810/AB XXIII. GP
Eingelangt am 03.07.2007
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-13.000/0006-I/PR3/2007 DVR:0000175
An die
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 784/J-NR/2007 betreffend Klarstellungen zum Lebenslauf von Frau Bundesministerin Dr. Andrea Kdolsky, die die Abgeordneten Dr. Graf und KollegInnen am 3. Mai 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
In welchem Zeitraum übte die nachmalige Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend, Frau Dr. Andrea Kdolsky, ihre Beschäftigung als stellvertretende Geschäftsführerin des Bundesinstituts für internationalen Bildungs- und Technologietransfer (BIB) aus?
Was qualifizierte Frau Dr. Kdolsky als Fachärztin für Anästhesie dazu, in einem dem Bildungs- und Technologietransfer zugewandten Institut tätig zu werden?
Wurde die Stelle ausgeschrieben?
a) Wenn ja, wie viele Personen beteiligten sich an der Ausschreibung?
b) Wenn ja, nach welchen Qualifikationskriterien wurde entschieden?
Erhielt Frau Dr. Kdolsky die Funktion einer stellvertretenden Geschäftsführerin durch freihändige Vergabe?
a) Wenn ja, über wessen Empfehlung wurde sie aufgenommen?
b) Wenn ja, wer entschied letztlich über ihre Anstellung?
c) Wenn ja, welche Qualifikation war für Ihre Aufnahme entscheidend bzw. wie wurde diese
letztlich begründet?
Was qualifizierte Frau Dr. Kdolsky für eine Managementfunktion ausgerechnet in einem Institut, das sich mit Bildungs- und Technologietransfer beschäftigte?
Wie hoch war ihr tatsächliches Bruttogehalt und mit welchen sachlichen Argumenten wurde seine Höhe begründet?
Was war der konkrete Aufgabenbereich Frau Dr. Kdolskys im Bundesinstitut für Bildungs- und Technologietransfer?
Betreute Frau Dr. Kdolsky im Rahmen ihrer Tätigkeit konkrete Projekte?
a) Wenn ja, welche und mit welchem Erfolgt?
b) Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Ihre Fragen beziehen sich ausschließlich auf Angelegenheiten, die nicht Gegenstand der Vollziehung durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, insbesondere auch keine Angelegenheiten des Bundes als Träger von Privatrechten, sind.
Da das BIB (Bundesinstitut für internationalen Bildungs- und Technologietransfer) ein privatrechtlich organisierter Verein ist, hat der Bundesminister auf dessen Personalentscheidungen keinerlei Einfluss.
Die gegenständlichen Fragen sind somit von dem im § 90 GOG geregelten Fragerecht nicht erfasst.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Faymann