791/AB XXIII. GP

Eingelangt am 02.07.2007
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 

      Mag. Norbert DARABOS                                                                 1090 WIEN

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG                                                                                           Roßauer Lände 1

                                                                                                                                                                             norbert.darabos@bmlv.gv.at

 
S91143/74-PMVD/2007                                                                                                 2. Juli 2007

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Wurm, Genossinnen und Genossen haben am 2. Mai 2007 unter der Nr. 761/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Evaluierung des Dienstes von Frauen im Bundesheer" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Der Dienst von Soldatinnen im Bundesheer wird begleitend überprüft und bewertet und Verbesserungen laufend umgesetzt. Derzeit erfolgt in meinem Ressort eine umfassende, systematische Evaluierung des Dienstes von Soldatinnen im Österreichischen Bundesheer mit dem Ziel, die Effektivität und Effizienz des Managementprozesses betreffend den Dienst von Soldatinnen im Bundesheer festzustellen, den Integrationsverlauf zu bewerten, sowohl einen internationalen Vergleich als auch einen Vergleich mit anderen Exekutivkörpern in Österreich zu ziehen und Empfehlungen zur weiteren Optimierung und Steigerung des Frauenanteils im Österreichischen Bundesheer zu erarbeiten. Die Evaluierung bezieht sich dabei auf alle bei der Rekrutierung, Ausbildung und Dienstleistung von Soldatinnen mitwirkenden Dienststellen. Konkret werden die rechtlichen Grundlagen zum Thema "Soldatin“, die Personalwerbung und Auswahl, die Betreuung von Soldatinnen während der Ausbildung, die Bereiche Ausbildung und militärischer Alltag, der Auslandseinsatz, die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „Soldatinnen“ sowie der Bereich der körperlichen Leistungsfähigkeit evaluiert. Der noch in Ausarbeitung befindliche Bericht dieser Evaluierung soll auch als Eingangsparameter für die geplante Evaluierung der Situation von Frauen in den Bereichen Diskriminierung und Gleichbehandlung unter Berücksichtigung der speziellen Strukturen des Österreichischen Bundesheeres dienen.

Zu 2:

Wie bereits im Bericht an den Nationalrat über die militärischen Dienstleistungen von Frauen in den Jahren 2005/2006 ausgeführt, trug die relativ geringe Besoldung während der ersten sechs Monate des Ausbildungsdienstes bis dato dazu bei, dass viele interessierte Frauen von einer militärischen Karriere Abstand nahmen. Mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2005, BGBl. I Nr. 58/2005, konnte hier eine entscheidende Besserstellung und somit erhebliche Attraktivitätssteigerung erreicht werden. Betrug der Bezug im Ausbildungsdienst innerhalb der ersten sechs Monate vor der Gesetzesnovelle rund 250 Euro, so beträgt er zum jetzigen Zeitpunkt rund 900 Euro. Zusätzlich besteht seit 1. Juli 2005 Anspruch auf Familienunterhalt und/oder Wohnkostenbeihilfe für die gesamte Dauer des Ausbildungsdienstes. Hervor­zuheben wäre weiters, dass Frauen nun bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres oder bis zum Ablauf des Jahres, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden, sofern sie Offiziere oder Unteroffiziere oder Spezialkräfte auf den Gebieten der Technik, des Sanitätswesens, des Seelsorgedienstes und der Fremdsprachen sind, zum Ausbildungsdienst herangezogen werden können. Änderungen erfolgten auch im Bereich der Kriterien zur Feststellung der körperlichen Leistungsfähigkeit: Nunmehr ist es möglich, unterdurchschnittliche Leistungen in einem Teilbereich durch überdurchschnittliche Leistungen in einem anderen Teilbereich zu kompensieren, wobei eine Mindestleistung in allen geprüften Teilbereichen erbracht werden muss.