80/AB XXIII. GP
Eingelangt am 12.01.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 100/J-NR/2006 betreffend
die Errichtung der A 5
Nordautobahn;
Abschnitt Schrick bis Drasenhofen, die die Abgeordneten Kuzdas und
GenossInnen am 28.
November 2006 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:
Frage 1:
Wird die von der ASFINAG
getroffene Aussage, dass durch die Errichtung und den Betrieb
der Autobahn durch einen privaten Partner (PPP-Modell) keine zusätzlichen Mautkosten für
die Benutzer entstehen, eingehalten?
Antwort:
Für die Benutzer werden durch das PPP-Modell
keine höheren Mautkosten entstehen, da die
A5 nicht als Sondermautstrecke deklariert ist und daher der einheitliche
Mauttarif gelten wird.
Frage 2:
Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit
der Fertigstellung und Inbetriebnahme des Abschnitts „Ei-
besbrunn bis Schrick" zu rechnen?
Antwort:
In den ursprünglichen
Zeitplänen war ein Baubeginn 2006 und eine Verkehrsfreigabe 2009
vorgesehen. Durch die
Einsprüche der unterlegenen Bieter zur
Vergabe des PPP-Projektes
kam es zu einer Verzögerung von einigen Monaten, sodass
mit einem Baubeginn im Jänner
2007 und einer Verkehrsfreigabe Ende 2009 oder Anfang 2010 zu rechnen sein
wird.
Fragen 3 und 4:
Ist die Finanzierung des
Abschnittes „Schrick bis Drasenhofen"
durch die ASFINAG gesi-
chert?
Wird der
Abschnitt „Schrick bis Drasenhofen" ebenfalls in Form eines
PPP-Modells errichtet
und
betrieben?
Antwort:
Seitens der
ASFINAG ist geplant den Bereich der A5 von Schrick bis Drasenhofen - und
wenn möglich auch den in der Tschechischen
Republik erforderlichen Neubauabschnitt - in
einem zweiten PPP-Paket zu realisieren.
Frage 5:
Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit
dem Abschluss des UVP-Verfahrens für
den Abschnitt
„Schrick bis Drasenhofen" zu
rechnen?
Antwort:
Seitens der
ASFINAG wurde der Abschnitt Schrick bis Drasenhofen als zwei getrennte UVP-
Verfahren beim bmvit
eingereicht.
Der Abschnitt
Schrick - Poysbrunn wurde im November 2005 eingereicht und das Umwelt-
verträglichkeitsgutachten
im November 2006 öffentlich in den Standortgemeinden
aufgelegt.
Die Mündliche Verhandlung fand am 12. und
13.12.2006 in Poysdorf statt. Derzeit ist mit
einer Bescheiderlassung durch das bmvit im ersten teilkonzentrierten
Genehmigungsverfah-
ren mit Februar 2007 zu rechnen. Anschließend ist noch das zweite teilkonzentrierte Ge-
nehmigungsverfahren in Kompetenz des Landeshauptmannes von Niederösterreich (Berei-
che Naturschutz und Wasserrecht) abzuführen.
Der Abschnitt Poysbrunn -
Staatsgrenze bei Drasenhofen wurde im März 2006 als grenz-
überschreitende
UVP eingereicht.
Auf Grund einer Fristerstreckung für Einwendungen der Tschechische Republik
ist derzeit
geplant, das Umweltverträglichkeitsgutachten
im März 2007 öffentlich in den Standortge-
meinden aufzulegen
und Ende März 2007 die Mündliche Verhandlung durchzuführen. Eine
Bescheiderlassung durch das Verkehrsressort
im ersten teilkonzentrierten Genehmigungs-
verfahren ist derzeit mit Mai 2007 terminisiert.
Frage 6:
Bis zu
welchem Zeitpunkt ist mit einer Verordnung über den
Trassenverlauf für den Abschnitt
„Schrick bis Drasenhofen" zu
rechnen?
Antwort:
Auf Grund der
Umstellung auf ein Verwaltungsverfahren wird der Trassenverlauf mit Be-
scheid und nicht mit
einer Verordnung geregelt. Betreffend des Zeitpunktes darf ich auf die
Antwort zu Fragepunkt 5 verweisen.
Frage 7:
Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit
einer Veröffentlichung der Ausschreibung für den Abschnitt
„Schrick bis Drasenhofen" zu
rechnen?
Antwort:
Die Veröffentlichung der Ausschreibung des zweiten
Paketes des PPP-Projektes hängt von
noch notwendigen Klärungen innerhalb der ASFINAG und von
notwendigen Abtsimmungen
mit den
entsprechenden Stellen der Tschechischen Republik ab.
Frage 8:
Bis zu
welchem Zeitpunkt ist realistischerweise mit einer Inbetriebnahme des
Abschnitts
„Schrick bis Drasenhofen" zu
rechnen?
Antwort:
Die Zeitpläne - welche aber mit Unsicherheitsfaktoren
wegen der o.a. Klärungen behaftet
sind - sehen eine Verkehrsfreigabe 2010 vor.
Fragen 9 und 10:
Welche Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Bürgerinnen und Bürger aus den Orten
entlang der B 7 (Lärm, Abgase,
udgl.) werden bis zur Inbetriebnahme der A 5 gesetzt?
Welche Maßnahmen werden
gesetzt, um jenen Pendlern, die gezwungen sind, die B 7,
Brünner Straße, zu benutzen, eine schnelle und sichere
Fahrt zum Arbeitsplatz und/oder
zum Ausbildungsplatz zu gewährleisten?
Antwort:
Maßnahmen im Zuge der B 7 liegen wegen der
durch die Verländerung der Bundesstraßen
B erfolgten Kompetenzfestlegungen im Zuständigkeitsbereich des Landes Niederösterreich.