bundes in Kärnten angesiedelt.

Zu Frage 5:

Im Hinblick auf die meinem Ressort gemäß § 2 BMG unterstehenden Wirkungsbereiche
sind keine finanziellen Auswirkungen zu erwarten.

Zu Frage 6:

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten hatte sich
bisher nicht mit dem im Kärntner Landtag eingebrachten Antrag auf Änderung der
Kärntner Landesverfassung zu befassen. Auch hat der Kärntner Landtag eine solche
Änderung nicht beschlossen.

Die präzise völkerrechtliche Beurteilung hängt vom genauen Inhalt eines allfälligen
Landtagsbeschlusses ab. Die verfassungsrechtliche Prüfung eines allfälligen
Widerspruchs zwischen der Bezeichnung „Freistaat Kärnten" und Art. 2 B-VG („Der
Bundesstaat wird gebildet aus den selbständigen Ländern: Burgenland, Kärnten,
Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien.") fällt
nicht in den Zuständigkeitsbereich meines Ressorts.