772/AB XXIII. GP

Eingelangt am 28.06.2007
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 25. Juni 2007

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0096-IK/1a/2007

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 794/J betreffend Schutzhüttenprogramm, welche die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen am 3. Mai 2007 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Das dem 1991 geschaffenen Schutzhüttenprogramm zugrundeliegende Konzept sah die Aufbringung von ATS 1 Mrd. (€ 72,7 Mio.) in zehn Jahren - dreigeteilt durch Bund, Länder und alpine Vereine – zur umweltgerechten Sanierung von Schutzhütten vor. Vom damaligen Wirtschaftsministerium wurden in Abstimmung mit dem Dachverband der alpinen Vereine Österreichs, dem Verband alpiner Vereine Österreichs (VAVÖ), Rahmenrichtlinien mit der Bezeichnung "Hüttensanierungsprogramm" ausgearbeitet, um einen zielgerichteten Einsatz von Förderungsmitteln zu gewährleisten. Da es galt, weiterhin ein großes Investitionsvolumen im Bereich der alpinen Schutzhütten zu finanzieren, wurde im Jahr 2002 die Zustimmung zur Verlängerung dieses Programms um weitere fünf Jahre erteilt, wobei es im Jahr 2006 eine Aufstockung der Mittel gab. Die Rahmenrichtlinien wurden auch adaptiert und das Förderungsprogramm in "Förderung der alpinen Infrastruktur" umbenannt.

 

Folgende Summen wurden im Rahmen dieses Programms für die alpinen Vereine zur Verfügung gestellt:

Jahr

in ATS

in €

1991

20.800.000

1.511.594,95

1992

30.000.000

2.180.185,03

1993

30.000.000

2.180.185,03

1994

30.000.000

2.180.185,03

1995

30.000.000

2.180.185,03

1996

30.000.000

2.180.185,03

1997

30.000.000

2.180.185,03

1998

30.850.000

2.241.956,93

1999

30.000.000

2.180.185,03

2000

30.000.000

2.180.185,03

2001

25.500.000

1.853.157,27

2002

 

1.853.157,27

2003

 

1.853.157,27

2004

 

1.853.157,27

2005

 

1.853.157,27

2006

 

2.253.157,27

1991 - 2002

317.150.000

23.048.189,36

1991 - 2006

 

32.713.975,74

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Insgesamt wurden im Zeitraum von 1992 bis 2005 892 Projekte gefördert. Diese  teilen sich wie folgt auf die einzelnen Bundesländer auf:

 

Burgenland:

8 Projekte

Kärnten:

73 Projekte

Niederösterreich:

177 Projekte

Oberösterreich:

80 Projekte

Salzburg:

95 Projekte

Steiermark:

217 Projekte

Tirol:

178 Projekte

Vorarlberg:

64 Projekte

 

892 Projekte

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Für das Jahr 2007 sind im Budget für die "Förderung der alpinen Infrastruktur" € 2.253.157,27 genehmigt worden.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit werden keine angesuchten Projekte abgelehnt. Die Auswahl der jährlich eingereichten Projekte erfolgt über den VAVÖ. Dieser prüft auch die Konformität der eingereichten Projekte mit den Rahmenricht-linien "Förderung der alpinen Infrastruktur". Danach werden die Projekte gesammelt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit eingereicht.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Dies ist dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit nicht bekannt.

 

 


Antwort zu den Punkten 6 bis 9 der Anfrage:

 

Der VAVÖ ist gemäß Rahmenrichtlinien "Förderung der alpinen Infrastruktur" Förderungsempfänger und wird als Dachverband der österreichischen alpinen Vereine als Hauptansprechpartner des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit gesehen. Der VAVÖ ist ein Verein, bei dem nach seinen Satzungen die Möglichkeit einer Aufnahme als ordentliches oder außerordentliches (unmittelbares) Mitglied besteht.

Darüber hinaus ist anzumerken, dass einzelne Bundesländer direkt im eigenen Zuständigkeitsbereich den Ausbau und die Sanierung von Schutzhütten mit erheblichen Mitteln fördern.

 

 

Als weitere Förderungsmöglichkeiten sind etwa die Förderungsprogramme im Wege der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. und der     Kommunalkredit Austria AG zu nennen.