781/AB XXIII. GP

Eingelangt am 28.06.2007
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017  W i e n

 

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Gisela Wurm, Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Elisabeth Hlavac und GenossInnen  haben am 2. Mai 2007 unter der Nr. 767 /J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Frauenförderung im BMI sowie Änderung des Aufnahmetests für den Chargenkurs“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die Sicherheitsakademie hat im Zuge der Zusammenführung der Wachkörper ein neues Konzept für das Auswahlprozedere der „Laufbahnausbildung – E2a“ (modulartiger Aufbau, neue Inhalte der Ausbildung mit geändertem Auswahlverfahren) entwickelt.

 

Die Umsetzung des neuen Auswahlverfahrens erfolgte nach In-Kraft-Treten der neuen Verordnung der Bundesministerin für Inneres über die Grundausbildungen für den Exekutivdienst (Grundausbildungsverordnung – Exekutivdienst des BMI)  BGBl. II/Nr. 430/2006 vom 16.11.2006, mit der Ausschreibung des GAL – E2a/2007, Erlass Zl. BMI – SI1400/857/SIAK/ZGA/07 vom 16.11.2006.

 

Zu Frage 2:

Aufgrund der Zusammenlegung der Wachkörper im Rahmen von „team 04“ ergab sich durch die bestehenden unterschiedlichen Prüfungsmodalitäten für die Aufnahme in den Lehrgang der Verwendungsgruppe E2a (Chargenkurs) die Notwendigkeit, ein einheitliches Auswahlverfahren zu entwickeln und zu implementieren. Diese erforderliche Maßnahme der Vereinheitlichung des Auswahlverfahrens wurde von der Sicherheitsakademie wahrgenommen.

 

Zu Frage 3:

Bis zur Zusammenlegung der drei Wachkörper bestanden unterschiedliche Auswahlverfahren und Zulassungsvoraussetzungen (BDG 1979, Anlage 1 idgF). Diese unterschiedlichen Auswahlverfahren (siehe Gegenüberstellung) wurden, wie unter den Punkten 1, 2 und 4 ersichtlich, auf ein neues vereinheitlichtes Auswahlverfahren zusammengeführt:

 

GAL - E2a/2003/04

Polizei:

SWD

KRD

Gendarmerie

fachliche Eignung:

 

 

 

Prüfungsarbeit I

Fachthema: StGB

Fachthema: StGB

Fachthema: Anzeige/Fallstudien

Prüfungsarbeit II

Fachthema: Verkehr

Fachthema: Kriminalistik

Fachfragen

Prüfungsarbeit III

Fachfragen

persönliche Vorstellung

Prüfungsarbeit IV

Diktat

 

GAL - E2a/2005/06

 

Polizei (SWD/KRD) und Gendarmerie

 

fachliche Eignung:

 

 

Prüfungsarbeit I

Fehlertext/Rechtschreibtest

 

Prüfungsarbeit II

themenspezifische Sachverhalte

 

Prüfungsarbeit III

Fachfragen

 

 

 

GAL - E2a/2007

Polizei

1.Teil

fachliche Eignung

Fachfragen/Sachverhalte

60%

2. Teil

persönliche Eignung

Hearing

20%

 

Sporttest

20%

 

Wie aus oa. Tabelle GAL – E2a/2007 ersichtlich, erfolgt im Rahmen des fachlichen (1.) Teiles die Überprüfung des Fachwissens in Form eines Multiple-Choice-Verfahrens (Fachfragen/Sachverhalte). Die persönliche Eignung (2. Teil) wird in einem Hearing und einem Sporttest geprüft.

Im zweiteiligen Auswahlverfahren wird nun durch die Einführung des Hearings auf die persönliche Eignung der BewerberInnen stärker Rücksicht genommen, worauf besonders Wert gelegt wird.

 

Zu Frage 4:

Bereits im Jahr 2003 wurde seitens des Rechnungshofes, noch vor Zusammenlegung der Wachkörper, eine stärkere Berücksichtigung der persönlichen Eignung von BewerberInnen im Auswahlverfahren für die Verwendungsgruppe E2a angeregt. Diesbezügliche Überlegungen zur Entwicklung eines neuen Auswahlverfahrens erfolgten auch seitens des BMI/TEAM-04.

 

Zu Frage 5:

Wie bei Frage 4 ausgeführt, wird nun zusätzlich zur fachlichen Eignung, die persönliche Eignung der BewerberInnen bewertet. Dies auch im Einklang mit der unter Frage 1 angeführten Grundausbildungsverordnung – Exekutivdienst. Dabei hat sich die persönliche Eignung auf die allgemeine geistige, körperliche und charakterliche Befähigung und die fachliche Eignung auf die ausbildungs- und leistungsmäßige Befähigung zu beziehen.

 

Zu Frage 6:

Um ein den exekutiven Anforderungen entsprechendes Auswahlverfahren durchzuführen, erfolgte die Entwicklung dieses zweiteiligen Auswahlverfahrens wobei eben neben der fachlichen auch auf die persönliche Komponente Bedacht genommen wurde.

 

Bereits bei der Bestellung der Mitglieder der Auswahlprüfungskommission wurde auf die Frauenförderung Bedacht genommen, wobei insgesamt 12 weibliche Mitglieder (davon 1 stellvertretende Leiterin der Auswahlprüfungskommission) in diese Auswahlprüfungskommission aufgenommen wurden.

 

Weiters erfolgte beim Sportteil unter Einbindung von Experten (staatlich geprüften Lehrwarte/DiplomsportlehrerInnen), die Einführung von geschlechts-, alterspezifisch und leistungsmäßig abgestuften Limits.

 

Die Zusammensetzung der Prüfungssenate für das Hearing erfolgte unter dem Grundsatz, dass in jedem der 5 Dreiersenate ein Senatsmitglied weiblich war. Darüber hinaus war in einem Senat die Vorsitzende weiblich.

 

Zu Frage 7:

Nein

 

Zu Frage 8:

Mein Bemühen ist selbstverständlich darauf gerichtet, weibliche Bewerberinnen für das Aufnahme-Auswahlverfahren in den Exekutivdienst zu gewinnen. Jedoch hängt deren Aufnahme in den Exekutivdienst auch vom erzielten Punkteergebnis nach dem Auswahlverfahren ab. Schon jetzt kann festgehalten werden, dass bei bestimmten Grundausbildungslehrgängen ein Frauenanteil von bis zu 50 % verzeichnet ist.

 

Zu Frage 9:

Im Hinblick auf einen vertretbaren Verwaltungsaufwand ist die Beantwortung auf Führungspositionen im Sinne des AusG 1989 auf die BM.I-Zentralstelle und bis in Abteilungsleitungsfunktionen beschränkt.

In den letzten fünf Jahren wurden insgesamt  54 Führungspositionen an Männer und 11 an Frauen vergeben.

 

Zu Frage 10:

Derzeit werden im Kabinett des Herrn Bundesministers 6 männliche und 3 weibliche Referenten/innen beschäftigt.