780/AB XXIII. GP

Eingelangt am 28.06.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat  Königsberger-Ludwig und GenossInnen haben am
2. Mai 2007 unter der Nr. 765/J eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Polizeibedienstete im Außendienst“ an mich gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Nachstehend wird die Planstellensituation zu den angefragten Stichtagen dargestellt:

 

Bezirk/Stadt

Systemisierte Planstellen per 1.1.2005

Systemisierte Planstellen per 1.7.2005

Systemisierte Planstellen per 1.1.2007

AMSTETTEN

130

130

130

BADEN

232

234

234

BRUCK/Leitha

184

184

184

GÄNSERNDORF

312

314

314

GMÜND

282

283

283

HOLLABRUNN

253

253

253

HORN

105

105

105

KORNEUBURG

107

105

105

KREMS-LAND

91

93

93

KREMS-STADT

52

52

52

LILIENFELD

68

68

68

MELK

110

110

110

MISTELBACH

316

317

317

MÖDLING

237

241

241

NEUNKIRCHEN

140

140

140

St. PÖLTEN-LAND

126

126

126

SCHEIBBS

60

60

60

TULLN

93

93

93

WAIDHOFEN/Thaya

104

104

104

WAIDHOFEN/YBBS

24

24

24

WIEN-UMGEBUNG

186

186

186

WR. NEUSTADT-Land

102

102

102

ZWETTL

77

77

77

ST. PÖLTEN

X1 219

164

170

SCHWECHAT

X1 405

317

317

WR. NEUSTADT

X1 182

150

150

 

X1

Bei der Beurteilung der quantitativen Personalstände (systemisierte Planstellen) der Exekutivdienststellen der ehemaligen BPD- bzw. nach der Wachkörperreform SPK-Bereiche, ist bei Vergleichen zwischen den einzelnen Organisationseinheiten und –teilen vom 1.1.2005 zur Zeit nach der Wachkörperreform (Stände 1.7.2005 und 1.1.2007) auch die Verschiebung von Aufgaben zu berücksichtigen. Strukturelle Veränderungen führten beispielsweise dazu, dass neben den Stadtpolizeikommanden St. Pölten, Schwechat und Wr. Neustadt angehörigen Beamten des operativen Kriminaldienstes auch Beamte des Landeskriminalamtes, im Verkehrsbereich auch die Beamten der Landesverkehrsabteilung tätig werden. Auch die Bediensteten der ehemaligen Diensthundeabteilung in den angeführten Städten sind zwar noch immer dort tätig, werden aber organisatorisch der Organisations- und Einsatzabteilung des  Landespolizeikommandos für Niederösterreich zugerechnet.

 

 

 

Zu Frage 2:

In Zusammenarbeit mit dem AMZ Mödling, das für den Arbeitsschutz im BM.I zuständig ist, wurde die Feinstaubproblematik der Exekutive ausführlich arbeitsmedizinisch begutachtet.

Es wurden keine eigenen Messungen für Exekutivbeamte durchgeführt, da diese Messungen für Einzelbeamte nicht sinnvoll erscheinen und auf der Webside des Umweltministeriums, österreichweite Belastungsmessungen für Feinstaub regelmäßig publiziert werden. Überschreitung des zulässigen Tagesmittelwertes in Ballungszentren sind in dieser Webside angeführt und können im Dienstbetrieb berücksichtigt werden.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Grundsätzlich darf in diesem Zusammenhang mitgeteilt werden, dass seit dem Jahr 2000 das gesamte Innenressort an die Erfordernisse eines modernen, schlanken Sicherheitsmanagements angepasst wurde. Das bedeutet vor allem zum Teil längst überfällige Organisationsänderungen sowohl im Bereich der Zentralleitung des BMI als auch bei den nach geordneten Dienstbehörden wie z.B. die Reorganisation der Sicherheitsbehörden, die Zusammenführung aller Wachkörper zu einer einheitlichen Bundespolizei, einschließlich der Übernahme der Agenden der Zollwache, die Zusammenführung aller Sondereinheiten zu einem flächendeckenden und einheitlichen EKO Cobra, die Reformen im Bereich des Kriminaldienstes (Zusammenführung sämtlicher Kriminaldiensteinheiten zu einem einheitlichen Bundeskriminalamt bzw. bundesländerweise zu Landeskriminalämtern), Vereinheitlichung des Staatsschutzes zu einem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung einschließlich den bei den Sicherheitsdirektionen angesiedelten Landesämtern für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, der Reform der Bundespolizeidirektion Wien, der Zusammenführung des Bildungswesens innerhalb des gesamten Ressorts zu einer Sicherheitsakademie mit Bildungszentren in allen Bundesländern, Schaffung der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität, etc.

 

Ein zentraler Aspekt bei diesen Reformen, die allesamt in den Jahren 2000 bis 2005 stattfanden, war die weitest mögliche örtliche und sachliche Zusammenführung der Dienstbehördenagenden und Stabstellen. Im Rahmen der Umstrukturierungen konnten Einsparungen im Bereich des exekutiven Außendienstes vermieden werden. Hingegen wurden die Kommandoebenen nachhaltig reduziert (von 45 auf 9) und damit auch die Anzahl der nachgeordneten Dienstbehörden ebenso herabgesetzt wie die Dienstbehörden in der Zentralstelle des BM.I. Auch im Bereich der Personalvertretungen kam es zu einer Verminderung von vormals fünf Zentralausschüssen auf nunmehr zwei Zentralausschüsse. In Anbetracht dieser Veränderungen ist es unmöglich, jedenfalls aber mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden, die Fragen 3 und 4 für die Zeit vor 2006 zu beantworten.

 

Erst seit dem Abschluss der o. a. Strukturänderungen werden entsprechende Aufzeichnungen geführt. Gemäß diesen Aufzeichnungen wurden im Jahr 2006 in insgesamt 75 Fällen Personalentscheidungen im Sinne des § 10 Abs. 7 B-PVG gefasst. Davon wurde in 8 Fällen dem Vorschlag des Zentralausschusses gefolgt.

 

Im Jahr 2007 wurden bis dato 16 Entscheidungen nach § 10 Abs. 7 B-PVG getroffen, wobei dem Vorschlag des ZA noch nicht gefolgt werden konnte. In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass der Großteil der Personalentscheidungen zwischen der Dienstbehörde und dem zuständigen Organ der Personalvertretung in erster Instanz abgewickelt wird und daher nur die strittigen Fälle an die Zentralstelle zur Entscheidung vorgelegt werden. Von der im Jahr 2005 durchgeführten Neuorganisation der Sicherheitsbehörden und der Zusammenführung der Wachkörper waren beispielsweise rund 27.000 Bedienstete des Innenressorts von mittelbaren oder unmittelbaren Personalmaßnahmen betroffen. Davon musste lediglich in etwa 100 Fällen eine Entscheidung nach § 10 Abs. 7 B-PVG getroffen werden.

 

Abschließend sei außerdem erwähnt, dass bis zur Neukonstituierung des Zentralausschusses für die Bediensteten des öffentlichen Sicherheitswesens für den Bereich des Exekutivdienstes drei Zentralausschüsse zuständig waren (Bundesgendarmerie, Bundessicherheitswache und Kriminalbeamtenkorps), weshalb viele dieser Entscheidungen nach § 10 Abs. 7 B-PVG aus der Uneinigkeit der Dienstnehmervertretungen untereinander resultierten.

 

Zu Frage 5:

Die Verhandlungen nach § 10 Abs. 7 B-PVG in Funktionsbesetzungsverfahren werden im Durchschnitt innerhalb eines Monates nach Einlangen der Stellungnahme der Zentralausschüsse abgeschlossen.