786/AB XXIII. GP
Eingelangt am 02.07.2007
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE
BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0053-Pr 1/2007
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 780/J-NR/2007
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Gerichtsverfahren nach §§ 137 - 141 StGB: Wilderei in Österreich (2006)“ gerichtet.
Ich schicke voraus, dass die dieser Beantwortung zu Grunde liegenden Berichte der Staatsanwaltschaften auf Registerdaten beruhen, die vom Bundesrechenzentrum zur Verfügung gestellt wurden. Wie schon zu der zur Zahl 4593/J-NR/2006 ergangenen Anfragebeantwortung festgehalten wurde, unterscheidet die Verfahrensautomation Justiz (VJ) bei den einzelnen Delikten nicht zwischen Eingriffen in fremdes Jagdrecht und solchen in fremdes Fischereirecht. Die Vollständigkeit der vom Bundesrechenzentrum zu den §§ 137, 138 StGB gelieferten Registerdaten kann daher nicht garantiert werden. Auch in den Fällen des § 141 StGB unterscheidet das ADV-Register nicht nach Eingriffen in fremdes Jagd- bzw. fremdes Fischereirecht und den anderen in diesem Tatbestand erwähnten Delikten. Im Hinblick auf die große Zahl der Deliktsfälle des § 141 StGB im anfragebezogenen Zeitraum wäre eine Auswertung nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand durchführbar gewesen. Es hätte in jedes einzelne Tagebuch Einsicht genommen werden müssen, um festzustellen, ob es sich um eine Entwendung im Zusammenhang mit einem Eingriff in fremdes Jagdrecht oder fremdes Fischereirecht handelt. Ich ersuche daher um Verständnis, dass davon schon im Hinblick auf die personellen Kapazitäten der Staatsanwaltschaften Abstand genommen werden musste.
Zu den nachstehend genannten Zahlen möchte ich ferner vorausschicken, dass auf Grund von Verfahrensabtretungen zwischen den Anklagebehörden Doppelzählungen von Verfahren möglich sind.
Zu 1:
StA Wien:
8 Anzeigen gegen insgesamt 8 Personen wegen § 137
StGB
StA Eisenstadt:
|
§ 137 |
5 Anzeigen gegen 8 Personen, 3 Anzeigen gegen UT |
|
§ 138 |
4 Anzeigen gegen 9 Personen, 5 Anzeigen gegen UT |
StA St. Pölten:
26 Anzeigen gegen 32 Personen, 30 Anzeigen gegen UT
StA Korneuburg:
22 Anzeigen gegen 28 Personen, davon
|
§ 137 |
20 Anzeigen |
|
§ 138 |
2 Anzeigen |
StA Krems/Donau:
1 Anzeige gegen 1 Person, 13 Anzeigen gegen UT
StA Wiener Neustadt:
10 Anzeigen gegen 11 Personen, 9 Anzeigen gegen UT
StA Linz:
14 Anzeigen wegen § 137 StGB
StA Ried/Innkreis:
Insgesamt 10 Anzeigen, in 2 Fällen war jeweils 1
Person daran beteiligt
StA Salzburg:
16 Anzeigen gegen 18 Personen, davon
|
§ 137 |
15 Anzeigen |
|
§ 138 |
1 Anzeige |
StA Steyr:
4 Anzeigen gegen 4 Personen, 5 Anzeigen gegen UT
StA Wels:
8 Anzeigen gegen 11 Personen, 20 Anzeigen gegen UT
StA Leoben:
15 Anzeigen gegen 5 bekannte und 11 unbekannte
Täter
StA Graz:
Insgesamt 32 Anzeigen gegen zumindest 39 Personen (27
Anzeigen gegen UT)
StA Klagenfurt:
22 Anzeigen gegen 28, teilweise auch unbekannte
Personen
StA Innsbruck:
16 Anzeigen gegen bekannte Täter, 42 Anzeigen
gegen UT, davon
|
§ 137 |
53 Anzeigen |
|
§ 138 |
5 Anzeigen |
StA Feldkirch:
11 Anzeigen gegen 9 Personen, 4 Anzeigen gegen UT
Zu 2:
Die Staatsanwaltschaften Eisenstadt, Graz und Leoben konnten in ihren Berichten eine Aufgliederung nach den Unterfällen „Eingriff in fremdes Jagdrecht“ und „Eingriff in fremdes Fischereirecht“ nicht vornehmen.
StA Wien:
|
Fremdes Jagdrecht |
0 |
|
Fremdes Fischereirecht |
8 |
StA St. Pölten:
|
Fremdes Jagdrecht |
28 |
|
Fremdes Fischereirecht |
14 |
StA Korneuburg:
|
Fremdes Jagdrecht |
19 |
|
Fremdes Fischereirecht |
3 |
StA Krems/Donau:
|
Fremdes Jagdrecht |
14 |
|
Fremdes Fischereirecht |
0 |
StA Wiener Neustadt:
|
Fremdes Jagdrecht |
10 |
|
Fremdes Fischereirecht |
9 |
StA Linz:
|
Fremdes Jagdrecht |
2 |
|
Fremdes Fischereirecht |
12 |
StA Ried/Innkreis:
|
Fremdes Jagdrecht |
8 |
|
Fremdes Fischereirecht |
2 |
StA Salzburg:
|
Fremdes Jagdrecht |
13 |
|
Fremdes Fischereirecht |
3 |
StA Steyr:
|
Fremdes Jagdrecht |
5 |
|
Fremdes Fischereirecht |
4 |
StA Wels:
|
Fremdes Jagdrecht |
3 |
|
Fremdes Fischereirecht |
5 |
StA Klagenfurt:
|
Fremdes Jagdrecht |
11 |
|
Fremdes Fischereirecht |
11 |
StA Innsbruck:
|
Fremdes Jagdrecht |
ca. 46 |
|
Fremdes Fischereirecht |
ca. 12 |
StA Feldkirch:
|
Fremdes Jagdrecht |
3 |
|
Fremdes Fischereirecht |
8 |
Zu 3:
Anzeigen gegen Personen mit Jagdprüfung wurden nach den mir vorliegenden Berichten der Anklagebehörden in folgenden Fällen erstattet:
StA St. Pölten: zumindest 3
StA Korneuburg: 0
StA Krems/Donau: 0
StA Wiener Neustadt: 0
StA Linz: 0
StA Ried: 1
StA Salzburg: 1
StA Steyr: 0
StA Wels: 1
StA Leoben: 1
StA Klagenfurt: 2
StA Innsbruck: 1
StA Feldkirch: 0
Den Staatsanwaltschaften Wien, Eisenstadt und Graz war es nicht möglich, die Anzahl der Anzeigen gegen Personen mit abgelegter Jagdprüfung zu ermitteln bzw. festzustellen, ob überhaupt Anzeige gegen solche Personen erstattet wurde.
Zu 4:
Nach den mir vorliegenden Berichten der Staatsanwaltschaften gab es im Jahr 2006 keine Anzeige wegen § 140 StGB.
Zu 5:
Bei folgenden Staatsanwaltschaften wurden Anzeigen auch wegen Sachbeschädigung erstattet:
StA Krems/Donau: 2
StA Feldkirch 1
Bei den übrigen Staatsanwaltschaften sind nach den mir vorliegenden Unterlagen keine Anzeigen auch wegen Sachbeschädigung eingegangen.
Zu 6:
Da dem VJ-Register nicht zu entnehmen ist, ob sich eine Anzeige wegen § 141 StGB auf einen Eingriff in fremdes Jagd- oder Fischereirecht bezieht, müsste in sämtliche Tagebücher Einsicht genommen werden, um zu ermitteln, ob eine Anzeige einen diesbezüglichen Sachverhalt zum Inhalt hat. Dies würde einen unverhältnismäßigen Aufwand mit sich bringen, weshalb ich um Verständnis dafür ersuche, dass ich von der Beantwortung dieser Frage absehe.
Zu 7:
Ich weise darauf hin, dass die Anklagebehörden bei der Beantwortung dieser Frage teilweise nur gerichtliche Strafverfahren nach Einbringung eines Bestrafungs- bzw. Strafantrages berücksichtigten.
StA Wien:
2 Verfahren wegen § 137 StGB gegen 2 Personen
StA Eisenstadt:
2 Verfahren wegen §§ 137, 138 StGB gegen 3
Personen
1 Verfahren wegen § 137 StGB gegen 1 Person
StA St. Pölten:
3 Verfahren gegen 3 Personen
StA Korneuburg:
2 Verfahren gegen 3 Personen
StA Krems/Donau:
1 Verfahren wegen §§ 137, 138 StGB
StA Wiener Neustadt:
2 Verfahren wegen § 137 StGB gegen 2
Personen
StA Linz:
1 Verfahren gegen insgesamt 4 Personen
StA Ried:
Kein Verfahren
StA Salzburg:
3 Verfahren wegen § 137 StGB gegen 6 Personen
StA Steyr:
1 Verfahren wegen § 137 StGB gegen 1 Person
StA Wels:
1 Verfahren gegen 1 Person
StA Leoben:
2 Verfahren gegen 3 Personen
StA Graz:
Verfahren gegen insgesamt 4 Personen
StA Klagenfurt:
4 Verfahren gegen 5 Personen
StA Innsbruck:
4 Verfahren, davon eines wegen §§ 137,138
StGB
StA Feldkirch:
2 Verfahren
Zu 8 und 9:
Ich schicke voraus, dass die Staatsanwaltschaften in ihren Berichten die jeweilige Begründung für die Zurücklegung der Anzeigen nach § 90 Abs. 1 StPO nicht bzw. nicht näher dargelegt haben. Dies hätte einen unvertretbaren Verwaltungsaufwand verursacht, zumal damit zwingend die Einsichtnahme in jedes einzelne der betreffenden Tagebücher verbunden gewesen wäre. Die vorläufige Einstellung von Verfahren gegen UT gemäß § 412 StPO ist nicht erfasst.
StA Wien:
4 Anzeigen (Beweisgründe, § 4 JGG, § 6
JGG, § 42 StGB)
StA Eisenstadt:
6 Anzeigen gegen insgesamt 11 Personen, davon eine aus
dem Grunde des § 42 StGB
StA St. Pölten:
18 Anzeigen (Beweisgründe, § 42 StGB, 34 Abs
2 Z 1 StPO, § 4 JGG, § 6 JGG)
StA Korneuburg:
2 Anzeigen jeweils aus dem Grund des § 42 StGB
StA Krems/Donau:
1 Anzeige aus Beweisgründen
StA Wiener Neustadt:
3 Anzeigen (Beweisgründe, § 4 JGG, § 42
StGB)
StA Linz:
10 Anzeigen (Beweisgründe, § 42 StGB,)
StA Ried:
2 Anzeigen aus Beweisgründen bzw. aus dem Grunde
des § 42 StGB
StA Salzburg:
4 Anzeigen (Beweisgründe)
StA Steyr:
3 Anzeigen aus dem Grunde des § 42 StGB
StA Wels:
4 Anzeigen (Beweisgründe, § 42 StGB)
StA Leoben:
1 Anzeige aus Beweisgründen
StA Graz:
Anzeigen gegen insgesamt 8 Personen (u.a. aus dem
Grund des § 42 StGB)
StA Klagenfurt:
8 Anzeigen (Beweisgründe, mangelnde Strafbarkeit,
§ 34 Abs 2 Z 1 StPO, § 4 JGG, § 6 JGG)
StA Innsbruck:
12 Anzeigen (Beweisgründe, kein strafrechtlicher
Tatbestand, § 42 StGB, § 4 JGG, § 6 JGG)
StA Feldkirch:
4 Anzeigen (§ 42 StGB, § 4 JGG, § 34
Abs 2 Z 1 StPO)
Zu 10:
StA Wien:
keine Verurteilungen
StA Eisenstadt:
Keine Verurteilungen
StA St. Pölten:
Keine Verurteilungen
StA Korneuburg:
Keine Verurteilungen
StA Krems/Donau:
1 Verfahren endete mit einer Verurteilung wegen
§§ 137, 138; 222 StGB zu einer teilbedingten Geldstrafe
StA Wiener Neustadt:
1 Verurteilung wegen § 137 StGB zu einer
Geldstrafe
StA Linz:
1 Verfahren endete mit einer Verurteilung zu einer
Geldstrafe
StA Ried:
Keine Verurteilungen
StA Salzburg:
2 Verurteilungen jeweils zu Geldstrafen
StA Steyr:
1 Verurteilung wegen § 137 StGB zu einer
bedingten Geldstrafe
StA Wels:
Keine Verurteilungen
StA Leoben:
keine Verurteilungen
StA Graz:
Keine Verurteilungen
StA Klagenfurt:
1 Verurteilung zu einer Geldstrafe
StA Innsbruck:
1 Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe
StA Feldkirch:
2 Verurteilungen, davon eine zu einer bedingten und
eine zu einer unbedingten Geldstrafe
Zu 11:
Die nachfolgende Aufstellung unterscheidet nicht nach Diversionsanboten durch die Staatsanwaltschaft oder durch das Gericht.
StA Wien:
1 Anbot nach § 90d StPO
StA Eisenstadt:
1 Anbot nach § 90f StPO
StA St. Pölten:
Anbote an 10 Personen, davon 4 Anbote nach § 90c
StPO, 1 Anbot nach § 90 g StPO und 5 Anbote nach § 90f StPO
StA Korneuburg:
6 Anbote nach § 90f StPO
StA Krems/Donau:
Keine Anbote
StA Wiener Neustadt:
5 Anbote nach § 90f StPO
StA Linz:
1 Anbot nach § 90f StPO, 1 Anbot nach § 90d
StPO
StA Ried:
Keine Anbote
StA Salzburg:
2 Anbote nach § 90c StPO bzw. § 90d
StPO
StA Steyr:
Keine Anbote
StA Wels:
2 Anbote nach § 90c StPO bzw. § 90f StPO
StA Leoben:
2 Anbote nach jeweils nach § 90f StPO
StA Graz:
Keine Anbote
StA Klagenfurt:
3 Anbote, davon 2 nach § 90c StPO und ein Anbot
nach § 90f StPO
StA Innsbruck:
4 Anbote, davon 2 nach § 90c StPO, 2 nach §
90f StPO
StA Feldkirch:
1 Anbot nach § 90c StPO
Zu 12:
StA Wien:
2 Verfahren waren zum 31.12.2006 anhängig, davon
wurde in einem die Hauptverhandlung vertagt, das andere wurde am 1.3.2007
rechtskräftig mit Freispruch beendet.
StA St. Pölten:
1 Verfahren ist derzeit noch im Stadium des
Rechtsmittelverfahrens.
StA Leoben:
1 Verfahren war zum 31.12.2006 noch anhängig,
dieses befindet sich nunmehr im Rechtsmittelstadium.
StA Klagenfurt:
3 Verfahren waren bis zum 31.12.2006 noch
anhängig. Eines befindet sich im Stadium der Voruntersuchung, in einem
weiteren steht der Hauptverhandlungstermin noch aus, ein drittes endete bereits
mit rechtskräftigem Urteil.
StA Innsbruck:
Wie viele Verfahren zum 31.12.2006 noch anhängig
waren, konnte nicht ermittelt werden. Derzeit ist noch eines anhängig.
Die übrigen Anklagebehörden erstatteten zu dieser Frage Fehlberichte. Ich weise jedoch darauf hin, dass Fälle nach § 412 StPO hier außer Betracht bleiben.
. Juni 2007
(Dr. Maria Berger)