819/AB XXIII. GP

Eingelangt am 11.07.2007
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BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

                                                                                                                  

                                                                                                                  

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Rudolf Parnigoni, Mag. Gisela Wurm und GenossInnen haben mit 11. Mai 2007 unter der Zahl 819/J-NR/2007 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Büro für Interne Angelegenheiten“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zur Frage 1:                

Die Anzahl der BIA-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (jeweils mit Stichdatum 31. Dezember d.J.) ist wie folgt:

                                                           2001:        14

                                                           2002:        17

                                                           2003:        22

                                                           2004:        26

                                                           2005:        35

                                                           2006:        53

 

Die Anzahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des BIA liegt damit im Vergleich zu aufgabenähnlichen Einrichtungen in den anderen EU-Staaten (etwa Finnland, Belgien, Niederlande, etc.) im unteren Viertel. Im Übrigen wird auch auf die Beantwortung der Frage 14 verwiesen.

 

Zur Frage 2:

Zurzeit verrichten 51 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Dienst bei BIA.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Ich ersuche um Verständnis, diese Fragen im Detail nicht beantworten zu können. Eine diesbezügliche Erhebung wäre – sofern überhaupt möglich – nur mit einem übermäßigen, langwierigen und unproportionalen Verwaltungsaufwand darstellbar.

 

Zur Frage 5:

Seit seiner Errichtung wurde BIA in insgesamt 6.285 Beschwerdefällen aller Art kontaktiert. Die Aufteilung auf die Kalenderjahre ergibt sich dazu wie folgt:

 

                                                           2001:           578

                                                           2002:        1.012

                                                           2003:        1.084

                                                           2004:        1.124

                                                           2005:        1.379

                                                           2006:        1.108

 

Zur Frage 5i:

Die Beantwortung dieser Frage fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums  für Justiz. Ich ersuche um Verständnis, dass ich dazu keine absoluten Zahlen angeben kann, als diesbezüglich kein entsprechend verlässlicher Rücklauf der Daten erfolgt. Es besteht keine Meldepflicht der Gerichte gegenüber BMI/BIA. Ob und wann ein entsprechendes Ermittlungsergebnis zu einem Strafantrag oder einer Anklage führt, entscheiden ausschließlich die dafür zuständigen Stellen der Justiz.

 

Zur Frage 5ii:

Auch die Beantwortung dieser Frage fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Justiz. Ich ersuche um Verständnis, dass ich dazu keine absoluten Zahlen angeben kann, als diesbezüglich kein entsprechend verlässlicher Rücklauf der Daten erfolgt. Es besteht keine Meldepflicht der Gerichte gegenüber BMI/BIA. Ob und wann es zu einer Verurteilung kommt, entscheiden ausschließlich die dafür zuständigen Gerichte.

 

Im Übrigen halte ich was die Fragestellungen 5i und 5ii betrifft mit aller Klarheit fest, dass es nicht primäre Aufgabe des BIA ist, Strafanträge, Anklagen oder Verurteilungen zu produzieren. Das wäre eine willkürliche Verkürzung des breiten Aufgabenspektrums von BIA. BIA wird immer wieder auch mit unzutreffenden, oft anonymen Vorwürfen gegen Bedienstete des Ressorts oder anderer öffentlicher Stellen befasst. In vielen Fällen kann durch die objektiven Ermittlungen des BIA so auch die Unschuld von angezeigten Personen nachgewiesen werden. In diesem Zusammenhang alle Beschwerden mit der Zahl tatsächlicher gerichtlicher Verurteilungen zu verbinden und dann die geringe Zahl der strafrechtlichen Verurteilungen als vermeintliches Negativum zu interpretieren (die Anfrage stellt dazu einen PROFIL-Artikel vom 26. Februar 2007 in Kontext), ist nur schwer nachvollziehbar.

 

Zu den Fragen 6 und 6i:

Sofern die rechtlichen Grundlagen dafür bestehen, werden seitens BIA alle Ermittlungsergebnisse den zuständigen Dienst- und Disziplinarbehörden zur gesonderten Beurteilung und allfälligen weiteren Veranlassung übermittelt. Es obliegt diesen Stellen bzw. den entsprechenden Stellen der Justiz, alsdann sicherzustellen, dass das Ergebnis aus dem Strafverfahren auch den zuständigen Dienst- und Disziplinarbehörden zur Kenntnis gebracht wird. Darüber hinaus gibt es kein spezielles Überprüfungssystem.

 

Zur Frage 7:

In insgesamt 160 der bei BIA eingegangenen Beschwerdefälle waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMI betroffen.

 

Zur Frage 8:

In insgesamt 5.605 der bei BIA eingegangenen Beschwerdefälle waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer dem BMI nachgeordneten Behörde betroffen.

 

Zur Frage 9:

In insgesamt 78 der bei BIA eingegangenen Beschwerdefälle waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Bundesministerien betroffen.

 


Zur Frage 10:

In insgesamt 60 der bei BIA eingegangenen Beschwerdefälle waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Gebietskörperschaften betroffen.

