80/AB XXIII. GP

Eingelangt am 12.01.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 100/J-NR/2006 betreffend die Errichtung der A 5
Nordautobahn; Abschnitt Schrick bis Drasenhofen, die die Abgeordneten Kuzdas und
GenossInnen am 28. November 2006 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu
beantworten:

Frage 1:

Wird die von der ASFINAG getroffene Aussage, dass durch die Errichtung und den Betrieb
der Autobahn durch einen privaten Partner (PPP-Modell) keine zus
ätzlichen Mautkosten für
die Benutzer entstehen, eingehalten?

Antwort:

Für die Benutzer werden durch das PPP-Modell keine höheren Mautkosten entstehen, da die
A5 nicht als Sondermautstrecke deklariert ist und daher der einheitliche Mauttarif gelten wird.

Frage 2:

Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme des Abschnitts Ei-
besbrunn bis Schrick" zu rechnen?

Antwort:

In den ursprünglichen Zeitplänen war ein Baubeginn 2006 und eine Verkehrsfreigabe 2009
vorgesehen. Durch die Einsprüche der unterlegenen Bieter zur Vergabe des PPP-Projektes
kam es zu einer Verz
ögerung von einigen Monaten, sodass mit einem Baubeginn im Jänner
2007 und einer Verkehrsfreigabe Ende 2009 oder Anfang 2010 zu rechnen sein wird.

Fragen 3 und 4:

Ist die Finanzierung des Abschnittes Schrick bis Drasenhofen" durch die ASFINAG gesi-
chert?


Wird der Abschnitt Schrick bis Drasenhofen" ebenfalls in Form eines PPP-Modells errichtet
und betrieben?

Antwort:

Seitens der ASFINAG ist geplant den Bereich der A5 von Schrick bis Drasenhofen - und
wenn möglich auch den in der Tschechischen Republik erforderlichen Neubauabschnitt - in
einem zweiten PPP-Paket zu realisieren.

Frage 5:

Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit dem Abschluss des UVP-Verfahrens für den Abschnitt
Schrick bis Drasenhofen" zu rechnen?

Antwort:

Seitens der ASFINAG wurde der Abschnitt Schrick bis Drasenhofen als zwei getrennte UVP-
Verfahren beim bmvit eingereicht.

Der Abschnitt Schrick - Poysbrunn wurde im November 2005 eingereicht und das Umwelt-
verträglichkeitsgutachten im November 2006 öffentlich in den Standortgemeinden aufgelegt.
Die Mündliche Verhandlung fand am 12. und 13.12.2006 in Poysdorf statt. Derzeit ist mit
einer Bescheiderlassung durch das bmvit im ersten teilkonzentrierten Genehmigungsverfah-
ren mit Februar 2007 zu rechnen. Anschlie
ßend ist noch das zweite teilkonzentrierte Ge-
nehmigungsverfahren in Kompetenz des Landeshauptmannes von Nieder
österreich (Berei-
che Naturschutz und Wasserrecht) abzuf
ühren.

Der Abschnitt Poysbrunn - Staatsgrenze bei Drasenhofen wurde im März 2006 als grenz-
überschreitende UVP eingereicht.

Auf Grund einer Fristerstreckung für Einwendungen der Tschechische Republik ist derzeit
geplant, das Umweltvertr
äglichkeitsgutachten im März 2007 öffentlich in den Standortge-
meinden aufzulegen und Ende März 2007 die Mündliche Verhandlung durchzuführen. Eine
Bescheiderlassung durch das Verkehrsressort im ersten teilkonzentrierten Genehmigungs-
verfahren ist derzeit mit Mai 2007 terminisiert.

Frage 6:

Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit einer Verordnung über den Trassenverlauf für den Abschnitt
Schrick bis Drasenhofen" zu rechnen?

Antwort:

Auf Grund der Umstellung auf ein Verwaltungsverfahren wird der Trassenverlauf mit Be-
scheid und nicht mit einer Verordnung geregelt. Betreffend des Zeitpunktes darf ich auf die
Antwort zu Fragepunkt 5 verweisen.

Frage 7:

Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit einer Veröffentlichung der Ausschreibung für den Abschnitt
Schrick bis Drasenhofen" zu rechnen?


Antwort:

Die Veröffentlichung der Ausschreibung des zweiten Paketes des PPP-Projektes hängt von
noch notwendigen Kl
ärungen innerhalb der ASFINAG und von notwendigen Abtsimmungen
mit den entsprechenden Stellen der Tschechischen Republik ab.

Frage 8:

Bis zu welchem Zeitpunkt ist realistischerweise mit einer Inbetriebnahme des Abschnitts
Schrick bis Drasenhofen" zu rechnen?

Antwort:

Die Zeitpläne - welche aber mit Unsicherheitsfaktoren wegen der o.a. Klärungen behaftet
sind - sehen eine Verkehrsfreigabe 2010 vor.

Fragen 9 und 10:

Welche Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Bürgerinnen und Bürger aus den Orten
entlang der B 7 (L
ärm, Abgase, udgl.) werden bis zur Inbetriebnahme der A 5 gesetzt?

Welche Maßnahmen werden gesetzt, um jenen Pendlern, die gezwungen sind, die B 7,
Brünner Straße, zu benutzen, eine schnelle und sichere Fahrt zum Arbeitsplatz und/oder
zum Ausbildungsplatz zu gew
ährleisten?

Antwort:

Maßnahmen im Zuge der B 7 liegen wegen der durch die Verländerung der Bundesstraßen
B erfolgten Kompetenzfestlegungen im Zust
ändigkeitsbereich des Landes Niederösterreich.