828/AB XXIII. GP

Eingelangt am 12.07.2007
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BM für Gesundheit Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0079-I/A/3/2007

Wien, am      10. Juli 2007

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 843/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Mag. Gaßner und GenossInnen wie folgt:

 

Es liegt ein Verstoß gegen die Verordnung über Vermarktungsnormen

für Eier vor, somit handelt es sich nicht um eine lebensmittelrechtliche Vorschrift.

Das Lebensmittelsicherheit- und Verbraucherschutzgesetz – LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2007, in der geltenden Fassung, gelangt nicht zur Anwendung. Der gesamte Fragenkomplex fällt somit nicht in meinen Zuständigkeitsbereich.

 

Anfang Mai habe ich unter der Federführung meines Ressorts eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um dem in der Anfrage angeführten Zitat aus dem Regierungsprogramm gerecht zu werden.

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe sind von den einschlägigen Ministerien sowie von der Arbeiterkammer, des Vereins für Konsumenteninformation, der Wirtschaftskammer und der Landwirtschaftskammer Österreichs nominiert.

 

Bis Ende des Jahres sind von dieser Gruppe mir Konzepte vorzulegen, die Vorschläge zur Umsetzung betreffend der  Auslobung von Qualitäts- und Herkunftskennzeichnungen, sowie Regelungen zur regionalen und biologischen Produktionsweise und Vorschläge zur Schaffung von gesicherten Informationen und Transparenz zum Schutz vor Täuschung und Wettbewerbsverletzung enthalten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin