829/AB XXIII. GP
Eingelangt am 12.07.2007
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BM für Gesundheit ,Familie und Jugend
Anfragebeantwortung

Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGFJ-11001/0083-I/A/3/2007
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 854/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie folgt:
Eine namentliche Nennung der beanstandeten Proben ist aus Datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. In diesem Zusammenhang wird auf § 1 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes verwiesen, wonach jedermann Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten hat, soweit ein schutzwürdiges Interesse daran besteht.
Frage 1
Im Jahre 2006 wurden folgende Anzahl an Proben von Kindernährmittel gezogen.
|
Bundesland |
Gesamtanzahl |
1) |
2) |
3) |
|
|
|
|
|
|
|
B |
9 |
6 |
- |
3 |
|
K |
5 |
1 |
1 |
3 |
|
NÖ |
43 |
16 |
2 |
25 |
|
OÖ |
19 |
5 |
4 |
10 |
|
S |
14 |
2 |
- |
12 |
|
Stmk |
30 |
- |
10 |
20 |
|
T |
49 |
4 |
4 |
41 |
|
V |
6 |
*) |
*) |
*) |
|
W |
71 |
10 |
11 |
50 |
1) Säuglingsanfangs- und Folgenahrung
2) Beikost auf Getreidebasis
3) Beikost mit Obst, Gemüse und Fleisch etc
*) Nähere Angaben standen zum Zeitpunkt der Erledigung nicht zur Verfügung
Frage 2.
227 Proben Säuglingsnahrung wurden durch die AGES analysiert.
Produktgruppen:
· Diverse Beikost
· Babynahrungstrockenprodukte
· Pulver für Säuglingsmilch
· Obst- und Gemüseprodukte
Frage 3
114 Proben wurden auf Pestizide untersucht.
Davon entfielen 7 Proben auf diverse Beikostprodukte, 100 Proben auf Obst- und Gemüseprodukte, 2 Proben auf Säuglingsmilchprodukte, 5 Proben auf Babynahrungstrockenprodukte.
Bei 6 Proben lagen nachweisbare Spuren an Pestiziden vor, die jedoch alle noch unter der Bestimmungsgrenze lagen, wobei bei 2 Proben jeweils Spuren von 2 unterschiedlichen Rückständen nachweisbar waren. Bei einer Probe lag ein bestimmbarer Gehalt an Pirimicarb (0,013 mg/kg +/- 0,004mg/kg) vor, der Gehalt lag jedoch unter Einbeziehung der analytischen Messunsicherheit noch unterhalb des Grenzwertes für Kindernahrungsmittel.
Alle Proben wurden bezüglich des Gehaltes an Pestiziden nicht beanstandet.
27 Proben wurden mikrobiologisch untersucht.
Davon entfielen 14 Proben auf diverse Beikost, 4 Proben auf Obst- oder Gemüseprodukte, 8 Proben auf Säuglingsmilch und 1 Probe auf Babynahrungstrockenprodukte.
Alle Proben wurden mikrobiologisch nicht beanstandet.
10 Proben wurden auf Konservierungsmittel untersucht.
Davon entfielen 3 Proben auf diverse Beikost, 4 Proben auf Obst- oder Gemüseprodukte und 3 Proben auf Babynahrungstrockenprodukte.
Alle Proben wurden diesbezüglich nicht beanstandet.
Nahezu alle Proben wurden nach der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung überprüft.
10 mal kam es diesbezüglich zu einer Beanstandung
Nahezu alle Proben wurden organoleptisch geprüft.
1 Probe wurde diesbezüglich als für den menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilt.
Bei 13 Proben wurde der Nährwert geprüft.
Davon entfielen 10 Proben auf diverse Beikost-Produkte, 2 Proben auf Obst- und Gemüse-Produkte und 1 Probe auf Babynahrungstrockenprodukte.
Alle Proben wurden diesbezüglich nicht beanstandet.
37 Proben wurden auf Natrium untersucht.
Davon entfielen 15 Proben auf diverse Beikost-Produkte, 4 Proben auf Obst- und Gemüse-Produkte, 9 Proben auf Säuglinsmilchprodukte und 9 Proben auf Babynahrungstrockenprodukte.
Alle Proben wurden bezüglich Natrium nicht beanstandet.
16 Proben wurden auf Mineralstoffe und Spurenelemente untersucht.
Davon entfielen 5 Proben auf diverse Beikost-Produkte, 1 Probe auf Obst- und Gemüse-Produkte, 7 Proben auf Säuglingsmilchprodukte und 3 Proben auf Babynahrungstrockenprodukte.
Alle Proben wurden diesbezüglich nicht beanstandet.
114 Proben wurden auf Chlormequat untersucht.
Davon entfielen 7 Proben auf diverse Beikostprodukte, 100 Proben auf Obst- und Gemüseprodukte, 2 Proben auf Säuglingsmilchprodukte, 5 Proben auf Babynahrungstrockenprodukte.
Alle Proben wurden diesbezüglich nicht beanstandet. In allen Proben lag der Gehalt an Chlormequat unter der Bestimmungsgrenze, folglich war bei keiner dieser Proben der Rückstandshöchstwert überschritten.
2 Proben wurden als für den menschlichen Verzehr ungeeignet beurteilt. Eine Probe (Säuglingsmilchprodukt) in Folge von deutlichen Geruchs- und Geschmacksfehlern (Fischgeruch, Fischgeschmack), eine Probe (Obstprodukt) durch einen Fremdkörper. Beide Proben waren Parteienbeschwerden.
17 Proben wurden auf Vitamine untersucht.
Davon entfielen 2 Proben auf diverse Beikost-Produkte, 1 Probe auf Obst- und Gemüse-Produkte, 9 Proben auf Säuglingsmilchprodukte und 6 Proben auf Babynahrungstrockenprodukte.
Eine Probe wurde wegen des Vorliegens einer unrichtigen Angabe des Vitamin-D-Gehaltes wegen Irreführung durch zur Täuschung geeignete Angaben über seine Eigenschaften beanstandet.
94 Proben wurden auf Zusammensetzung untersucht.
Davon entfielen 33 Proben auf diverse Beikost-Produkte, 17 Proben auf Obst- und Gemüse-Produkte, 20 Proben auf Säuglingsmilchprodukte und 24 Proben auf Babynahrungstrockenprodukte.
3 Proben wurden als falsch bezeichnet (irreführende Angaben über Mengen an Inhaltsstoffen) beurteilt. Alle Beanstandungen betrafen diverse Beikost-Produkte.
Es wurde auf Pestizide, Chlormequat, Inhaltsstoffe, Bakterien untersucht, es wurden keine Proben auf Nitrat und Schwermetalle untersucht. Im Jahre 2005 erfolgte eine schwerpunktmäßige Überprüfung auf Nitrat und Schwermetalle.
Frage 4
Von den 227 Proben wurde folgende Anzahl von Proben beanstandet:
3 Proben als falsch bezeichnet (irreführende Angaben über Mengen an Inhaltsstoffen)
1 Probe als falsch bezeichnet und nach der Beikostverordnung (irreführende Angabe über Art des Produktes)
10 Proben nach der LMKV
2 Proben als für den menschlichen verzehr ungeeignet (Organoleptik, Fremdkörper – beide Proben als Parteienbeschwerde)
Frage 5
Bei der Analyse der Proben wird routinemäßig auf eine große Anzahl an Pestiziden untersucht (derzeit 310 validierte Nachweise), diese Liste wird laufend erweitert bzw. an die Anforderungen angepasst. Von den routinemäßig analysierten Pestiziden sind ca. 10-20% nicht in Österreich zugelassen (zum Teil sind diese in anderen Mitgliedsstaaten zugelassen, zum Teil sind diese Stoffe in der gesamten EU verboten).
Frage 6:
Die Beurteilung und Risikobewertung der Proben erfolgt gegebenenfalls durch die Gutachter, in einzelnen Fällen nach Rückfrage mit den Mitarbeitern des Bereiches Risikobewertung. In allen Proben lagen die Gehalte an (nicht zugelassenen) Pestiziden unter der Bestimmungsgrenze. Folglich wurde bei keinem Produkt der Rückstandshöchstwert überschritten und eine Risikobewertung konnte entfallen.
Frage 7
Alle Beanstandungen werden mittels amtlicher Untersuchungszeugnisse den zuständigen Lebensmittelaufsichtsbehörden zur weiteren Veranlassung übermittelt. Entsprechende Anzeigen bei der Bezirksverwaltungsbehörde wurden von der Lebensmittelaufsichtsbehörde veranlasst
So wurden in der Steiermark 3 Anzeigen (2 LMKV, 1 Irreführung), in Wien
4 Anzeigen (In 2 Fällen wurden Produkte nach Aufforderung durch die Lebensmittelaufsicht vom Erzeuger vom Markt genommen.); in OÖ 3 Anzeigen und eine §39 Maßnahme -Anpassung der Kennzeichnung- in Tirol 8 Anzeigen und im Burgenland eine Anzeige (Irreführung geeignete Angabe) bei der Verwaltungsstrafbehörde veranlasst.
In K, S und NÖ war keine Probe zu beanstanden.
Frage 8:
Die Einhaltung folgender spezieller lebensmittelrechtlicher Bestimmungen für Säuglingsnahrung wurde überprüft:
Beikostverordnung
Säuglinsanfangsnahrungs- und Folgenahrungsverordnung
Verordnung (EG) 466/2001 (Kontaminantenverordnung)
Schädlingsbekämpfungsmittelhöchstwerteverordnung BGBl. 434/2004
Siehe auch Beantwortung der Frage 4.
Frage 9:
1 Probe wurde nach der LMKV und der Beikost-VO beanstandet.
Siehe auch die Beantwortung der Fragen 3 und 4.
Frage 10:
Es wurden 114 Proben auf Chlormequat untersucht.
Fragen 11 und 12
In allen Proben lag der Gehalt an Chlormequat unter der Bestimmungsgrenze. Folglich wurde bei keinem Produkt der Rückstandshöchstwert überschritten. Eine Risikobewertung wurde daher bei diesen Proben nicht durchgeführt.
Frage 13:
Im Jahr 2006 wurden 25 Proben auf Semicarbazid untersucht.
Frage 14:
24 Proben waren nicht zu beanstanden.
Eine Probe wurde wegen der Nachweisbarkeit von Semicarbazid (6,9ug/kg Lebensmittel) folgendermaßen beanstandet:
Semicarbazid entsteht als Umsetzungsprodukt aus dem für die Schäumung der Deckeldichtung eingesetzten Azodicarbonamid. Die Verwendung von Azodicarbonamid als Treibmittel ist gemäß Kunststoffverordnung, BGBl. II Nr. 476/2003 idgF ab 02.08.2005 verboten. Es liegt daher eine Übertretung der zitierten Kunststoffverordnung vor.
Außerdem ist der Metalldeckel mit der geschäumten Dichtungsmasse, aus der das Semicarbazid in das Füllgut übergeht, ein Gebrauchsgegenstand gem. LMSVG §3 Zi 7 lit.a, der bei bestimmungsgemäßem Gebrauch geeignet ist, Lebensmittel nachteilig zu beeinflussen und unterliegt somit dem Verbot des LMSVG, §16 Abs. 1 Zi 3.
Frage 15:
Im Oktober 2003 wurde bereits eine Risikobewertung bezüglich Semicarbazid vom Bereich Risikobewertung der AGES durchgeführt. Die Beurteilung dieser Probe orientierte sich an dieser Risikobewertung.
Frage 16:
Im Jahr 2006 erfolgte von Österreich keine entsprechende Notifikation von Säuglings- bzw. Kleinkindernahrung.
Frage 17:
Im Jahr 2006 erfolgten insgesamt 2874 Meldungen über verschiedenste Lebensmittel- bzw. Futtermittel. Eine Auswertung hinsichtlich „Säuglings- und Kleinkindernahrung“ erfolgt weder seitens der Europäischen Kommission noch innerstaatlich.
Von der Europäischen Kommission wird lediglich die Warengruppe „ diätetische Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel und angereicherte Lebensmittel“ erfasst. Diesbezüglich erfolgten 58 „alert“ Meldungen (Meldungen über Waren die möglicherweise am europäischen Markt sind) und 33 Informationsmeldungen (Meldungen über Waren, bei denen davon auszugehen ist, dass sie nicht am europäischen Markt sind, wie z. B. Zurückweisungen an der EU-Außengrenze, abgelaufene Waren)
Frage 18:
Im Revisions- und Probenplan für das Jahr 2007 des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend sind drei Schwerpunktaktionen betreffend Kindernährmittel mit insgesamt 297 Proben enthalten.
Außerdem sieht der Revisions- und Probenplan 2007 in der Warengruppe 18 00 die Kindernährmittel und Nahrungsergänzungsmittel umfasst die Probenahme von 959 Proben aus Hersteller- und Einzelhandelsbetrieben vor.
Frage 19:
Als Bestimmungsparameter sind geplant: Enterobacter sakazakii, Salmonellen, Hauptnährstoffe, deklarierte Hauptnährstoffe,
deklarierte Mineralstoffe, deklarierte Vitamine, Schwermetalle, Nitrat, Radioaktivität
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andrea Kdolsky
Bundesministerin