814/AB XXIII. GP

Eingelangt am 06.07.2007
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

                                            GZ: BMWF-10.000/0094-C/FV/2007

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, 2. Juli 2007

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 964/J-NR/2007 betreffend Tierversuche im Bereich der Suchtforschung, die die Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen am 13. Juni 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1 und 2:

Zunächst ist festzuhalten, dass in Anträgen auf Genehmigung von Tierversuchen – wie auch für die jährliche Tierversuchsstatistik – die Anzahl und Art der Versuchstiere u.a. nach dem Versuchszweck aufgeschlüsselt anzugeben ist, wobei gemäß § 1 Abs. 2 Z 2 der Tierver­suchsstatistik-Verordnung (BGBl. II, Nr. 199/2000) die Aufgliederung in folgende Kategorien erfolgt:

·         Biologische Untersuchungen im Bereich der Grundlagenforschung

·         Forschung und Entwicklung von Produkten und Geräten der Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin (ohne toxikologische oder sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen);

·         Herstellung und Qualitätskontrolle von Produkten und Geräten der Human- und Zahn­medizin;

·         Herstellung und Qualitätskontrolle von Produkten und Geräten der Veterinärmedizin;

·         toxikologische und sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen (einschließlich Unbedenklich-keitsprüfungen von Produkten und Geräten der Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin, Krankheitsdiagnostik);

·         allgemeine berufliche Bildung sowie

·         sonstige Verwendungszwecke.

Eine Zuordnung von Tierversuchen zum Zweck „Suchtforschung“ ist nicht vorgesehen.

 

Aufgrund der wissenschaftlichen Fragestellung können zwei vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung in den letzten fünf Jahren erteilte Genehmigungen für Tier­versuche dem Bereich der „Suchtforschung“ zugeordnet werden.

 

In der ersten Studie wurde in einer Untersuchung des Suchtrisikos von Substanzen der Frage nachgegangen, ob bei Substanzen, die als Substitutionspharmaka zur Behandlung von Drogenabhängigen neu entwickelt worden waren, das Suchtrisiko in einem neuen, tier­schonenden Verhaltenstest bestimmt werden kann, bzw. ob es bei diesen Substanzen Hinweise auf ein Suchtrisiko gibt.

 

 

In der zweiten Studie wurden die neurochemischen Folgen von Ecstasy (MDMA) untersucht. Die Fragestellung dabei war, welche Hirnregionen und welche Neurotransmittersysteme in den verschiedenen Hirnregionen sich vor und nach einer konditionierten Ecstasy-Selbst­verabreichung verändern.

 

Beide Untersuchungen wurden an Ratten durchgeführt. Ergebnisse aus diesen Studien, ein­schließlich der genauen Versuchsanordnungen, wurden in Fachzeitschriften publiziert (Wakonig et al., Pharmacology 69:180-182; Crespo et al., J. Neurosci. 26:6004-6010). Einzel­heiten können diesen Publikationen entnommen werden.

 

 

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn e.h.