809/AB XXIII. GP

Eingelangt am 03.07.2007
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-13.000/0007-I/PR3/2007     DVR:0000175

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

 

Parlament

1017   W i e n

 

 

 

Wien, am 2. Juli 2007

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 803/J-NR/2007 betreffend entwicklungspolitische Aktivitäten, die die Abgeordneten Petra Bayr und GenossInnen am 3. Mai 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 bis 17:

Welche entwicklungspolitischen Aktivitäten werden seitens Ihres Ressorts gesetzt?

 

Gibt es fixierte Ressortstrategien und Programme als Beitrag zur Erreichung der im EZA-Gesetz formulierten Ziele (§ 1, Abs. 3)?

 

Welche konkreten Projekte und Programme Ihres Ressorts können dem Bereich Entwicklungszusammenarbeit zugeordnet werden?

 

Welche Aktivitäten/Projekte sind von Seiten Ihres Ressorts der Armutsbekämpfung im Sinne der Entwicklungszusammenarbeit zuzurechnen?

 

Wie hoch war bzw. ist der finanzielle Aufwand solcher Aktivitäten und Projekte seitens Ihres Ressorts?

 

Welche dieser Aufwendungen werden voraussichtlich vom DAC der OECD als ODA anerkannt werden?

 

In welcher Form wurden und werden entwicklungspolitisch relevante Aktivitäten mit jenen der anderen Bundesministerien koordiniert?

 

Wie erfolgt die Überprüfung bzw. Sicherstellung der Kohärenz solcher Aktivitäten mit jenen der anderen Bundesministerien?

 

Welche Strategien, Programme und Projekte des Ressorts berücksichtigen die unter § 1, Abs. 4 des EZA-Gesetzes formulierten Prinzipien und Zielgruppen?

 

Welche konkreten operativen Vorkehrungen (Personal, Budgetmittel, Aufgabenbeschreibung in der Geschäftseinteilung etc.) wurden bzw. werden noch in Ihrem Ressort getroffen werden, um die Ziele des EZA-Gesetzes im eigenen Wirkungsbereich erreichen zu können?

 

Welche Vorkehrungen gibt es in Ihrem Bereich, um die Wirkung der in Ihrem Ressort verausgabten EZA-Mittel im Hinblick auf die in § 1, Abs. 3 und 4 genannten Ziele, Prinzipien und Zielgruppen zu gewährleisten?

 

Welche Evaluierungsmethoden werden angewandt, um die Wirkung der eingesetzten EZA-Mittel im Hinblick auf die unter § 1, Abs. 3 und 4 des EZA-Gesetzes formulierten Ziele, Prinzipien und Zielgruppen zu erreichen?

 

In welchen EZA-relevanten internationalen Gremien ist Ihr Ressort vertreten?

 

Welche von Ihrem Ressort namhaft gemachte Personen vertreten dort Österreich formell, welche informell?

 

Welche große politischen Linien lassen sich für diese jeweiligen internationalen Gremien skizzieren, in denen Ihr Ressort vertreten ist?

 

Wie werden diese internationalen politischen Linien innerhalb Österreichs mit den anderen in die EZA eingebundenen Ministerien koordiniert?

 

Welche entwicklungspolitisch relevanten Tätigkeiten durch Ihr Ressort sind in nächster Zeit geplant?

 

Antwort:

Das EZA-Gesetz i.d.F. 2003 überträgt dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten die Vollziehung der im Gesetz geregelten Materien und bestätigt in § 28 die Koordinationsbefugnis des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten für die internationale Entwicklungspolitik. Das EZA-Gesetz enthält in § 1 Abs. 5 ein für die gesamte Vollziehung des Bundes verpflichtendes Kohärenzgebot, wonach „der Bund […] die Ziele und Prinzipien der Entwicklungspolitik bei den von Ihm verfolgten Politikbereichen, welche die Entwicklungsländer berühren können [berücksichtigt]“.

 

Das zentrale Instrument zur Umsetzung dieses Kohärenzgebotes ist die gemäß § 23 des EZA-Gesetzes erfolgende jährliche Fortschreibung des Dreijahresprogramms, das mit den mit Entwicklungszusammenarbeit befassten Ressorts abgestimmt wird und im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen der Bundesregierung vorzulegen ist. Weiters werden sämtliche Gesetzesvorschläge mit EZA-relevanten Inhalten vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten unter dem Gesichtspunkt der entwicklungspolitischen Kohärenz überprüft. Zum Thema Kohärenz finden darüber hinaus regelmäßig Gesprächsrunden zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten und anderen Ressorts statt.

 

Des weiteren wurde am 2. Mai 2007 ein Ministerratsvortrag betreffend „Österreichischer ODA-Pfad“ beschlossen. Mit der Entwicklung dieses nationalen Fahrplanes für die öffentlichen Entwicklungshilfeleistungen wurden die Herren Staatssekretäre Dr. Matznetter im Finanzministerium und Dr. Winkler im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten gemeinsam betraut.

 

Fragen 18 bis 20:

In welchen Fällen hat Ihr Ressort bislang humanitäre, Not- oder Katastrophenhilfe geleistet?

 

Wie werden diese Leistungen von wirklichen Entwicklungshilfeleistungen abgegrenzt?

 

Welche konkreten operativen Vorkehrungen (Personal, Budgetmittel, Aufgabenbeschreibung in der Geschäftseinteilung etc.) wurden bzw. werden noch in Ihrem Ressort getroffen werden, um humanitäre, Not- und Katastrophenhilfe im eigenen Wirkungsbereich umsetzen zu können?

 

Antwort:

Die Zuständigkeit für die Koordination in Angelegenheiten des Staatlichen Krisenmanagements, des Staatlichen Katastrophenschutzmanagements sowie der internationalen Katastrophenhilfe obliegt dem Bundesministerium für Inneres. Die Koordination der österreichischen Einsatzkräfte bis zu Ihrem Abgehen in den Einsatzraum erfolgt in der Regel durch die zuständige Fachabteilung für Zivilschutz und Krisen- und Katastrophenmanagement im Bundesministerium für Inneres. Die finanzielle Bedeckung der Kosten für die Hilfseinsätze erfolgt im Rahmen der Ermächtigung gem. Art. V Abs. 2 Z. 3 des Bundesfinanzgesetzes 2007. Die zuständigen Fachabteilungen des BMVIT stehen im Bedarfsfall zur Verfügung.

 

Die Österreichischen Bundesbahnen haben nach der Tsunami-Katastrophe eine Projektentwicklung zur Wiederinstandsetzung einer Eisenbahnlinie in Sri Lanka begonnen und dafür Leistungen erbracht. Die Abrechnung dieser Leistungen wird derzeit im Auftrag des BMVIT von der Schieneninfrastruktur-Dienstleistungsgesellschaft geprüft.

Nach Abschluss des Prüfung wird die geprüfte Summe beim Auslandskatastrophenfonds des Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten eingereicht werden.  Das BMVIT wird hier allerdings lediglich als Prüfinstanz tätig.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Werner Faymann