805/AB XXIII. GP

Eingelangt am 03.07.2007
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BM für Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Frau                                                                                               

Präsidentin des Nationalrates                                                     (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

 

 

 

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSK-10001/0137-I/A/4/2007                                          Wien,

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 808/J der Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen wie folgt:

Einleitend halte ich fest, dass das Entwicklungszusammenarbeitsgesetz (EZA-Gesetz) die Vollziehung der im Gesetz geregelten Materien grundsätzlich der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten überträgt und insbesondere in § 28 ihre Koordinationsbefugnis für die internationale Entwicklungspolitik regelt. Dies betrifft auch die Umsetzung des Kohärenzgebotes. In diesem Sinne liegt die Hauptzuständigkeit zur Beantwortung der gegenständlichen Anfrage bei der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten.

Frage 1:

Seit der Anfragebeantwortung XXII. GP.‑Nr. 4420/AB sind folgende entwicklungspolitische Aktivitäten gesetzt bzw. Restbeträge für entsprechende Projekte ausbezahlt worden:

Jahr 2006:

Afghanistan (LMIC = Lower Middle Income Countries):

(Projektinhalt siehe Anfragebeantwortung XXII. GP.‑Nr. 4420/AB)

Förderbetrag 30.000 €, Zahlung von 27.000 €
2007: Zahlung des Restbetrages von 3.000 €

Armenien (LMIC)

Ausgaben: 4.887,30 €

Aserbeidschan (LMIC)

Ausgaben: 150 €

Asien

Kroatien (UMIC = Upper Middle Income Countries)

Moldau (OLIC = Other Lower Income Countries)

Restzahlung in der Höhe von 1.000 €

Ruanda (LMIC)

Zahlung des Restbetrages von 4.945 €

Türkei (UMIC)

Ausgaben: 1.731 €

Ukraine (LMIC)

Ausgaben: 268,40 €

·        Förderprojekt Präventionsarbeit gegen Frauenhandel (Mountain Unlimited)

Ausgaben: 18.000 €

·        Besuch einer Delegation des ukrainischen Sozialministeriums zum Thema „Soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen“ (20. bis 24. November 2006)

Ausgaben: 208,70 €

·        Förderprojekt „Mobile Altenbetreuung in Chernivci“, Projektinhalt siehe Anfragebeantwortung XXII. GP.‑Nr. 4420/AB

Zahlung des Restbetrages: 1.886 €

2007:

Armenien (LMIC)

Ausgaben: 171,10 €

Ukraine (LMIC)

Restzahlung 2007: 35.200 € (1. Teilzahlung siehe Anfragebeantwortung XXII. GP.‑Nr. 4420/AB)

Frage 2:

Der Hauptfokus der EZA-Aktivitäten meines Ressorts konzentriert sich im Rahmen der Kompetenzen des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz wie bisher auf Armutsbekämpfung, auf Förderung der sozialen Entwicklung, auf den institutionellen und sozialen Wandel und auf die Menschenrechte (§ 1 Abs. 3 Z 1 und 2 EZA-Gesetz). Die spezielle Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung ist weiterhin ein zentraler Schwerpunkt der EZA-Aktivitäten des Ressorts.

Seit Beginn der neuen Legislaturperiode wurde eine inhaltliche, strategische wie
regionale Neufokussierung der EZA-Aktivitäten des
Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz ins Auge gefasst:

Inhaltlich werden die EZA-Aktivitäten des Ressorts im Kontext des „Decent-Work- Konzepts“ (menschenwürdige Arbeit, soziale Mindeststandards etc.) künftig verstärkt auf Know-How-Transfer und Institution/Capacity Building im Sozialbereich zur
Armutsbekämpfung, zur Schaffung von sozialen Mindeststandards bzw. zur Stärkung der sozialen Dimension der Globalisierung ausgerichtet sein.

Als strategische Neuausrichtungen wären zu nennen:

-          Ausbau der Kooperationen mit dem Büro der Austrian Development Agency (ADA) sowie mit internationalen Organisationen im sozial- und entwicklungspolitischen Bereich (ILO, WHO, UNDP)

-          Stärkung von sozialen Rechten im Kontext internationaler Abkommen (Unterzeichnung des internationalen Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen {UNO}, die längst fällige Ratifizierung der revidierten Sozialcharta des Europarates durch Österreich etc.)

-          Initiativen zur Verankerung des „Decent-Work-Konzepts“ in Abkommen mit EZA-Ländern, z.B. hinsichtlich derzeit laufender Verhandlungen mit AKP-Staaten, betreffend (regionale) Freihandelsabkommen (z.B. mit Lateinamerika) sowie betreffend neue Partnerschafts- und Kooperationsabkommen wie mit der Ukraine oder Moldawien etc.

-          Forcierung des „Mainstreamings Armutsminderung“ im Kontext Kohärenz entwicklungspolitischer Aktivitäten.

Regional werden sich die EZA-Aktivitäten meines Ressorts in den Jahren 2007 und 2008 auf den Westbalkan als eine der Schwerpunktregionen der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit konzentrieren. In diesem Zusammenhang wird der Einsatz der Sozialattachès des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz in den Ländern des Westbalkans ausgebaut. Ferner ist vorgesehen, auch EZA-Aktivitäten in Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik zu setzen
(Ukraine, Moldawien).

Frage 3:

Alle Projekte der Entwicklungszusammenarbeit dienen der Armutsbekämpfung, da sich Entwicklungszusammenarbeit von ihrem Gründungsansatz und ihren wichtigsten Zielsetzungen her als Maßnahmenbündel zur Minderung und schließlich Beseitigung von Armut versteht. Besonders hervorheben möchte ich die Unterzeichnung des Internationalen Übereinkommens (UNO) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Ende März dieses Jahres in New York, da dieser Personenkreis in vielen Staaten besonders von Armut betroffen ist.

 

Fragen 4 und 5:

Zu den Auswirkungen der Budgetmittelzuteilung der Jahre 2007 und 2008 auf die entwicklungspolitischen Aktivitäten in den kommenden Jahren können noch keine abschließenden Angaben gemacht werden, da sich die für die Finanzierung in Frage kommenden Ansätze nicht nur auf EZA-Aktivitäten beziehen:

Es sind jedoch für die Budgetjahre 2007 und 2008 erstmals explizit Budgetmittel für EZA-Aktivitäten in einer eigenen Budget-Post veranschlagt (Bundesvoranschläge 2007 und 2008: VA-Ansatz: 1/15006, AB: 22, VA-Post: 7660- 901, Bezeichnung: Punkt 2, Sonstige bilaterale Leistungen des Bundes für Entwicklungsländer: Bilaterale Entwicklungsprojekte/Know-How-Transfer im Sozialbereich, 210.000 € pro Jahr).

Ferner gibt es bereits vorgemerkte Restzahlungen zu laufenden EZA-Projekten im Jahr 2007 in der Höhe von 38.200 €. Darüber hinaus stehen zusätzliche Budgetmittel für EZA-Aktivitäten aus anderen Budget-Posten des Bundesministeriums für
Soziales und Konsumentenschutz
zur Verfügung, die sich jedoch vorab noch nicht summenmäßig zu EZA-Aktivitäten zuordnen lassen.

Frage 6:

Die Hauptmeldung der österreichischen öffentlichen Entwicklungshilfeleistungen
(ODA) für ein bestimmtes Jahr wird von der ADA dem DAC der OECD Ende Juli des Folgejahres übermittelt. Mit Ende August des Folgejahres ist üblicherweise die Aufnahme der österreichischen Leistungsmeldungen in die DAC-Leistungsstatistik vollzogen. Die Veröffentlichung der internationalen Zahlen im „DAC-Report“ erfolgt üblicherweise im Dezember des Folgejahres.

Es ist zu erwarten, dass die von meinem Ressort gemeldeten Projekte als ODA
anerkannt werden (siehe Beantwortung der Frage 1, wobei jedoch die Entsendung eines Sozialattachés nach Zagreb sowie der
Besuch der armenischen Vizeministerin für Arbeit und Soziales {federführendes Ressort: BMWA} nicht gemeldet wurden).

Frage 7, 8 und 16:

Wie bereits im Rahmen der Anfragebeantwortung XXII. GP.‑Nr. 4420/AB angeführt, überträgt das EZA-Gesetz der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten die Vollziehung der im Gesetz geregelten Materien und bestätigt in § 28 die Koordinationsbefungnis dieser Bundesministerin für die internationale Entwicklungspolitik.

Das EZA-Gesetz enthält in § 1 Abs. 5 ein für die gesamte Vollziehung des Bundes verpflichtendes Kohärenzgebot, wonach "der Bund [....] die Ziele und Prinzipien der Entwicklungspolitik bei den von ihm verfolgten Politikbereichen, welche die Entwicklungsländer berühren können, [berücksichtigt]". Das zentrale Instrument zur Umsetzung dieses Kohärenzgebotes ist die gemäß § 23 des EZA-Gesetzes erfolgende jährliche Fortschreibung des Dreijahresprogramms, das mit anderen mit EZA befassten Ressorts abgestimmt und im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen der Bundesregierung vorzulegen ist. Weiters werden sämtliche Gesetzesvorschläge mit EZA-relevanten Inhalten vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten unter dem Gesichtspunkt der entwicklungspolitischen Kohärenz überprüft. Zum Thema Kohärenz finden darüber hinaus regelmäßig
Gesprächsrunden zwischen diesem Ressort und anderen Ressorts statt.

