774/AB XXIII. GP

Eingelangt am 28.06.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am  25. Juni 2007

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0104-IK/1a/2007

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 846/J betreffend „Illegale Beschäftigung und Schattenwirtschaft – Entziehung der Gewerbeberech-tigung“, welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 16. Mai 2007 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 5 der Anfrage:

 

Es wurden die Gewerbeabteilungen der Ämter der Landesregierungen befasst.    Diese haben zu den genannten Punkten folgende Daten mitgeteilt:

 

In Wien wurden 35 Anträge gemäß § 30a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes gestellt. Diese betrafen das Bauhilfsgewerbe, Baumeistergewerbe, Gastgewerbe, Handelsgewerbe, gärtnerische Tätigkeiten, Vermietung von Kraftfahrzeugen, Werbeagentur, Fleischergewerbe, Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen bzw. Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren höchstzulässiges Gesamtgewicht insgesamt 3500 kg nicht übersteigt und Räumungen wertlosen Gutes und Gerümpels aus Wohnungen, Kellern und Dachböden.

 

Es wurden insgesamt 21 Entziehungsverfahren eingeleitet, davon wurden insgesamt 15 Verfahren eingestellt. Bis dato wurde in zwei Fällen die Gewerbeberechtigung rechtskräftig entzogen.

 

In Niederösterreich wurden drei Anträge gestellt. In zwei Fällen war das Gastge-werbe, in einem Fall das Baumeistergewerbe betroffen. In einem Fall wurde das Verfahren eingestellt und in einem Fall wurde die Gewerbeberechtigung entzogen.

 

In Oberösterreich wurde ein Antrag gestellt. Der Antrag betraf das Elektrotechnikgewerbe. Die Gewerbeberechtigung wurde rechtskräftig entzogen.

 

In Vorarlberg wurden drei Anträge auf Entziehung der Gewerbeberechtigung gestellt. Die Anträge betrafen ausschließlich das Gastgewerbe. Die Verfahren wurden eingestellt.

 

In den anderen Bundesländern erfolgten keine Anträge.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Im Jahr 2006 wurden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit keine § 30a AuslBG gestützten Beschwerden an den Verwaltungsgerichtshof erhoben.

 

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Ansprüche gem. § 1 Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 (UWG) iVm § 30a Ausländerbeschäftigungsgesetz wurden nach den Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit im Jahr 2006 nicht eingebracht.

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (siehe zB. Erkenntnisse vom 28.2.1995, Zl. 94/04/0076 und vom 7.5.1997, Zl. 95/09/0276) ist ab zwei rechtskräftigen Bestrafungen wegen unerlaubter Beschäftigung von Ausländern eine „wiederholte unerlaubte Beschäftigung“ anzunehmen.