828/AB XXIII. GP
Eingelangt am 12.07.2007
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BM für Gesundheit Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGFJ-11001/0079-I/A/3/2007
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 843/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Mag. Gaßner und GenossInnen wie folgt:
Es liegt ein Verstoß gegen die Verordnung über Vermarktungsnormen
für Eier vor, somit handelt es sich nicht um eine lebensmittelrechtliche Vorschrift.
Das Lebensmittelsicherheit- und Verbraucherschutzgesetz – LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2007, in der geltenden Fassung, gelangt nicht zur Anwendung. Der gesamte Fragenkomplex fällt somit nicht in meinen Zuständigkeitsbereich.
Anfang Mai habe ich unter der Federführung meines Ressorts eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um dem in der Anfrage angeführten Zitat aus dem Regierungsprogramm gerecht zu werden.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe sind von den einschlägigen Ministerien sowie von der Arbeiterkammer, des Vereins für Konsumenteninformation, der Wirtschaftskammer und der Landwirtschaftskammer Österreichs nominiert.
Bis Ende des Jahres sind von dieser Gruppe mir Konzepte vorzulegen, die Vorschläge zur Umsetzung betreffend der Auslobung von Qualitäts- und Herkunftskennzeichnungen, sowie Regelungen zur regionalen und biologischen Produktionsweise und Vorschläge zur Schaffung von gesicherten Informationen und Transparenz zum Schutz vor Täuschung und Wettbewerbsverletzung enthalten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andrea Kdolsky
Bundesministerin