778/AB XXIII. GP

Eingelangt am 28.06.2007
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

GZ: BMGFJ-11001/0073-I/A/3/2007

Wien, am  27 . Juni 2007

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 789/J der Abgeordneten Sonja Ablinger und GenossInnen wie folgt:

 

Frage 1:

Der Gesetzesentwurf betreffend die 8. Novelle zum Kinderbetreuungsgeldgesetz ist zur Begutachtung ausgesendet worden. Eine zeitgerechte Umsetzung der Flexibilisierungsbestimmungen (Inkrafttreten mit 1. Jänner 2008) ist sichergestellt.

 

Frage 2:

Eine wichtige Intention bei der Ausgestaltung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes war es, Väter verstärkt in die Familienarbeit einzubinden. Auf dieser Grundlage wurde die Anspruchsvoraussetzung zur Ausschöpfung der maximalen Bezugslänge an den Bezugswechsel der Elternteile geknüpft.

Ich halte es für wichtig und notwendig, an dieser Intention festzuhalten und bin selbstverständlich davon überzeugt, dass es entsprechender Unterstützung für alleinerziehende Eltern bedarf.

 

Alleinerziehende sind zweifellos mit anderen Herausforderungen konfrontiert als Paare. Die erforderliche Unterstützung muss daher ihren speziellen Bedürfnissen entgegenkommen.

 

Gerade bei Alleinerziehenden muss darauf geachtet werden, dass sie nicht in eine Armutsfalle geraten. Die eigene Erwerbstätigkeit und der Wiedereinstieg in den Beruf sind in diesem Zusammenhang von großer Bedeutung und bieten bessere Voraussetzungen als eine Verlängerung der Anspruchsdauer für Transferleistungen.

 

Darüber hinaus spielen arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen eine große Rolle. Um die Situation von Alleinerziehenden weiter zu verbessern, sollten z.B. auch Adaptierungen im Unterhaltsvorschussrecht umgesetzt werden oder im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf flächendeckend qualitativ hochwertige Kinderbetreuungsplätze bereitgestellt werden.

 

Frage 3:

Ich bin hier für eine klare Stichtagsregelung, die für alle Bürgerinnen und Bürger verständlich ist und auch in der praktischen Umsetzung möglichst einfach zu vollziehen ist.

 

Die Begutachtungsphase wird Gelegenheit zu Stellungnahmen bieten, die Eingang in die parlamentarische Diskussion finden werden.

 

Frage 4a):

Nach der von meinem Ressort in Auftrag gegebenen Kindertagesheimstatistik der Statistik Austria zeigt sich bei der Kinderbetreuungsquote der 0 – 2-Jährigen ein kontinuierlicher Anstieg. Sind im Jahr 2003 8,5 % der 0 – 2-Jährigen in Einrichtungen betreut worden, so waren dies im Jahr 2004 9,2 % und im Jahr 2005 10,2 %.

 

Angelegenheiten der Kinderbetreuung sind nach Art. 14 Abs. 4 lit. b B-VG Landessache in Gesetzgebung und Vollziehung. Den Ländern obliegt es daher, Prognosen zu erstellen und entsprechend Vorsorge zu treffen.

 

Frage 4b):

Ich werde mich als Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend für die bedarfsorientierte Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen einsetzen und werde dazu Gespräche mit den führend zuständigen Ländern sowie den inhaltlich berührten Bundesministerien führen.

 

Frage 5:

Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt heute sowohl für Eltern als auch für Arbeitgeber eine große Herausforderung dar; deshalb werde ich bei den Gesprächen mit den führend zuständigen Ländern sowie den inhaltlich berührten Bundesministerien auch die Schaffung von Betriebskindergärten ansprechen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin