797/AB XXIII. GP

Eingelangt am 02.07.2007
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0059-I 3/2007

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

 

Parlament

 
1017 Wien                                                                                        Wien, am 29. JUNI 2007

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Petra Bayr, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 3. Mai 2007, Nr. 799/J, betreffend

                        entwicklungspolitische Aktivitäten

 

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen vom 3. Mai 2007, Nr. 799/J, betreffend entwicklungspolitische Aktivitäten, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Das Entwicklungszusammenarbeitsgesetz (EZA-G), BGBl. I Nr. 49/2002 idgF, überträgt der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten die federführende Zuständigkeit und in § 28 die Koordinationsbefugnis für die internationale Entwicklungspolitik. Das  EZA-G  enthält in § 1 Abs. 5 ein für die gesamte Vollziehung des Bundes verpflichtendes Kohärenzgebot, wonach „der Bund … die Ziele und Prinzipien der Entwicklungspolitik bei den von ihm verfolgten Politikbereichen, welche die Entwicklungsländer berühren können …“ berücksichtigt. Das zentrale Instrument zur Umsetzung dieses Kohärenzgebotes ist die gemäß § 23 EZA-G jährlich erfolgende Fortschreibung des Dreijahresprogramms, das mit den anderen mit Entwicklungszusammenarbeit befassten Ressorts abgestimmt und im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen der Bundesregierung vorgelegt wird.

 

 

Weiters werden sämtliche Gesetzesvorschläge mit EZA-relevanten Inhalten vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten unter dem Gesichtspunkt der entwicklungspolitischen Kohärenz überprüft. Zum Thema Kohärenz finden regelmäßig Gesprächsrunden statt.

 

Weiters wird darauf hinwiesen, dass die Bundesregierung am 2. Mai dieses Jahres einen Fahrplan für öffentliche Leistungen zur Entwicklungszusammenarbeit beschlossen hat. Dieser sieht unter anderem in den Bereichen Wasser- und Energieversorgung sowie Umwelttechnik die Unterstützung der ärmsten Länder der Welt bei der Verbesserung der dortigen Infrastruktur vor.

 

Zu den Fragen 1 bis 17:

 

Seit der Anfragebeantwortung aus dem Jahr 2006, Nr. 4418/J der XXII. GP, haben sich keine großen Änderungen in den entwicklungspolitischen Aktivitäten ergeben. Die Koordination der EZA-relevanten Aktivitäten erfolgt laufend mit dem BMeiA bzw. der ADA. Die für die Vollziehung zuständigen Organisationseinheiten bzw. Personen ergeben sich wie bisher aus der Geschäftseinteilung.

 

Als EZA-relevante internationale Gremien, die vom BMLFUW betreut werden, können nach wie vor folgende angeführt werden:

UNCSD – UN Kommission für nachhaltige Entwicklung;

UNEP – UN Umweltprogramm;

Diverse multilaterale und regionale Umweltübereinkommen, z.B.:

-          Konvention über die biologische Vielfalt;

-          Cartagena Protokoll über die biologische Sicherheit;

-          Wiener Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht;

-          Montreal Protokoll zum Schutz der Ozonschicht;

-          Rotterdam-Konvention über den Handel mit gefährlichen Chemikalien und Pestiziden;

-          Stockholm-Konvention über persistente organische Schadstoffe;

-          UN Klimarahmenkonvention;

-          Kyoto Protokoll;

-          SAICM – Internationales Chemikalienmanagement;

-          Basler Konvention – Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung.

 

Die UN-Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung wird seit Anfang 2007 vom BMeiA betreut.

 

Die großen politischen Leitlinien in diesen Foren sind nach wie vor nachhaltige Entwicklung, Förderung der internationalen Kooperation im Umweltschutz, Förderung der Umsetzung internationaler und regionaler Umweltabkommen und die entwicklungspolitischen Zielsetzungen, wie etwa die Umsetzung der Millennium-Entwicklungsziele (MDGs).

