808/AB XXIII. GP

Eingelangt am 03.07.2007
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am             Juli 200703.07.2007

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0094-IK/1a/2007

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 787/J betreffend Energieeffizienz, welche die Abgeordneten Gerhard Steier und GenossInnen am 3. Mai 2007 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Die Richtlinie 2006/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen sieht einen nationalen, indikativen Energieeinsparrichtwert von 9% - bezogen auf das 9. Jahr der Anwendung der Richtlinie - vor, welcher aufgrund von Energieeffizienzmaßnahmen zu erreichen ist (im Zeitraum von 9 Jahren sind dadurch 9%, gerechnet vom durchschnittlichen inländischen Jahresendenergieverbrauch der letzten fünf Jahre, einzusparen). Neben der Festlegung dieses Einsparzieles sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, der Europäischen Kommission nationale Energieeffizienz-Aktionspläne (EEAP) zu übermitteln.

 

Der erste Energieeffizienz-Aktionsplan ist bis 30. Juni 2007 der Europäischen Kommission zu übermitteln. Zwei weitere EEAP der Republik Österreich sind bis spätestens 30. Juni 2011 bzw. 30. Juni 2014 der Europäischen Kommission vorzulegen.

 

Im Rahmen der innerstaatlichen Umsetzung der Endenergieeffizienz-Richtlinie wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die Österreichische Energieagentur beauftragt, Beiträge zur Erstellung eines Monitoring- und Verifizierungssystems sowie zum Berichtswesen für die Umsetzung der Energieeffizienz- und Energiedienstleistungsrichtlinie zu erstellen. Diese Beauftragung schließt auch den 1. Energieeffizienz-Aktionsplan mit ein.

 

Der nationale Energieeffizienz-Aktionsplan wird derzeit erstellt und mit den Ministerien, Bundesländern und Sozialpartnern akkordiert.

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Die Bedarfsänderungen im Bereich Energie stellen sich wie folgt dar:

 

 

 


Antwort zu den Punkten 3 und 4 und 25 der Anfrage:

 

Die österreichische Bundesregierung hat mit der am 30. April 2002 beschlossenen "Österreichischen Strategie zur Nachhaltigen Entwicklung" formell dokumentiert und bekräftigt, alle Bereiche des politischen Handelns auf die "nachhaltige Entwicklung" auszurichten. Diesem Leitgrundsatz trägt im Energiebereich vor allem die Senkung der Nachfrage nach Energie im Wege der sinnvollen Nutzung der Energieträger und der Verbesserung der Effizienz ihres Einsatzes Rechnung. Durch diese schon sehr frühzeitig vorgenommene Ausrichtung der österreichischen Energiepolitik ist es im Laufe der vergangenen Jahrzehnte gelungen, die Energieeffizienz deutlich zu verbessern, sodass unser Land zu jenen Staaten zählt, die - gemessen an der Wirtschaftsleistung - Energie besonders sparsam nutzen:

·        Im Jahre 2004 betrug der Gesamtenergieverbrauch pro US$ 1.000 BIP (zu Preisen und Wechselkursen von 2000) in Österreich 0,16 toe (Tonnen-Öl-Äquivalent). Dieser Wert liegt deutlich unter dem Durchschnitt der OECD-Länder (0,20) und auch unter den Werten für die meisten EU-Mitgliedsstaaten.

·        Die Gesamtenergieintensitäten in den OECD-Ländern liegen in einer Bandbreite zwischen 0,12 toe/$ 1.000 BIP und 0,75 toe/$ 1.000 BIP.

·        Im Zeitraum von 1973 bis 2004 ist die Gesamtenergieintensität in Österreich um etwa 26 % gesunken.

·        Eine weitere gängige Kennzahl für internationale Vergleiche ist der Gesamtenergieverbrauch pro Kopf. Mit einem Wert von 4,06 toe pro Kopf liegt Österreich signifikant unter dem Durchschnittswert der OECD (4,73).

 

Österreich setzt sowohl auf Bundes-, als auch auf Länderebene eine Reihe von Maßnahmen zur Einsparung von Energie und zur Verbesserung der Energieeffizienz um.

 

Nach ihrer Ausgestaltung können diese Maßnahmen in die folgenden Kategorien unterteilt werden:

·        Gestaltung des rechtlichen Rahmens (z. B. Minimumeffizienzbestimmungen oder Bestimmungen über Energiebesteuerung),

·        Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (FT&D) sowie Förderung der Marktdurchdringung,

·        Verbreitung von Informationen,

·        Vergabe von Subventionen für die Umsetzung von geeigneten Maßnahmen.

 

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über Instrumente und Zielbereiche sowie Beispiele für Maßnahmen.

 

 

Instrumente, Zielbereiche und Beispiele für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz

 

Gestaltung des rechtlichen Rahmens

Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (FT&D)

Verbreitung von Information

Subventionen

 

·         Energiebesteuerung

·         Bestimmungen betr. die Energieerzeugungsanlagen und Energienetze

·         Luftreinhaltebestim-mungen für Kessel-anlagen

·         Energieeffizienz-standards (z. B. Wärmedämmung)

·         Bestimmungen über die individuelle Heizkostenabrechnung

·         6./7. FT&D Rahmenprogramm der EU

·         FT&D-Aktivitäten des Bundes (Ministerien), der Bundesländer, der Universitäten und der außeruniversitären Forschungseinrichtungen

·         FT&D-Aktivitäten der Wirtschaft

·         Energieforschungsgemeinschaft  der österreichischen  Elektrizitätswirtschaft

·         6./7. FT&D Rahmen-

      programm der EU

·         Programm "Intelligente Energie - Europa" der EU

·         Energieberatungen des ÖEKV

·         Energie-Branchen-konzepte in einigen Bundesländern

·         Informationsaktivitäten der Autofahrerklubs

·         Kennzeichnung einiger Haushaltsgerätekategorien

·         Energieberatung diverser Organisationen in ganz Österreich

·         Energieausweis für Gebäude in einigen Bundesländern

·         Umweltförderung des Bundes

·         diverse Förderungen der Bundesländer für Energieeffizienzmaßnahmen

·         Förderung des kombinierten Güterverkehrs

·         Förderung des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung durch die Bundes-länder


Entsprechend ihrem konkreten Zuschnitt entfalten die Maßnahmen Wirkungen auf einen oder mehrere der folgenden Energieverbrauchssektoren, die ebenfalls als prioritäre Sektoren bei der Einsparung von Endenergie angesehen werden:

·        Erzeugung, Umwandlung und Transport von Energie,

·        Industrie,

·        Verkehr,

·        Haushalte,

·        Dienstleistungen.

 

Energieeffizienzmaßnahmen tragen zur Erreichung der folgenden Zielsetzungen bei:

·        Sicherheit der Versorgung mit Energie,

·        Umweltverträglichkeit der Energieversorgung,

·        wirtschaftlich effiziente Versorgung mit Energie,

·        soziale Akzeptanz des Energieversorgungssystems.

 

Zusätzlich ergeben sich positive volkswirtschaftliche Effekte im Bereich des Außenhandels (geringere Energieimporte) und des Arbeitsmarktes (Arbeitsintensität von Energieeffizienzmaßnahmen).

 

Einen Überblick über die Maßnahmen der nächsten Jahre liefert ferner der Energiebericht 2003 der Österreichischen Bundesregierung, der in einem eigenen Strategie-Abschnitt insgesamt über 80 Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz und der Forcierung erneuerbarer Energie ausweist.

 

 

Antwort zu den Punkten 5 und 6 der Anfrage:

 

Die Planung und Durchführung des Energiesparprogramms klima:aktiv fällt in die Zuständigkeit des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. klima:aktiv ist eine Klimaschutzinitiative zur Reduzierung des CO2 Ausstoßes, die das BMLFUW 2004 ins Leben gerufen hat und seit damals gemeinsam mit Ländern, Gemeinden und Wirtschaft umsetzt. Ziel der Initiative ist es, Impulse zur Steigerung des Angebots an und der Nachfrage nach klimaschonenden Technologien und Dienstleistungen in den Bereichen erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Gebäude, Gemeinden sowie Mobilität zu setzen. Die Finanzierung von klima:aktiv wird auf Bundesseite zur Gänze vom BMLFUW getragen, weshalb bei diesbezüglichen Fragen auf dieses Ressort verwiesen wird.

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Es bestehen Kontakte zwischen dem Bund und dem Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie, um die Möglichkeiten für eine solche Kampagne auszuloten.

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Für das Jahr 2006 wurden folgende Verteilungen erhoben:

 

Kategorie

Kochen

Kühlen

Gefriergeräte

Geschirrspüler

Trockner

Waschmaschinen

A++

-

1%

5%

-

-

-

A+

-

17%

24%

-

-

-

A

66%

64%

52%

82%

4%

95%

B

17%

16%

15%

10%

12%

1%

C

7%

2%

2%

2%

82%

0%

D

0%

0%

0%

0%

1%

0%

E

0%

0%

0%

0%

0%

0%

F

0%

0%

0%

0%

0%

0%

G

0%

0%

0%

0%

0%

0%

unbekannt

10%

0%

2%

6%

1%

4%

Summe

100%

100%

100%

100%

100%

100%

 

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Technische Weiterentwicklungen im Bereich der Energieeffizienz von Geräten, die mit einem Verbrauchsangaben-Etikett (EU-Label) gekennzeichnet sein müssen, führen nicht immer dazu, dass die bestehenden Klassifikationen nicht mehr up-to-date sind. Abhängig von der jeweiligen Geräteart bestehen hinsichtlich der Energieeffizienz unterschiedliche Verbesserungspotenziale. Bei Kühl- und Gefriergeräten  wurde einer Verbesserung der Energieeffizienz durch Schaffung zweier neuer Energieeffizienzklassen (A+ und A++) entsprechend Rechnung getragen. Einschlägige Bestrebungen der Wirtschaft zu einer noch stärkeren Ausdifferenzierung der Einstufung anderer energieeffizienter Geräte werden von Österreich unterstützt.

 

Zu den Aktivitäten auf europäischer Ebene ist anzumerken, dass die betreffende Rechtsmaterie mittelfristig in die Richtlinie 2005/32/EG zur umweltgerechten Gestaltung energiebetriebener Produkte (EuP-Richtlinie) einfließen wird.

 

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Dieser Ansatz fokussiert primär auf Technologieentwicklung und Markttransformation aus der Perspektive des Anbietermarktes (Gerätehersteller und Importeure).

 

Eine mögliche Anwendung des Top Runner Ansatzes müsste auf EU-Ebene im Kontext der EuP-Richtlinie 2005/32/EG diskutiert werden.

 

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

 

Eine Maßnahme zur Festlegung von Grenzwerten für den Standby Verbrauch kann nur auf EU-Ebene realisiert werden. Derzeit wird das Thema im Rahmen der EuP-Richtlinie 2005/32/EG behandelt. Dort ist die Entwicklung einer eigenen Durchführungsmaßnahme für Standby vorgesehen. Im Zuge dessen wird auch untersucht, für welche Gerätekategorien der genannte Wert realistisch ist. Das Thema wird voraussichtlich im Herbst im EuP Konsultationsforum behandelt werden.

 

 


Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

 

Auf dem Gebiet des Energieverbrauches in Bundesdienststellen hat der Bund  Energie-Sonderbeauftragte eingesetzt, die durch Überprüfung, Beratung, Schulung und  Erstellen von Energieberichten den Energieverbrauch optimieren und dokumentieren. Zusätzlich wird bei ca. 300 Bundesdienststellen das Umweltprojekt „Bundescontracting 500“ umgesetzt. Dabei werden von Fachfirmen jährlich über 10 Jahre durchschnittlich ca. 20 % Energieeinsparung garantiert.

Als zusätzliche Maßnahmen sind die Erweiterung des Contractingprojektes und die Auslagerung der Betriebsführung an Fachfirmen geplant.

 

 

Antwort zu den Punkten 13 und 23  der Anfrage:

 

Diese Fragen fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit.

 

 

Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:

 

Die Frage der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Ausschreibung öffentlicher Aufträge steht in keinem zwingenden Zusammenhang mit der Wahl des Bestangebotsprinzips. Es kann auch bei Wahl des Niedrigstpreisprinzips („Billigstbieterprinzips“) ein hoher Standard betreffend Energieeffizienz vorgeschrieben werden, was zweifellos den Vorteil hat, dass dann ein für alle Bieter einheitlicher Bewertungsmaßstab im Sinne einer Mindestanforderung an die anzubietende Leistung vorliegt.

 

 


Antwort zu Punkt 15 der Anfrage:

 

Die in der Frage angeführte Homepage gibt diesbezüglich unter "Projekterfolg" folgende Eckdaten bekannt:

 

Energie- und Kosteneinsparung:                       19,83% (gemittelt) bzw.3,4 Mio. Euro/Jahr

CO2-Einsparung:                                              16.500 t/Jahr

 

Für 2007, 2008 und 2009 ist  eine Erweiterung des bereits laufenden Projektes um rund 25% in Ausarbeitung.

 

Diesbezügliche Daten der Länder sind nicht bekannt.

Antwort zu Punkt 16 der Anfrage:

 

Die im Rahmen des Energiecontracting durchzuführenden Energiesparinvestitionen stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Betrieb der Heizungsanlagen; daher ist eine Paketlösung durch den Kontraktor die effizienteste Form der Abwicklung. Von der BIG werden darüber hinaus laufend im Rahmen der Instandsetzung und Generalsanierung von Objekten energietechnische Verbesserungsmaßnahmen (z.B.: Fenstersanierung und -tausch, Wärmedämmung Fassade und oberste Geschoßdecken) gesetzt, woraus eine CO2 – Einsparung von rund 5.000 t pro Jahr erzielt werden kann.

 

 

Antwort zu Punkt 17 der Anfrage:

 

Das Bundescontracting 500 wurde im Ministerrat beschlossen. Daher kann eine Forcierung wieder nur vom Ministerrat beschlossen werden.

 

 


Antwort zu Punkt 18 der Anfrage:

 

Entsprechend der EE&ED-RL sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, periodisch Energieeffizienzaktionspläne zu erstellen, bei denen die geplanten Maßnahmen zur    Energieeinsparung in Verhältnis zum nationalen Einsparziel zu setzen sind.

 

Im Vorgängerprojekt „Beiträge zur Erstellung eines Monitoring- und Verifizierungssystems sowie zum Berichtswesen für die Umsetzung der Energieeffizienz- und   Energiedienstleistungsrichtlinie (EE&ED-RL)“ wurden u.a.:

·        das nationale indikative Energiesparziel

·        erste Bottom-up-Methoden zur Erfassung der Energieeinsparung

·        verschiedene Top-down-Methoden zur Erfassung der Energieeinsparung

·        Struktur und Inhalte für den ersten Energieeffizienz-Aktionsplan (EEAP)

erarbeitet.

 

In Fortführung dieses Projekts zur nationalen Umsetzung der EE&ED-RL und zur Erstellung bzw. Koordinierung des im Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode vorgesehenen nationalen Energieeffizienz-Aktionsprogramms ist eine Reihe von zusätzlichen Aktivitäten erforderlich, welche wie folgt dargestellt werden können:

 

1.      Ausgangspunkt für die Erstellung des 1. EEAP sind die Energieeffizienzmaßnahmen, die in der österreichischen Klimastrategie und in äquivalenten Dokumenten der Bundesländer beschrieben sind. Die Bottom-up-Monitoringmethoden für diese Maßnahmen sind zwar teilweise vorhanden, aber es ist im Lichte der Bestimmungen der EE&ED-RL notwendig, die Monitoringmethoden sukzessive zu vervollständigen und anzupassen, um einerseits den Harmonisierungsbestrebungen der Europäischen Kommission zu entsprechen und andererseits ein kosteneffizientes Monitoring der Effizienzmaßnahmen und damit einen Nachweis des Einsparziels zu ermöglichen.

2.      Die Umsetzung der Richtlinie 2006/32/EG über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen wird auf Bundesseite im Rahmen einer abzuschließenden Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Art. 15a B-VG erfolgen. Es ist geplant, diese im Laufe des 2. Halbjahres 2007 dem allgemeinen Begutachtungsverfahren zu unterziehen und für die parlamentarische Beschlussfassung vorzubereiten. Inhaltliche Beiträge für diese Aufgabe, etwa Energieeffizienz-Potentialabschätzungen, Übersicht über Energieeffizienzmaßnahmen in anderen EU-Staaten, Energieeffizienzdaten, etc., werden durch die Österreichische Energieagentur erstellt.

3.      Es werden inhaltliche Grundlagen für Maßnahmen und Instrumente für das nationale Energieeffizienz-Aktionsprogramm recherchiert und erarbeitet.

4.      Es beginnt die Koordinierung des nationalen Energieeffizienz-Aktionsprogramms gemäß Regierungsprogramm.

5.      Zur Ermöglichung der nachhaltigen Erstellung bzw. Koordinierung der im Regierungsprogramm definierten Aufgaben werden die inhaltlichen und strukturellen Grundlagen für die Arbeit der im Artikel 4 Abs. 4 der EE&ED-RL genannten Stelle geschaffen. Die Aufgaben dieser Stelle werden für das Jahr 2007 durch die Österreichische Energieagentur wahrgenommen. Insbesondere sind davon auch die in Art. 5 (2), Art. 6 (1) a), Art. 6 (2) a) iii) und Art. 9 (2) beschriebenen Tätigkeiten oder Funktionen betroffen.

 

 

Antwort zu den Punkten 19 bis 21 der Anfrage:

 

Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über gemeinsame Qualitätsstandards für die Förderung der Errichtung und Sanierung von Wohngebäuden zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen wurde vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft abgeschlossen.

 

Im Vorfeld eines Treffens von Vertretern der EU-Wohnbauministerien  im Juni 2007 hat das WIFO gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit in einer Befragung in den einzelnen EU-Ländern erhoben, welche Maßnahmen aktuell gesetzt werden, um die Beschäftigungssituation im Wohnbau und in der Wohnhaussanierung zu verbessern. Neben den positiven Beschäftigungseffekten leisten die Maßnahmen  auch einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des Kyoto-Klimaschutzzieles.

 

Diese Studie wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit  als Fortsetzung der im Rahmen des Treffens der EU-Wohnbauminister 1998 in Graz erstellten Studie zum gleichen Thema gefördert.

 

 

Antwort zu Punkt 22 der Anfrage:

 

Eine Quantifizierung der Einspareffekte durch die RL 2002/91/EG ist durch die Überlagerung von verschiedenen Einflüssen sehr schwierig. Grundsätzlich wurden bereits seit Jahrzehnten in diese Richtung Anstrengungen unternommen, insbesondere mit den Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG aus den Jahren 1980 und 1995. Diese haben auch durchaus Erfolg gezeigt, jedoch wurden die Effizienzsteigerungen durch die Steigerung der nachgefragten Dienstleistungen zum Teil kompensiert. Gründe sind unter anderem die Vergrößerung des Gebäudebestandes und der beheizten Flächen sowie die steigende Nachfrage nach Kühlung.

 

Die RL 2002/91/EG wurde stets als dynamisch angesehen, und die Vorschriften sollen dem jeweiligen Stand der Technik angepasst werden. In Hinblick auf die Richtlinie selbst ist bei der EK ein Regelungsausschuss eingerichtet; die Aktualisierungen der Regeln der Technik erfolgen primär über die europäische Normungsorganisation CEN.

 

Das in Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie erlassene Energieausweis-Vorlagege-setz fällt in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Justiz.

 


Antwort zu Punkt 24 der Anfrage:

 

Die Energieverwendung (Brennstoffe, Strom) in der Industrie beeinflusst wesentlich die Entwicklung der CO2-Emissionsbilanz. Trotz Entkoppelung von Produktionszuwachs und Energieverbrauch im produzierenden Sektor bestehen in einigen Bereichen durch innerbetriebliche Optimierung und Effizienzsteigerungen der Energieversorgung bei industriellen Eigenanlagen noch weitere Einsparungspotentiale.

 

Diese erheblichen Effekte sind insbesondere durch Förderungsmaßnahmen im Bereich der Umweltförderung im Inland sowie des Ökostromgesetzes umzusetzen. Weiters kommt in der Industrie dem EU-Emissionshandel ein wesentlicher Stellenwert bei der kosteneffizienten Reduktion von CO2-Maßnahmen zu.

Im aktuellen Regierungsprogramm wird dazu insbesondere der Ausbau von Kraft-Wärme-Kopplung als effizientes Verfahren zur Elektrizitäts- und Wärmeerzeugung postuliert. Auch technologische Entwicklungen, gefördert durch den kürzlich ins Leben gerufenen Energie- und Klimaschutzfonds, können zur Effizienzsteigerung im industriellen Bereich beitragen.  

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