78/AB XXIII. GP

Eingelangt am 12.01.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Zur schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 71/J-NR/2006 betreffend die Geschäftsführung
in der ÖBB-Postbus GmbH, der Abgeordneten Ing. Mag. Kuzdas und GenossInnen vom 17.
November 2006 darf ich zu den gegenst
ändlichen Fragen

Nach welchen Kriterien wurden die Geschäftsführer der ÖBB-Postbus GmbH ausgewählt?

Welche persönlichen Merkmale und spezielle Fähigkeiten waren für die Auswahl
entscheidend?

Warum wurde kein ausführliches Auswahlverfahren (z.B. Assessment Center) durchgeführt?

Welche Verteilung der Aufgaben und Verantwortung gibt es im Unternehmen ÖBB-Postbus
GmbH zwischen den beiden Gesch
äftsführern?

Wer ist für die Prüfung der Kreditkartenabrechungen von Mitarbeitern verantwortlich und gibt
es ein Vier-Augen-Prinzip?

Wurden die Kreditkartenabrechnungen des Mitarbeiters Kurt H Perko geprüft, wenn ja von
wem?

Wurden die großzügigen Spesen desselben Mitarbeiters genehmigt und rückerstattet und
wenn ja in welcher Höhe belaufen sich die Spesenabrechnungen des Kurt H Perko
insgesamt?

Gibt es in der ÖBB-Postbus GmbH eine grundsätzliche Regelung, welche(r) Mitarbeiter (in)
Anspruch auf ein Dienstfahrzeug hat?


Nach welchen Kriterien wurde festgelegt, welche(r) Mitarbeiter(in) Anspruch auf welches
Dienstfahrzeug hat (Fahrzeugtype, Anschaffungshöchstbetrag, Ausstattungsdetails, usw.)?

Wer hat die Tankkartenabrechnung des Kurt H Perko geprüft?

Wie hoch ist/war der tatsächliche Durchschnittsverbrauch des PT 31 in dem Zeitraum, in
dem dieses Fahrzeug von Kurt H Perko gelenkt wurde?

Wie hoch sind die Kosten, die für die Ausbildung zur Erlangung des Führerscheines der
Gruppe D" für Kurt H Perko angefallen sind?

Wie viele Kilometer hat Kurt H Perko mit Omnibussen der ÖBB-Postbus GmbH zurückgelegt
und welche Kosten sind dadurch dem Unternehmen entstanden?

Ist es richtig, das Kurt H Perko das Unternehmen bereits verlassen hat?

Nach welchen Gesichtspunkten wurde der Zeitpunkt des Ausscheidens gewählt?

Wie hoch war die gesetzliche Abfertigung und wie hoch war eine allenfalls gewährte
freiwillige Abfertigung?

Wie wurde/wird die freiwillige Abfertigung begründet?

Hat Kurt H Perko die Kosten für die Führerscheinausbildung und die Spazierfahrten mit
Omnibussen an das Unternehmen rückerstattet?

Ist es richtig, dass einem hochrangigen Werkstättenmanager nach einem Alko-Test
- auf der Fahrt mit dem Dienstfahrzeug - der F
ührerschein entzogen wurde?

Hat  der Werkstättenmanager  den  Verlust  der  Lenkerberechtigung   dem   Dienstgeber
gemeldet?

Welche    Konsequenzen     hatte    der    Verlust    der    Lenkerberechtigung    für    den
Werkstättenmanager? und

Welche Konsequenzen hat der Verlust der Lenkerberechtigung für andere Mitarbeiter, die
Kraftfahrzeug im Auftrag der ÖBB-Postbus GmbH lenken (z.B. Omnibuslenker)?

Wann hat es die letzte Ausschreibung für die Beschaffung von Omnibussen gegeben
(Datum der Veröffentlichung, Geschäftszahl, welche Bustypen wurden ausgeschrieben?

Ist es richtig, dass seit einigen Monaten Busse der Type MAN beschafft werden?
Im Zuge welches Vergabeverfahrens wurde diese Bustype als Bestbieter ermittelt?

Wie viele Busse dieses Fabrikates wurden ausgeschrieben und wie viele Busse dieses
Fabrikates wurden in den letzten Monaten in den Dienst gestellt?


Ist es richtig, dass die neu gelieferten Busse der Type MAN sehr viele Mängel bei der
Übernahme aufwiesen, die die Verkehrs- und Betriebssicherheit in Frage stellten?

Wie hoch ist der erzielte Deckungsbeitrag durch die billig verkauften Matador-Reifen?

Wie hoch ist der Mehraufwand für aufwendige Beschaffung der Ersatzreifen und zu welchen
Preisen konnten die Reifen letztendlich erstanden werden?

Welchen Nutzen erwartet sich die ÖBB-Postbus GmbH von einem Sponsoring eines
Yachtclubs, dessen Yacht vor der Küste Kroatiens vor Anker liegt?

Wie hoch ist der Sponsoringbeitrag, den der Yachtbesitzer von der ÖBB-Postbus GmbH
erhalten hat und welche vertraglichen Gegenleistungen sind zu erwarten?

Ist es richtig, dass das letzte Skirennen von Michaela Dorfmeister mit einem Sponsorbeitrag
unterst
ützt wurde?

Ist es richtig, dass es einen Dauer-Sponsorvertrag mit Michaela Dorfmeister gibt (gab), der
eine monatliche Zahlung vorsieht? und

Wenn ja, wie hoch ist die monatliche Zahlung?

Welche vertragliche Gegenleistung ist von Michaela Dorfmeister zu erbringen und welche
wurde bereits erbracht?"

mitteilen, dass gemäß Art. 52 Abs.1 B-VG und § 90 erster Satz des
Geschäftsordnungsgesetzes 1975 der Nationalrat befugt ist, die Geschäftsführung der
Bundesregierung zu überprüfen, deren Mitglieder über alle Gegenstände der Vollziehung zu
befragen und alle einschl
ägigen Auskünfte zu verlangen.

Art. 52 Abs. 2 B-VG sieht vor, dass sich das Fragerecht des Parlaments hinsichtlich
ausgegliederter Rechtsträger nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrechte in der
Hauptversammlung einer AG) und auf die Ingerenzm
öglichkeiten des Bundes bezieht, nicht
jedoch auf die Tätigkeit der Organe juristischer Personen, die von den Eigentümervertretern
bestellt wurden.

Zudem wurde das Unternehmen ÖBB mit dem Bundesbahngesetz 1992 (mit Wirksamkeit
1.1.1993) und in dessen Weiterentwicklung mit dem Bundesbahnstrukturgesetz 2003 in die
wirtschaftliche Unabhängigkeit und Eigenverantwortung entlassen. Da das
Bundesbahnstrukturgesetz 2003 dem Sinne nach ohne Einschr
änkungen oder
Sonderregelungen auf das Aktienrecht hinweist, obliegen daher operative Maßnahmen in
den Geschäftsbereichen der österreichischen Bundesbahnen ausschließlich den
Entscheidungen des Managements der ÖBB bzw. existieren für mich keinerlei
Weisungsmöglichkeiten, welche auch nie gegenüber Straßenverkehrs-, Luftverkehrs- oder
Schifffahrtsunternehmen bestanden haben.

Demgemäß darf durch den Bundesminister kein Einfluss auf die operative Geschäftsführung
des Unternehmens ausge
übt werden.


Dies gilt auch bezüglich der Geschäftsführung in der ÖBB- Postbus GmbH, da es sich dabei
um eine Tochtergesellschaft der
ÖBB- Personenverkehr AG handelt. In meiner Eigenschaft
als Bundesminister und Eigentümervertreter der ÖBB-Holding AG, die wiederum
Eigentümervertreterin der ÖBB-Personenverkehr AG ist, habe ich daher keinen
unmittelbaren Einfluss.