831/AB XXIII. GP
Eingelangt am 13.07.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen, haben
am
14. Mai 2007 unter
der Nr. 820/J-NR/2007 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Aufzugskartell in Europa / Österreich / Illegale
Preisabsprachen /
Schadenersatz?" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten hatte bis einschließlich 2004 einen Wartungsvertrag mit der Firma Otis für einen Aktenlift im damals benutzten Amtsgebäude Bankgasse 9.
Seit
2005 bestehen Wartungsverträge des BMeiA mit der Firma Schindler für
die Aufzüge in
den Gebäuden Herrengasse 11 und 13.
Zu Frage 2:
Entgelte an die Liftfirmen (Wartungs- und Reparaturentgelte):
Otis:
2000: ATS 3.228,- (Reparatur)
2001: ATS 8.658,28
2002: € 898,32
2003: € 448,06
2004: € 457,68
Schindler:
2005: € 7.546,-- (direkt an Firma Schindler)
€ 943,74 (Betriebskosten für den mit anderen Mietern gemeinsam
genutzten Lift)
2006:
€ 11.783,12 (direkt an Firma Schindler;
Betriebskosten für 2006 liegen noch
nicht vor)
Zu den Fragen 3 und 5:
Im Zuge der
seinerzeitigen Generalsanierung der Gebäude Herrengasse 11 und 13 ist
durch
den vom Vermieter beauftragten
Planer/Generalunternehmer eine Ausschreibung sowohl für
die Lifterrichtung als auch für die Wartung durchgeführt
worden.
Das BMeiA hat die
entsprechenden Wartungsverträge zu den seinerzeit angebotenen und
zugeschlagenen Konditionen, jedoch nur für die Zeit der Gewährleistung
abgeschlossen.
Seitens des BMeiA ist vorgesehen, nach
Ablauf der Gewährleistungsfrist entweder die
bestehenden Wartungsverträge nachzuverhandeln, oder die
erforderlichen Wartungsleistungen
gänzlich neu auszuschreiben bzw. im
Falle eines bestehenden BBG-Rahmenvertrages die
entsprechenden Leistungen aus diesem abzurufen.
Zu Frage 4:
Diese Frage
betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes im
Zuständigkeitsbereich
des
Bundesministeriums für europäische und internationale
Angelegenheiten.
Zu den Fragen 6 und 7:
Die Finanzprokuratur
erstellt derzeit im Auftrag der Bundesimmobiliengesellschaft ein
Gutachten über allfällige rechtlich mögliche bzw. gebotene
Maßnahmen betreffend
bestehende Aufzugs-Wartungsverträge. Das Bundesministerium für
europäische und
internationale Angelegenheiten wird auf Basis der Ergebnisse dieses Gutachtens
über die
weitere Vorgehensweise entscheiden. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die
Beantwortung der parlamentarischen Anfrage
Nr. 814/J-NR/2007 durch den Bundesminister
für Wirtschaft und Arbeit.