 

Insbesondere zu erwähnen ist das Österreichische JI/CDM-Programm, das eine entwicklungspolitische Komponente beinhaltet. Die Nutzung der so genannten projektbezogenen flexiblen Mechanismen (Joint Implementation, Clean Development Mechanism) des Kyoto Protokolls soll auf effiziente Weise die Lücke zwischen dem national erreichbaren Emissionsreduktionspotenzial und dem österreichischen Kyoto-Zielwert schließen. Dies erfolgt über den Ankauf von Emissionsreduktionseinheiten direkt aus JI- und CDM-Projekten und durch Beteiligung an Fonds, sowie die Finanzierung von immateriellen Leistungen, die für die Durchführung von JI- und CDM-Projekten erforderlich sind. Ebenso wird durch diese Projekte verstärkt nachhaltige Entwicklung in Transformationsländern (JI) und Entwicklungsländern (CDM) durch Aufbau von Kapazitäten, Technologie- und Know-how Transfer gefördert. Das Österreichische JI/CDM Programm legt derzeit einen besonderen Fokus auf Kooperationen in Afrika, insbesondere in Uganda, Tansania, Äthiopien und Ghana. Derzeit stehen für den Ankauf für die Periode 2008 -2012 im österreichischen JI/CDM Programm € 319 Mio. zur Verfügung, wobei das Ankaufsziel jährlich 9 Mio. t CO2-Äquivalente, insgesamt 45 Mio. t, beträgt. Diese Mittel sind allerdings nicht ODA-anrechenbar.

 

Im Bereich Forstwirtschaft wurde als Follow-up-Maßnahme des Österreichischen Wald­dialogs (Handlungsfeld Nr. 7, Österreichs internationale Verantwortung für die nachhaltige Waldbewirtschaftung) eine Plattform zur Förderung des forst- und holzwirtschaftlichen Know-how Transfers eingerichtet. Dies vor dem Hintergrund, dass wirtschaftliche, nichtwirtschaftliche und wissenschaftliche österreichische Aktivitäten im Forstbereich in den Entwicklungsländern noch nicht sehr stark ausgeprägt sind, andererseits sich aber aus dem Diskussionsprozess des Walddialogs gezeigt hat, dass eine Reihe von forstlichen Akteuren in Österreich an einer stärkeren Einbindung in Aktivitäten der forstlichen Entwicklungshilfe interessiert sind. Als weitere wichtige politische Vorgaben sind auszugsweise das IPF/IFF/UNFF Proposals for Action, EU-VO ländliche Entwicklung  und die Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa, MCPFE zu nennen. Als Gesamtziel der Aktion gilt die Stärkung des österreichischen forst- und holzwirtschaftlichen Know-how-Transfers und des forstlichen Engagements in peripheren Ländern (Entwicklungsländern).

-          Definition und Nachjustierung eines Mission-Statements (Ziele und Maßnahmen) der Plattform;

-          Information, Koordination, Mitarbeit in Arbeitsgruppen, Teilnahme an Veranstaltungen und Seminaren, nationale und internationale Sondierungsgespräche mit Akteuren;

-          Laufende Betreuung der Plattform der wichtigsten forst-, entwicklungs- und finanzpolitischen Akteure mit mehreren Veranstaltungen pro Jahr.

Vorgesehene Arbeitsschwerpunkte:

-          Beauftragung eines thematisch orientierten Forschungsprojektes zwecks Erhebung von Daten und wichtigen Informationen über forstliche Aspekte der Entwicklungshilfe in Österreich;

-          Laufende Betreuung der Plattform.

 

Die entwicklungspolitischen Aktivitäten im landwirtschaftlichen Bereich im Jahr 2006 waren hauptsächlich Austausch von Know-how, eine Finanzierung von Projekten im Ausland selbst erfolgte nicht.

 

Ergänzend darf bemerkt werden, dass im Aufgabenbereich des Ressorts die Bereitschaft besteht, laufende Aktivitäten fortzuführen. Einige dieser Aktivitäten sind entwicklungspolitisch relevant, allerdings nicht ODA anrechenbar, wie beispielsweise: 

 

-          Teilnahme am ERA-Net The Agricultural Research for Development (ARD); Dimension of the European;

-          Research Area (ERA): Promote collaboration in European agricultural research for the world's poor;

-          Kooperation mit österreichischen und in Entwicklungsländern gelegenen Nationalparks;

-          Informationsaustausch/Schulungen zu Themen des Ressorts (z.B. Abfallentsorgung, Nationalparkmanagement, Umweltförderung, biologische Landwirtschaft) auf bilateraler Ebene.

