814/AB XXIII. GP
Eingelangt am 06.07.2007
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
GZ: BMWF-10.000/0094-C/FV/2007 |
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
Wien, 2. Juli 2007
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 964/J-NR/2007 betreffend Tierversuche im Bereich der Suchtforschung, die die Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen am 13. Juni 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2: Zunächst ist festzuhalten, dass in Anträgen auf Genehmigung von Tierversuchen – wie auch für die jährliche Tierversuchsstatistik – die Anzahl und Art der Versuchstiere u.a. nach dem Versuchszweck aufgeschlüsselt anzugeben ist, wobei gemäß § 1 Abs. 2 Z 2 der Tierversuchsstatistik-Verordnung (BGBl. II, Nr. 199/2000) die Aufgliederung in folgende Kategorien erfolgt: · Biologische Untersuchungen im Bereich der Grundlagenforschung · Forschung und Entwicklung von Produkten und Geräten der Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin (ohne toxikologische oder sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen); · Herstellung und Qualitätskontrolle von Produkten und Geräten der Human- und Zahnmedizin; · Herstellung und Qualitätskontrolle von Produkten und Geräten der Veterinärmedizin; · toxikologische und sonstige Unbedenklichkeitsprüfungen (einschließlich Unbedenklich-keitsprüfungen von Produkten und Geräten der Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin, Krankheitsdiagnostik); · allgemeine berufliche Bildung sowie · sonstige Verwendungszwecke. Eine Zuordnung von Tierversuchen zum Zweck „Suchtforschung“ ist nicht vorgesehen.
Aufgrund der wissenschaftlichen Fragestellung können zwei vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung in den letzten fünf Jahren erteilte Genehmigungen für Tierversuche dem Bereich der „Suchtforschung“ zugeordnet werden.
In der ersten Studie wurde in einer Untersuchung des Suchtrisikos von Substanzen der Frage nachgegangen, ob bei Substanzen, die als Substitutionspharmaka zur Behandlung von Drogenabhängigen neu entwickelt worden waren, das Suchtrisiko in einem neuen, tierschonenden Verhaltenstest bestimmt werden kann, bzw. ob es bei diesen Substanzen Hinweise auf ein Suchtrisiko gibt.
In der zweiten Studie wurden die neurochemischen Folgen von Ecstasy (MDMA) untersucht. Die Fragestellung dabei war, welche Hirnregionen und welche Neurotransmittersysteme in den verschiedenen Hirnregionen sich vor und nach einer konditionierten Ecstasy-Selbstverabreichung verändern.
Beide Untersuchungen wurden an Ratten durchgeführt. Ergebnisse aus diesen Studien, einschließlich der genauen Versuchsanordnungen, wurden in Fachzeitschriften publiziert (Wakonig et al., Pharmacology 69:180-182; Crespo et al., J. Neurosci. 26:6004-6010). Einzelheiten können diesen Publikationen entnommen werden.
Der Bundesminister: Dr. Johannes Hahn e.h.
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