 

Zur Frage 11:

Nein.

 

Zur Frage 11i:

Hinfällig.

 

Zur Frage 12:

Das BIA unterliegt denselben Kontrollmechanismen und -einrichtungen wie jede andere staatliche Verwaltungseinrichtung, es gibt hier – etwa auch im Falle allfälliger Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BIA – keine Sonderrechte oder -zuständigkeiten. Aufgrund des thematischen Aufgabenbereiches und des allgemeinen Interesses sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BIA jedoch einem erhöhten faktischen Anspruch an Regeltreue und Gesetzesloyalität unterworfen. Dies drückt sich etwa im BIA-Leitbild als auch in der Tatsache aus, dass seit Bestehen des BIA, Anfang 2001, noch keinerlei Ermittlungsverfahren, auch nicht dienst- oder disziplinarrechtlicher Natur, nötig gewesen sind.

 

Zur Frage 13:

Ja.

 

Zur Frage 14:

Es wurde u.a. festgestellt, dass insbesondere das Bestehen einer Einrichtung wie BIA conditio sine qua non einer modernen, den rechtstaatlichen Erfordernissen und einer demokratischen Legitimation verbundenen Polizei ist, damit Notwendigkeiten internationaler Richtlinien und Konventionen entsprochen wird. BIA, insbesondere auch im internationalen Vergleich, nachweislich ausgezeichnete Arbeit leistet, BIA jedoch im internationalen Vergleich personell „unterbesetzt“ ist, deswegen ein Personalkonzept neu auszuarbeiten und zu verhandeln sei, einer Forderung nach Stärkung des akademisch ausgebildeten Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterstandes bei BIA für spezielle Arbeitsgebiete entsprochen werden soll, BIA sich auch weiterhin verstärkt um die Bereiche Korruptionsprävention und -Edukation annehmen soll, BIA sich auch weiterhin aktiv in der internationalen Vernetzung, dem transnationalen Erfahrungsaustausch, dem Austausch von so genannten Best Practices, der internationalen Zusammenarbeit der europäischen und sonstigen Antikorruptionsdienststellen einbringen soll.

 

Zur Frage 15:

Hinfällig.

 

Zur Frage 16:

Die stete Entwicklung des Büros für Interne Angelegenheiten, BIA, ist und war bereits in den vergangenen Jahren von einer proaktiven Mitgestaltung und Vorwegnahme neuer Herausforderungen und internationaler Fortschritte geprägt. So hat man sich seitens BMI/BIA bereits vor Jahren der Thematik einer umfassenden und mehrsäuligen, aber auch speziellen Korruptionsprävention und -bekämpfung gewidmet (siehe dazu etwa auch die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen vom 15. Jänner 2007 unter der Nummer 246/J-NR/2007), hat in den Bereichen Prävention und Edukation sowohl für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ressorts, aber auch für andere Ministerien und Gebietskörperschaften eine beträchtliche Anzahl von Einzelveranstaltungen, Seminaren und Kursen abgehalten, und entsendet anerkannte Experten und Expertinnen zu in- und ausländischen Fachkongressen aber auch zu internationalen Einrichtungen (GRECO, OECD, UNODC, etc. ).

 

Bereits im Jahre 2004 hat BIA die europaweit erste Konferenz der Dienststellenleiter der EU-nationalen Police Monitoring and Inspection Bodies sowie Anti-Corruption Agencies in Wien organisiert und zu einem europaweit anerkannten Erfolg (so etwa der Gründer von Transparency International, Peter Eigen) geführt. Auch stellt BIA etwa seit Jahren einen der beiden Vorsitzenden des EU-europäischen Netzwerks EPAC, European Partners Against Corruption, des Zusammenschlusses der o.a. europäischen Dienststellen.

 

BIA ist nationale Koordinationsstelle für die im positiven Endstadium befindlichen Verhandlungen zur Amtssitzansiedelung der ersten globalen Antikorruptionsakademie, welche ihren Sitz in Österreich haben wird.

 

Darüber hinaus veranstaltet BIA etwa heuer auch die erste Internationale Anti-Korruptionssommerschule, IACSS 2007, die in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission/OLAF sowie anerkannten Professoren aus vier Universitäten Ermittlern aus den EU-Ländern, des Westbalkans sowie der European Neighbourhood Policy unter dem Titel „Practice Meets Science“ vertiefte Ausbildung in Antikorruptionsthemata bieten wird.

 

In Summe ist BIA damit hinsichtlich auch zukünftiger Entwicklungen und Erfordernisse ausgezeichnet aufgestellt, wird die wichtige Arbeit national und international anerkannt (siehe etwa DER FALTER vom 26. April 2006 oder vom 16. Mai 2007; die deutsche DIE ZEIT vom 27. Juli 2006) und „zählen die heimischen Experten auch in diesem Bereich zu Europas Spitze“, wie es die Wiener Zeitung vom 1. Februar 2006 auf den Punkt bringt.