779/AB XXIII. GP

Eingelangt am 28.06.2007
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0075-I/A/3/2007

Wien, am  27. Juni 2007

 

 

 

Sehr geehrter Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 792/J der Abgeordneten Maga Christine Muttonen, mag. Elisabeth Grossmann und GenossInnen wie folgt:

 

Fragen 1 und 3:

Nach den Bestimmungen der österreichischen Bundesverfassung ist die

Zuständigkeit für Angelegenheiten des Jugendschutzes sowohl hinsichtlich der

Gesetzgebung als auch der Vollziehung den Ländern vorbehalten. Das hat zur

Folge, dass in Österreich neun unterschiedliche Jugendschutzgesetze gelten.

Für Kinder und Jugendlichen kommt immer das Jugendschutzgesetz jenes Landes

zur Anwendung, in dem sie sich gerade aufhalten.

 

Die Regelungen hinsichtlich des Alkoholverbots für Jugendliche weichen stark

voneinander ab. Während einige Bundesländer den Konsum bestimmter

alkoholischer Getränke, wie Alkopops, ausdrücklich verbieten, sind in anderen

Bundesländern gebrannte Getränke oder alkoholische Getränke mit

unterschiedlichem Alkoholanteil verboten. Teilweise sind die Verbote nur auf den

Konsum in der Öffentlichkeit beschränkt. Auch hinsichtlich des Abgabeverbotes

gibt es unterschiedliche Regelungen.

 

Eine der wichtigsten Maßnahmen im Kampf gegen das Komatrinken von

Jugendlichen ist aus meiner Sicht die Harmonisierung dieser Regelungen in den

Jugendschutzgesetzen der Länder. Nur einheitliche, klare und verständliche

gesetzliche Regelungen finden die erforderliche Akzeptanz bei den Jugendlichen

und ermöglichen eine effiziente Kontrolle.

 

Um die Angleichung der Jugendschutzbestimmungen zum Alkoholkonsum und

die weiteren Schritte für eine gemeinsame Vorgehensweise zur Bekämpfung des

Alkoholmißbrauchs bei Kindern und Jugendlichen voranzutreiben, habe ich die

zuständigen Landesräte und -rätinnen für den 2. Juli 2007 zu einem Runden

Tisch eingeladen.

 

Fragen 2, 4 und 5:

Um Gastronomie und Handel Alterskontrollen hinsichtlich des Abgabeverbotes

von Alkohol zu erleichtern, sollen bundesweit farblich kodierte Personalausweise

für Jugendliche ausgestellt werden. Derzeit führt mein Ressort Verhandlungen

mit dem Bundesministerium für Inneres und der Österreichischen

Staatsdruckerei.

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin