831/AB XXIII. GP

Eingelangt am 13.07.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen, haben am
14. Mai 2007 unter der Nr. 820/J-NR/2007 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Aufzugskartell in Europa / Österreich / Illegale Preisabsprachen /
Schadenersatz?" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten hatte bis einschließlich 2004 einen Wartungsvertrag mit der Firma Otis für einen Aktenlift im damals benutzten Amtsgebäude Bankgasse 9.

Seit 2005 bestehen Wartungsverträge des BMeiA mit der Firma Schindler für die Aufzüge in
den Gebäuden Herrengasse 11 und 13.

 

 

 

 


Zu Frage 2:

Entgelte an die Liftfirmen (Wartungs- und Reparaturentgelte):

Otis:

2000:    ATS   3.228,-     (Reparatur)

2001:      ATS   8.658,28

2002:           €      898,32

2003:           €      448,06

2004:           €      457,68

Schindler:

2005:         €   7.546,--       (direkt an Firma Schindler)

€    943,74        (Betriebskosten für den mit anderen Mietern gemeinsam

genutzten Lift)
2006:        € 11.783,12      (direkt an Firma Schindler; Betriebskosten für 2006 liegen noch

nicht vor)

Zu den Fragen 3 und 5:

Im Zuge der seinerzeitigen Generalsanierung der Gebäude Herrengasse 11 und 13 ist durch
den vom Vermieter beauftragten Planer/Generalunternehmer eine Ausschreibung sowohl für
die Lifterrichtung als auch für die Wartung durchgeführt worden.

Das BMeiA hat die entsprechenden Wartungsverträge zu den seinerzeit angebotenen und
zugeschlagenen Konditionen, jedoch nur für die Zeit der Gewährleistung abgeschlossen.
Seitens des BMeiA ist vorgesehen, nach Ablauf der Gewährleistungsfrist entweder die
bestehenden Wartungsverträge nachzuverhandeln, oder die erforderlichen Wartungsleistungen
gänzlich neu auszuschreiben bzw. im Falle eines bestehenden BBG-Rahmenvertrages die
entsprechenden Leistungen aus diesem abzurufen.

 


Zu Frage 4:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes im Zuständigkeitsbereich
des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.

Zu den Fragen 6 und 7:

Die Finanzprokuratur erstellt derzeit im Auftrag der Bundesimmobiliengesellschaft ein
Gutachten über allfällige rechtlich mögliche bzw. gebotene Maßnahmen betreffend
bestehende Aufzugs-Wartungsverträge. Das Bundesministerium für europäische und
internationale Angelegenheiten wird auf Basis der Ergebnisse dieses Gutachtens über die
weitere Vorgehensweise entscheiden. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die
Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 814/J-NR/2007 durch den Bundesminister
für Wirtschaft und Arbeit.