779/AB XXIII. GP
Eingelangt am 28.06.2007
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGFJ-11001/0075-I/A/3/2007
Sehr geehrter Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 792/J der Abgeordneten Maga Christine Muttonen, mag. Elisabeth Grossmann und GenossInnen wie folgt:
Fragen 1 und 3:
Nach den Bestimmungen der österreichischen Bundesverfassung ist die
Zuständigkeit für Angelegenheiten des Jugendschutzes sowohl hinsichtlich der
Gesetzgebung als auch der Vollziehung den Ländern vorbehalten. Das hat zur
Folge, dass in Österreich neun unterschiedliche Jugendschutzgesetze gelten.
Für Kinder und Jugendlichen kommt immer das Jugendschutzgesetz jenes Landes
zur Anwendung, in dem sie sich gerade aufhalten.
Die Regelungen hinsichtlich des Alkoholverbots für Jugendliche weichen stark
voneinander ab. Während einige Bundesländer den Konsum bestimmter
alkoholischer Getränke, wie Alkopops, ausdrücklich verbieten, sind in anderen
Bundesländern gebrannte Getränke oder alkoholische Getränke mit
unterschiedlichem Alkoholanteil verboten. Teilweise sind die Verbote nur auf den
Konsum in der Öffentlichkeit beschränkt. Auch hinsichtlich des Abgabeverbotes
gibt es unterschiedliche Regelungen.
Eine der wichtigsten Maßnahmen im Kampf gegen das Komatrinken von
Jugendlichen ist aus meiner Sicht die Harmonisierung dieser Regelungen in den
Jugendschutzgesetzen der Länder. Nur einheitliche, klare und verständliche
gesetzliche Regelungen finden die erforderliche Akzeptanz bei den Jugendlichen
und ermöglichen eine effiziente Kontrolle.
Um die Angleichung der Jugendschutzbestimmungen zum Alkoholkonsum und
die weiteren Schritte für eine gemeinsame Vorgehensweise zur Bekämpfung des
Alkoholmißbrauchs bei Kindern und Jugendlichen voranzutreiben, habe ich die
zuständigen Landesräte und -rätinnen für den 2. Juli 2007 zu einem Runden
Tisch eingeladen.
Fragen 2, 4 und 5:
Um Gastronomie und Handel Alterskontrollen hinsichtlich des Abgabeverbotes
von Alkohol zu erleichtern, sollen bundesweit farblich kodierte Personalausweise
für Jugendliche ausgestellt werden. Derzeit führt mein Ressort Verhandlungen
mit dem Bundesministerium für Inneres und der Österreichischen
Staatsdruckerei.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andrea Kdolsky
Bundesministerin