783/AB XXIII. GP
Eingelangt am 28.06.2007
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
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Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Leopold Mayerhofer, Barbara Rosenkranz und weitere Abgeordnete haben am 03. Mai 2007 unter der Nr. 786/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betr. "Verein der Freunde der Wiener Polizei betreffend Situation in den Polizeianhaltezentren" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Zurzeit ist eine derartige Gesetzesinitiative nicht geplant.
Zur Fragen 2 und 3:
Es ist mir als zuständiger Ressortleiter ein primäres Anliegen, den Polizeianhaltezentren zur Wahrnehmung ihrer umfassenden Aufgabenstellungen das notwendige Personal zur Verfügung zu stellen. Das heißt, dass die personelle Besetzung, wie in allen anderen Exekutivdienststellen, einer laufenden Evaluierung unterzogen ist, um temporär oder dauerhaft Personalanpassungen vornehmen zu können.
Eine generelle Personalaufstockung bzw. eine Zusystemisierung von Planstellen ist derzeit - auch angesichts der aktuellen Entwicklung der Belagszahlen – nicht vorgesehen.
Zu Fragen 4 und 5:
Über die bundesweite Aus- und Fortbildung für alle Exekutivbediensteten hinausgehend erfolgt für die MitarbeiterInnen der Polizeianhaltezentren eine spezifisch dafür konzipierte periodische berufsbegleitende Fortbildung. In dieser werden aktuelle Themeninhalte vermittelt. Zurzeit werden die Themen
behandelt bzw. vertieft.
Nach Abschluss der Module in den Bundesländern ist die Umsetzung im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien intendiert.
Um die Exekutivbeamten in den Polizeianhaltezentren auf besondere polizeiliche Gefährdungslagen bzw. zur Durchführung notwendiger Sofortmaßnahmen gezielter vorzubereiten, wurde die diesbezügliche Ausbildung umfassend reformiert (zB TASER-Einsatz zur Vermeidung übermäßigen Krafteinsatzes).
Geschult werden diese Maßnahmen und Techniken im so genannten „Einsatz-Training“, dass erfolgreich in allen Bundesländern angelaufen ist. Im Zuge dieser Schulung wird vor allem auf die aus der Praxis gewonnen Erkenntnisse Bedacht genommen und diese werden laufend in ein interaktives Szenarientraining eingebaut.
Es wird darauf verwiesen, dass alle neuen Aspekte im Hinblick auf Aus- und Fortbildung, Sensibilisierung sowie Einsatzmittel in Bezug auf die Polizeianhaltezentren ganzheitlich und nachhaltig hinsichtlich Verbesserungsvorschläge ständig geprüft und laufend optimiert werden.
Zu Frage 6:
Die Belegung eines PAZ hängt unter anderem von der bundesweiten Schubhaftsituation, der Insassenpopulation sowie den infrastrukturellen und personellen Gegebenheiten ab.
Parallel dazu haben die Aspekte einer menschenwürdigen Unterbringung und Qualität der Hafträume, neben den Gesichtspunkten der höchst zulässigen Belagsdichte und anderen, zu wahrenden Interessen (z.B. zur Vermeidung von nationalitäts- bzw. mentalitätsbedingter Konflikten) einzufließen.
Es wird darauf hingewiesen, dass derzeit kein Vollbelag gegeben ist, der Reduzierungen notwendig erscheinen lässt.
Zu Fragen 7 bis 9:
Hafträumlichkeiten werden im Rahmen der budgetären Möglichkeiten laufend verbessert. Hier darf speziell auf Maßnahmen bei der Außenhautsicherung (Vergitterungen) und bei den technischen Sicherheitsvorkehrungen (Bewegungsdetektion, Kameraüberwachung etc.) hingewiesen werden. Die Hafträumlichkeiten selbst werden nicht weiter verändert, da sie den internationalen und nationalen Standards entsprechen.
Zu Frage 10:
Der Begriff „Sicherheit“ für Polizeianhaltezentren umfasst alle baulichen, technischen und betrieblichen Voraussetzungen, die folgende spezifische Ereignisse - wie Ausbruch, Geiselnahme, Befreiung, unerwünschte Kontakte, Feuer, Anschläge, technische Pannen und Schmuggel - sowohl außerhalb und innerhalb der PAZn verhindern sollen. Sicherheit in Polizeianhaltezentren lässt sich nicht ausschließlich an der Höhe der Mauer und der Anzahl der Aufsichtsbeamten messen, sondern an dem breit gefächerten Spektrum von Maßnahmen, die durch ihre Kombination die Sicherheit gewährleisten.
Regelmäßige Schwachstellenanalysen durch die Behördenleitungen und die Sicherheitsverantwortlichen sind angeordnet. Dabei sollen allfällige sicherheitsrelevante Mängel aufgedeckt und behoben werden.
Die Sicherheit der BeamtInnen wird durch eine ausreichende Anzahl von Alarmtastern neben den Hafträumen und ortsunabhängigen technischen Kommunikationsmittel, mit denen BeamtInnen Hilfe bzw. Unterstützung herbeirufen können, sowie deren Ausrüstung und Ausbildung gewährleistet. Bei baulichen Sanierungsmaßnahmen werden seitens der Fachabteilungen auch moderne Sicherheitsstandards (Überwachungsmaßnahmen, Gesperre etc.) mitberücksichtigt.
Sicherheitsmassnahmen sind bis zu einem gewissen Grad flexibel zu gestalten, um geänderten Bedürfnissen rasch angepasst werden zu können. Die bisherige Erfolgsposition des polizeilichen Anhaltevollzuges in Österreich – wie pragmatische Flexibilität im Einzelfall und bei neuen Entwicklungen, Abfangen krisenhafter und konfliktträchtiger Anfänge, präventive Einflussnahme auf die InsassInnen und die persönliche Auseinandersetzung der MitarbeiterInnen mit den jeweiligen Situationen, lässt weiterhin eine optimale Aufgabenbesorgung erwarten.
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf die probeweise Einführung der neuen Distanzwaffe „TASER“, die einen direkten Körpereinsatz phasenweise nicht mehr erforderlich macht.
Zu Frage 11:
Angehaltene die sich in Hungerstreik befinden, können sich im Rahmen des Einkaufes (gem. § 18 AnhO) auf eigene Kosten bei den Kantineuren oder Tabakverschleißern mit Gegenständen des täglichen Bedarfes (insbes. Hygieneartikel, Mineralwasser), Tabakwaren und in beschränkten Mengen mit Zeitungen od. Zeitschriften versorgen. Einschränkungen dieses Rechts sind nur gem. § 24 AnhO (Ordnungswidrigkeiten) zulässig, doch darf dies nicht die Möglichkeit der Selbstverköstigung und des Ankaufes von Zeitungen und Zeitschriften einschränken. Wenn eine im Hungerstreik befindliche Person Nahrungsmittel konsumiert, gilt allerdings der Hungerstreik als abgebrochen.