Neben dieser innerösterreichischen Koordinierung kommt der Koordinierung im Hinblick auf europäische Gremien (Ratsbeschlüsse zu wichtigen EZA-Themen wie „Gender Equality“ oder „Division of Labour“, Ratsarbeitsgruppe Entwicklungszusammenarbeit, „Report on Policy Coherence for Development“ - Europäische Kommission etc.) sowie internationale Institutionen (Abstimmung und Koordinierung der EZA-Aktivitäten mit/zwischen EU, IWF, Weltbank, WTO, UNDP, ILO, WHO etc.) steigende Bedeutung zu.

Ergänzend weise ich auch darauf hin, dass entsprechend dem Ministerratsbeschluss vom 2. Mai 2007 eine interministerielle Arbeitsgruppe aus Expertinnen und Experten des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten sowie des Bundesministeriums für Finanzen mit der Entwicklung eines österreichischen ODA-Pfades zur Erreichung des EU-ODA-Zieles von 0,51% des Bruttonationaleinkommens bis 2010 betraut wurde.

Frage 9:

Diesbezüglich verweise ich auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2.

Frage 10:

Im Hinblick auf die regionale Schwerpunktsetzung der EZA-Aktivitäten meines Ressorts werden die Sozialattachès des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz verstärkt am Westbalkan für den Know-How-Transfer im Sozialbereich eingesetzt. Betreffend die budgetären Vorkehrungen verwiese ich auf die
Beantwortung der Fragen 4 und 5.

Frage 11:

Ich verweise auf die Antworten auf die Frage 2, die Fragen 4 und 5, die Fragen 7, 8 und 16 sowie die Frage 10.

Frage 12:

Seit der Anfragebeantwortung XXII. GP.‑Nr. 4420/AB gab es keine Veränderungen bezüglich der Evaluierungsmethoden im Hinblick auf die im EZA-Gesetz in § 1 Abs. 3 und 4 formulierten Prinzipien, Ziele und Zielgruppen. Die Zielgruppenfokussierung orientiert sich an den aktuellen Ressortkompetenzen: Menschen mit Behinderungen, sonstige besonders von Armut bedrohte Zielgruppen.

Fragen 13 und 14:

Mein Ressort ist in den folgenden Gremien vertreten, deren wesentliche Aufgaben im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit liegen:

 

 UNO:

-          UN-Sozialkommission (Vertretung durch ExpertInnen des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz je nach Themenschwerpunkten)

-          Das Ad Hoc Committee zur Verhandlung des Internationalen Abkommens (UNO) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Vertretung durch Sylvia Moor und Dr. Robert Bechina) konnte 2007 erfolgreich seine Arbeit abschließen, so dass ich das Abkommen und das Zusatzprotokoll Ende März 2007 in New York unterzeichnen konnte.

 Europarat:

-          Europäischer Lenkungsausschuss für soziale Kohäsion (CDCS, Vertretung durch Dr. Ulrike Renner und Mag. Nathalie Buchner).

Frage 15:

Neben der UN-Milleniums-Deklaration, dem neu unterzeichneten Internationalen Übereinkommen (UNO) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, dem „European Consensus on Development“ etc. als wichtige Bezugspunkte im Sinne von „großen politische Linien“ im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit meines Ressorts im europäischen und internationalen Kontext wären für die zu den Fragen 13 und 14 genannten internationalen Gremien folgende für das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz relevanten „große politische Linien“ zu nennen:

Armutsbekämpfung, Stärkung der sozialen Dimension der Globalisierung und die Setzung von sozialen Mindeststandards („decent work“), Förderung der sozialen Entwicklung, institutioneller und sozialer Wandel, Menschenrechte und die Entwicklung von NGO´s im Sozialbereich.

Fragen 17 bis 19:

Über die in der Anfragebeantwortung XXII. GP.‑Nr. 4420/AB zu den Fragen 18 bis 20 angeführten Tsunami-Projekte hinaus wurden keine weiteren Projekte mehr gefördert. Für Restraten, die nach Abrechnung dieser Förderungen fällig werden, sind für 2007 noch 10.000 € vorgemerkt. Es wurden für diesen Bereich keine besondern
operative Vorkehrungen getroffen.

Frage 20:

In nächster Zeit sind folgende entwicklungspolitische Aktivitäten geplant:

 

China (LMIC)

Ukraine (LMIC)

Westbalkanstaaten:

Im Übrigen verweise ich auch auf die Beantwortung der Frage 2.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen