803/AB XXIII. GP
Eingelangt am 03.07.2007
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juli 2007
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0047-I/4/2007
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 806/J vom 3. Mai 2007 der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend entwicklungspolitische Aktivitäten beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 3. bis 6.:
Zunächst erlaube ich mir darauf hinzuweisen, dass die in der gegenständlichen Anfrage angesprochenen Angelegenheiten der Entwicklungszusammenarbeit sowie der Koordination der internationalen Entwicklungspolitik gemäß der Anlage zu § 2 zum Bundesministeriengesetz 1986 in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten fallen. Unbeschadet dieses Umstandes sehe ich es allerdings als meine Aufgabe, in Berücksichtigung des Umstandes, dass es sich bei Angelegenheiten der Entwicklungszusammenarbeit um ein übergeordnetes Interesse der gesamten Bundesregierung handelt, die Zuständigkeit meines Ressorts für die multilateralen Entwicklungsbanken zu nutzen, um die entwicklungs- und wirtschaftspolitischen Interessen Österreichs in den Organisationen effektiv zu vertreten. In einem zu diesem Thema erstellten strategischen Leitfaden, der auf dem Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit basiert und die entsprechenden mittelfristigen österreichischen Aktionsbereiche definiert, werden dazu die Rahmenbedingungen beschrieben, unter welchen dieser Anspruch in die Tat umgesetzt werden soll.
Österreich hat sich seit der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4420/J vom 22. Juni 2006 im Jahr 2006 gesetzlich zu Wiederauffüllungen bei Internationalen Finanzinstitutionen (IFIs) im Zusammenhang mit IDA-MDRI 1 in einem Ausmaß von € 48,91 Mio. sowie betreffend AfEF-MDRI 1 in einer Höhe von € 18,73 Mio. verpflichtet.
Für das Jahr 2007 wird darüber hinaus in der Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages zur vierten Wiederauffüllung des Globalen Umweltfazilität-Treuhandfonds (GEF 4) ein Betrag von € 24,38 Mio. vorgesehen. Über das Eingehen Österreichs in weitere Verpflichtungen laufen derzeit internationale Verhandlungen, zu deren Ausgang derzeit noch keine seriösen Einschätzungen vorgenommen werden können (AfDF XI und IDA 15).
Aus diesen sowie aus den bereits in der angesprochenen Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4420/J vom 22. Juni 2006 genannten gesetzlichen Verpflichtungen zu Wiederauffüllungen ergeben sich für den Zeitraum 2006 und 2007 folgende ODA-fähige Barzahlungen und Schatzscheinerläge: 2006 wurden Beträge in einer Gesamtsumme von € 112,0 Mio. an Internationale Finanzinstitutionen geleistet, weitere € 188,0 Mio. an die EU, wobei davon ein Betrag von € 117,0 Mio. in den EU-Haushalt geflossen ist, € 71 Mio. als anteilige Zahlung Österreichs in den EEF. Für 2007 gehen meine Expertinnen und Experten von Zahlungen in der Höhe von € 130 Mio. an Internationale Finanzinstitutionen sowie € 180 Mio. an die EU aus, wobei in letztgenanntem Betrag Leistungen von € 95 Mio. an den EU-Haushalt sowie € 85 Mio. an den EEF enthalten sind.
An Einzahlungen in die österreichischen Konsulententreuhandfonds bei Internationalen Finanzinstitutionen, die weitgehend dem Bereich Entwicklungszusammenarbeit und Armutsbekämpfung zuzuordnen sind, wurden seit der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4420/J vom 22. Juni 2006 darüber hinaus im Zusammenhang mit dem IFC Trust Fund Beträge in einer Gesamthöhe von € 1,0 Mio. geleistet.
Die genannten Beiträge Österreichs auf multilateraler Ebene, insbesondere die Anteile an der International Development Association (IDA), sind weitestgehend der Armutsbekämpfung zuzuordnen. Die IDA spielt bei der Entschuldung der ärmsten Entwicklungsländer in der Heavily Indebted Poor Countries (HIPC)-Initiative und in der Multilateral Debt Reduction Initiative (MDRI) eine sehr wichtige Rolle. Entschuldungsmaßnahmen im Rahmen der HIPC-Initiative und der MDRI sind direkt armutsreduzierend, da sie mit eigenen Armutsreduktionsstrategien der Entwicklungsländer verknüpft sind, den eigenen fiskalen Raum der Länder für armutsreduzierende öffentliche Ausgaben erweitern und einen transparenten Ausgabenmechanismus der durch die Entschuldung entstehenden Ersparnisse für soziale Sektoren bedingen. Die angeführten österreichischen Leistungen sind dabei, mit Ausnahme der Global Environmental Facility (GEF), bei Erlag zur Gänze ODA-anrechenbar. Die Leistungen an GEF sind nur zu 77 Prozent ODA-fähig.
Zu den entwicklungspolitischen Aktivitäten im weiteren Sinn, die von meinem Ressort gesetzt werden, sind auch die geleisteten Unterstützungen etwa in Form von ODA-anrechenbaren Zinsenstützungen zur Vergabe von konzessionellen Krediten ("Soft Loans") zu zählen. Die im Zuständigkeitsbereich meines Ressorts liegende und auch im Dreijahresprogramm der EZA erwähnte Soft Loan-Vergabe(politik) hat dabei neben der Beachtung internationaler Regeln und Vorgaben für Hilfskredite auch die Erfüllung von Nachhaltigkeitsaspekten zum Ziel. Auch berücksichtigen sämtliche seit dem Jahr 2000 im Soft-Loan Bereich realisierten Projekte entwicklungspolitische Aspekte, wenngleich die Armutsbekämpfung in den jeweiligen Empfängerländern nicht regelmäßig im Vordergrund stand und nur indirekt – über einen Beitrag zur Förderung nachhaltiger Entwicklung – Berücksichtigung fand.
Zum jährlichen Volumen an Soft-Loan-Neuzusagen ist zu bemerken, dass dieses entsprechend der Zinsentwicklung und dem daraus sich ergebenden Zinsstützungserfordernis Schwankungen ausgesetzt ist. Im Jahr 2006 etwa wurden Neuzusagen zu einem Projektvolumen in der Höhe von rund € 180 Mio. für 45 verschiedene Projekte in 9 Ländern erteilt. Für das Jahr 2006 wurden Zinsenstützungen in der Höhe von € 4,45 Mio. als ODA angemeldet. Im ersten Quartal 2007 fielen Zinsenstützungen in der Höhe von € 1,67 Mio. an. Weiters wurden seit Einführung der Möglichkeit von zusätzlichen Grants zur Reduktion der Gesamtkosten von Soft Loans per 15. Jänner 2006 bislang Grants in Höhe von € 709.217,92 (Stand 31. März 2007) ausbezahlt. Die geleisteten Zinsenstützungen für Soft Loans wurden in vollem Umfang als ODA anerkannt, bei den ab 2006 zur Auszahlung gelangenden zusätzlichen Grants ist von deren Anerkennung auszugehen.
Weiters ist mein Ressort im Rahmen des Pariser Clubs mit der Durchführung von Maßnahmen im Zuge der Heavily Indebted Poor Countries (HIPC)-Initiative betraut. Zweck dieser Maßnahmen ist es, durch Umschuldungs- und Entschuldungsmaßnahmen seitens der Gläubigerländer die Schuldenlast von armen Schuldnerländern zu reduzieren und damit die Aussichten dieser Länder auf eine raschere wirtschaftliche Entwicklung nachhaltig zu verbessern. Die vorläufige ODA-Meldung für 2006 und die Prognose für 2007 weist dazu folgende Entschuldungsleistungen im Rahmen des Pariser Club auf: 2006 wurden Schuldenreduktionen in der Höhe von € 600 Mio. beschlossen, wobei darin Zinssatzreduktionen in einer Höhe von € 31 Mio enthalten sind; für 2007 beteiligt sich Österreich an Entschuldungsleistungen in einem Ausmaß von € 695 Mio., wobei davon € 30 Mio. auf Zinssatzreduktionen entfallen. Schuldendiensterleichterungen und Schuldenstreichungen werden dabei vom DAC als ODA anerkannt.
Zu 2., 9., 11., 15. und 17.:
Wie mein Amtsvorgänger bereits in der angesprochenen Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4420/J vom 22. Juni 2006 ausgeführt hat, hat mein Ressort 2005 einen Strategischen Leitfaden für die Internationalen Finanzinstitutionen partizipatorisch erarbeitet und veröffentlicht. Er dient dazu, die entwicklungs- und wirtschaftspolitischen Interessen Österreichs zu definieren, welche in den Internationalen Finanzinstitutionen effektiv vertreten werden.
Basierend auf dem Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit werden darin die entsprechenden mittelfristigen österreichischen Aktionsbereiche definiert und eine klare Vorstellung geschaffen, in welche Richtung Österreich die Internationalen Finanzinstitutionen bewegen möchte.
Oberstes Entwicklungsziel für Österreich sowie für die Internationalen Finanzinstitutionen ist dabei die Armutsbekämpfung und damit verbunden das Streben nach Verwirklichung der Millennium Entwicklungsziele. In diesem Zusammenhang sollen die Internationalen Finanzinstitutionen mit dem Ziel der deutlichen Reduktion der Zahl der ärmsten Menschen dieser Welt einen effizienten Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung, zur behutsamen und entwicklungsfreundlichen Handelsliberalisierung und – in Zusammenarbeit mit der WTO – zur Etablierung eines umfassenden, allgemein anerkannten Welthandelssystems leisten.
Österreich unterstützt dabei jene Vorhaben, die den Entwicklungsländern eine tragfähige Verschuldung ermöglichen sollen und nimmt aktiv an der Initiative für hochverschuldete arme Länder (HIPC-Initiative) und der Multilateral Debt Reduction Initiative (MDRI) zur Reduktion der Schuldenlast der ärmsten Länder teil. Die Teilnahme an Entschuldungen im Rahmen des Pariser Clubs erfolgt mit der Zielsetzung, im Rahmen der Gruppe der Gläubigerländer einen solidarischen Beitrag zur finanziellen und sozialen Stabilisierung hochverschuldeter Entwicklungsländer zu leisten.
Ich erwarte von den Internationalen Finanzinstitutionen, dass sie Ziele und Prinzipien einer nachhaltigen ökologischen Entwicklung in ihren Politiken verankern und in ihren Projekten berücksichtigen. In diesem Zusammenhang müssen die Fragen der erneuerbaren Energien, der Wasserver- und Abwasserentsorgung und die Probleme des Klimawandels entsprechend berücksichtigt werden.
In der Weltbankgruppe und im IWF stehen dazu schwierige Governance-Reformen an, die der Verfolgung des Zieles dienen, den Entwicklungsländern mehr Gewicht und Stimme zu verleihen sowie die internen Strukturen zu verbessern. Österreich bringt sich dazu in die Diskussionen ein und trägt die geeigneten Reformschritte mit.
Die im Dreijahresprogramm der EZA erwähnte Soft Loan-Vergabepolitik hat neben der Beachtung internationaler Regeln und Vorgaben fürs Hilfskredite auch die Erfüllung von Nachhaltigkeitsaspekten zum Ziel. Soft-Loan Anträge werden einer umfassenden Projektprüfung unterzogen, im zuständigen Exportfinanzierungskomitee beschlossen und Regelungen bezüglich des Projektmonitorings zwecks Gewährleistung eines effizienten, die nachhaltige Entwicklung fördernden Mitteleinsatzes, unterworfen. Die Aktivitäten im Bereich Soft-Loans werden fortgesetzt und das bestehende Instrumentarium im Einklang mit internationalen Tendenzen weiterentwickelt.
Die im Regierungsprogramm genannten Clusterbildungen in den Bereichen Medizin, Bildung, KMU-Technologie und Energie werden umgesetzt. Dazu weise ich auch darauf hin, dass entsprechend dem Ministerratsbeschluss vom 2. Mai 2007 eine interministerielle Arbeitsgruppe aus Expertinnen und Experten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten sowie meines Ressorts mit der Entwicklung eines ODA-Pfades zur Erreichung des EU-ODA-Zieles von 0,51% des BNE bis 2010 sowie der Behandlung offener Fragen hinsichtlich einer österreichischen Wirtschafts- und Entwicklungsbank betraut wurde.
Zu 7., 8., und 16.:
Das EZA-Gesetz überträgt der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten unverändert die Vollziehung der im Gesetz geregelten Materien, wobei Ausnahmen dabei taxativ aufgezählt sind, und bestätigt auch weiterhin in § 28 die Koordinationsbefugnis der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten für die internationale Entwicklungspolitik. Das EZA-Gesetz enthält in § 1 Abs. 5 ein für die gesamte Vollziehung des Bundes verpflichtendes Kohärenzgebot, wonach „der Bund […] die Ziele und Prinzipien der Entwicklungspolitik bei den von ihm verfolgten Politikbereichen, welche die Entwicklungsländer berühren können, [berücksichtigt].“ Das zentrale Instrument zur Umsetzung dieses Kohärenzgebotes ist die gemäß § 23 des EZA-Gesetzes erfolgende jährliche Fortschreibung des Dreijahresprogramms, das mit anderen mit EZA befassten Ressorts abgestimmt wird und im Einvernehmen mit mir der Bundesregierung vorzulegen ist. Weiters werden sämtliche Gesetzesvorschläge mit EZA-relevanten Inhalten vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten unter dem Gesichtspunkt der entwicklungspolitischen Kohärenz überprüft.
Zum Thema Kohärenz finden darüber hinaus regelmäßig Gesprächsrunden zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten und anderen Ressorts statt. Neben dem von meinem Amtsvorgänger in Beantwortung der angesprochenen schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4420/J vom 22. Juni 2006 genannten institutionalisierten Rahmen der Kohärenzagenda wurde entsprechend dem Ministerratsbeschluss vom 2. Mai 2007 die bereits genannte interministerielle Arbeitsgruppe betreffend die Entwicklung eines ODA-Pfades zur Erreichung des EU-ODA-Zieles von 0,51% des BNE bis 2010 sowie der Behandlung offener Fragen hinsichtlich einer österreichischen Wirtschafts- und Entwicklungsbank eingerichtet.
Zu 10. und 20.:
In meinem Ressort wird durch die Geschäfts- und Personaleinteilung unverändert sichergestellt, dass dem hohen Stellenwert, den ich der Entwicklungszusammenarbeit beimesse, Rechnung getragen wird. Es werden mit ihr die erforderlichen personellen Ressourcen für einen aktiven Beitrag meines Ressorts zur Entwicklungspolitik Österreichs geschaffen.
Zu 12.:
Grundsätzlich sind gegenüber der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4420/J vom 22. Juni 2006 durch meinen Amtsvorgänger keine Änderungen eingetreten, jedoch schenkt mein Ressort Evaluierungsfragen und der Erhebung konkreter Entwicklungsresultate noch größere Aufmerksamkeit. Die Internationalen Finanzinstitutionen verfügen über ihre eigenen unabhängigen Monitoring- und Evaluierungsmechanismen. Mit Österreich sind auch die übrigen Mitgliedsstaaten an einem möglichst effizienten und wirksamen Einsatz der knappen Fördermittel interessiert und es finden regelmäßig Halbzeitüberprüfungen der Entwicklungsfonds und Evaluierungen der Projekte und Programme statt. Die Qualität dieser Evaluierungen und die Unabhängigkeit der sie erstellenden Einheiten wird von den Boards of Directors in den IFIs und Österreichs Vertreterinnen und Vertretern darin aufmerksam kontrolliert.
Zu 13. und 14.:
Hinsichtlich der mit einem Schwerpunkt auf der Entwicklungszusammenarbeit ausgewiesenen Institutionen teile ich mit, dass von meinem Ressort entsandte Personen Österreich gegenwärtig offiziell als Mitarbeiterinnen beziehungsweise Mitarbeiter im Direktorium der Weltbank, der Interamerikanischen Entwicklungsbank und der Afrikanischen Entwicklungsbank vertreten sind. In der Asiatischen Entwicklungsbank werden die österreichischen Interessen derzeit im Rahmen einer gemeinsamen Ländergruppe vom britischen Direktor vertreten. Weiters ist Österreich im nicht-residenten Board des Gemeinsamen Rohstofffonds derzeit mit einem Direktor vertreten. In der European Bank for Reconstruction and Development ist Österreich auf Direktorsebene dauernd im Board vertreten.
Es ist mir ein Anliegen, die Zahl der in den Stäben der Institutionen beschäftigten Österreicherinnen und Österreicher nachhaltig zu vergrößern. Von den österreichischen Stabsmitarbeiterinnen und Stabsmitarbeitern der Internationalen Finanzinstitutionen kann ich auch ein informelles Eintreten für österreichische Interessen erwarten, womit diesen eine größere Erfolgsmöglichkeit eingeräumt werden kann. Ein neu eingerichtetes Programm zur Entsendung von Young Professional Officers zur Weltbank soll die Anzahl der Österreicherinnen und Österreicher im Stab der Weltbank anheben.
Darüber hinaus sind die Expertinnen und Experten der unter anderem für „Soft Loans“ zuständigen Abteilung III/7 meines Hauses in Begleitung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Oesterreichischen Kontrollbank AG mit einschlägigem Erfahrungsschatz in diversen, allerdings nicht primär und ausschließlich EZA-fokussierten, EU- und OECD-Gremien vertreten. Mit der Vertretung Österreichs im Pariser Club sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung III/8 meines Ressorts betraut.
Zu 18. und 19.:
Humanitäre Not- und Katastrophenhilfeeinsätze Österreichs unter allgemeiner Würdigung dieser Aktivitäten durch die ebenfalls beteiligten internationalen Organisationen werden in erster Linie durch das Bundesministerium für Inneres durchgeführt. Ich verweise daher auf die Beantwortung der gleichlautenden Fragestellungen durch den Herrn Bundesminister für Inneres. Dort, wo besondere finanzielle Maßnahmen für eine direkte Linderung der humanitären Notlage über bestehende Programme hinaus zielführend erscheinen, wie dies etwa im Zusammenhang mit der von meinem Amtsvorgänger in Beantwortung der angesprochenen schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4420/J vom 22. Juni 2006 genannten Tsunami-Katastrophe der Fall war, werden diese Maßnahmen flankierend beschlossen.
Mit freundlichen Grüßen