 

Zu den Fragen 18 bis 20:

 

Seit der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4418/J der XXII. GP haben sich keine Änderungen ergeben. 

 

Darüber hinaus darf ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 809/J durch den Bundesminister für Inneres verweisen.

 

Die ODA-relevanten Beiträge sind den Beilagen zu entnehmen.

 

 

Der Bundesminister:

 

Beilagen


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beilage 1

ODA-Beiträge des BMLFUW im Zeitraum 2000 bis 2006

Auszahlung in Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

Gesamt

bilaterale Leistungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Nahrungsmittelhilfe

1.489.603,54

3.467.561,87

1.489.360,00

1.490.000,00

1.460.000,00

2.813.000,00

1.489.988,37

13.699.513,78

Umweltprojekte

149.762,94

108.840,80

1.452.340,00

29.360,37

 -  

77.500,00

 -  

1.817.804,11

div. bilaterale Projekte

 -  

114.140,97

 83.314,00

 -  

 -  

25.000,00

65.000,00

287.454,97

bilateral Gesamt

1.639.366,48

3.690.543,64

3.025.014,00

1.519.360,37

1.460.000,00

2.915.500,00

1.554.988,37

15.804.772,86

 

 

 

 

 

 

 

 

 

multilaterale Leistungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Beiträge zu UN-Organisationen

234.089,95

470.453,47

623.237,82

374.636,75

610.635,11

678.470,60

822.386,62

3.813.910,32

Beiträge zum Montreal Protokoll

1.528.000,12

1.520.436,30

1.515.425,86

2.007.199,34

2.006.486,61

2.015.610,97

1.189.628,73

11.782.787,93

Beiträge zum WFP

2.164.293,74

234.637,33

2.195.962,41

1.323.000,00

1.022.999,84

435.114,26

1.169.977,36

8.545.984,94

Beiträge zur FAO

1.872.156,86

1.703.121,84

1.805.192,00

1.447.740,00

1.503.056,65

1.477.558,00

1.453.101,63

11.261.926,98

andere multilaterale Beiträge

67.431,07

106.918,17

110.527,84

63.126,08

120.369,77

141.814,25

145.588,69

755.775,87

multilateral Gesamt

5.865.971,74

4.035.567,11

6.250.345,93

5.215.702,17

5.263.547,98

4.748.568,08

4.780.683,03

36.160.386,04

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ODA Leistungen Gesamt

7.505.338,22

7.726.110,75

9.275.359,93

6.735.062,54

6.723.547,98

7.664.068,08

6.335.671,40

51.965.158,90

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung: In den Beiträgen zur Nahrungsmittelhilfe der Jahre 2001 und 2005 sind auch die WFP-Mittel des BMLFUW enthalten, die bilateral

                    (Angola) verwendet wurden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beilage 2

Beiträge des Umweltbereichs an UN-Gremien und
Konventionen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Biodiv-Konvention1

Wüsten­

Konvention

Klimarahmen­

Konvention

UNEP

Montreal Protokoll/­Wiener Konvention

Rotterdam Konvention2

Stockholm Konvention2

SAICM3

div. Trust Funds

Basler Konvention

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reisekosten für EL

 

Jahr

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

EUR

 

2006

73.339,88

58.955,13

111.525,99

364.000,00

1.189.628,73

21.373,98

43.831,13

100.000,00

50.000,00

35.111,38

 

2007

74.000,00

BMeiA

105.000,00

400.000,00

1.119.097,82

17.542,23

30.030,30

100.000,00

50.000,00

31.181,78

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1) derzeit nicht ODA-anrechenbar, eine Aufnahme in Annex 2 der DAC-Richtlinien über ODA-anrechenbare Beiträge zu intern. Org. wurde bereits diskutiert und für die Zukunft (mit einem ODA-Koeffizienten)

 

für möglich gehalten. Derzeit befasst sich ein Task Team der DAC Arbeitsgruppe Statistik (WP-STAT) u.a. mit dieser Frage

 

 

2) nicht ODA-anrechenbar; war 2005 von WP-STAT diskutiert und abgelehnt worden

 

 

 

 

 

 

3) nicht ODA-anrechenbar (schriftliche Bestätigung von DAC-Sekretariat liegt vor); 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ADA/STAT/HR/22.6.2007/SB-172a