832/AB XXIII. GP
Eingelangt am 13.07.2007
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen
haben am 14. Mai 2007 unter der Nr. 823/J-NR/2007 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend
„Umsetzung der UNO-Resolution 1325 - Förderung von
Frauen in der Konfliktvermeidung und Konfliktbeilegung" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Einleitend
halte ich fest: Frauen repräsentieren die Hälfte des menschlichen,
wirtschaftlichen
und politischen Potenzials der Welt. Die Welt kann es sich nicht leisten, auf
dieses Potenzial
zu verzichten. Frauen
fordern daher ihren gerechten Anteil in Positionen im Bereich der
internationalen Mediation und Friedensschaffung.
Österreich
unterstützt diese Forderung im Rahmen der Vereinten Nationen wie auch der
Europäischen Union und setzt sich für die verstärkte
Berücksichtigung von Frauen bei der
Auswahl von Vermittlern in Konflikten ein.
Die aktive Rolle von Frauen in allen Phasen von
Friedensprozessen stand auch im Mittelpunkt der Nahost-Frauenkonferenz,
zu der ich Ende
Mai 2007 Vertreterinnen aus Politik,
Wirtschaft, Medien und der Zivilgesellschaft nach Wien
eingeladen habe.
Zu den Fragen 1 und 2:
Die für den
Genderschwerpunkt „persönliche Sicherheit" im Zeitraum
2006-2009
bereitgestellten OEZA Mittel betragen
insgesamt rund 15,5 Mio. Euro. Für 2007 sind rund 7,0
Mio. Euro, für 2008 4,5 Mio. Euro für konkrete Projekte
budgetär gebunden.
Mit diesen
Mitteln werden folgende Maßnahmen zur Stärkung der persönlichen
Sicherheit
und zur Umsetzung der
VN-SR-Res. 1325 (2000) umgesetzt:
•
Frauenhäuser für misshandelte/gehandelte Frauen in
Südosteuropa (z.B. Projekte mit
Caritas in Kosovo)
•
Maßnahmen gegen weibliche Genitalverstümmelung (FGM) in
Afrika (z.B. Projekt
mit Ärzte ohne
Grenzen in Äthiopien)
•
Stärkung der Frauenrechte (regionale Projekte in Afrika mit
UNIFEM, weitere
Projekte in
Äthiopien, Pakistan und Indonesien)
•
Unterstützung von Friedensprozessen und Konfliktvermeidung (z.B.
Projekte mit
UNICEF und
Horizont3000 in Norduganda und Sri Lanka)
• Rehabilitierungshilfen in Flüchtlingslagern (Projekte in Norduganda)
• Hilfe für Ex-Kindersoldatlnnen (Projekte in Norduganda)
•
Maßnahmen gegen Frauen-/Kinderhandel vorwiegend in
Südosteuropa (Projekte mit
IOM, UNODC, OSCE)
Zu den Fragen 3 und 4:
Ein
österreichischer Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung von
Sicherheitsratsresolution
1325 (2000) ist derzeit in Ausarbeitung und soll in der zweiten
Jahreshälfte 2007 vom
Ministerrat beschlossen werden. Der Aktionsplan wird vom Bundesministerium
für
europäische und internationale Angelegenheiten gemeinsam mit dem
Bundeskanzleramt
(Frauensektion), Bundesministerium für Inneres, Bundesministerium für
Justiz,
Bundesministerium für
Landesverteidigung und der Austrian Development Agency (ADA) in
Konsultation mit VertreterInnen der Zivilgesellschaft erstellt.
Zu Frage 5:
Österreich nimmt
bei Verankerung von Gender in der Europäischen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik (ESVP) eine führende Rolle ein: Unter
österreichischem EU-Vorsitz
wurde im Jahr 2006 eine Gender-Checkliste mit konkreten Maßnahmen
für ESVP-
Operationen erstellt. Im Jänner 2007
wurden auf österreichische Initiative die zur Erneuerung
anstehenden Mandate für EU-Sondergesandte um einen Auftrag zum
Monitoring und zur
Berichterstattung über Menschenrechts-
und Frauenrechtsthemen ergänzt. Im Mai 2007 wurde
dies auch für das Mandat im Kosovo erreicht, was für
Österreich ein besonderes Anliegen
darstellte.
Da es unter den neun
EU-Sondergesandten derzeit keine einzige Frau gibt, habe ich die
Ständige Vertretung Österreichs
bei der EU beauftragt, diese Tatsache bei der Verhandlung
von Leitlinien zur Auswahl von zukünftigen EU-Sondergesandten
besonders zu beachten.
Zu Frage 6:
2007 beträgt
der österreichische Beitrag zu diesem Fonds 300.000,- €
(Budgetlinie: „Beiträge
an internationale Organisationen"). Die OEZA finanziert zusätzlich
von Mitte 2006 bis Mitte
2008 eine Junior
Professional Officer Position für den von UNIFEM verwalteten UN-Anti-
Gewaltfonds, die mit
einer Österreicherin besetzt ist (Betrag 200.000,- €).
Zu Frage 7:
Der Schutz von
Menschenrechtsverteidigerinnen war im Menschenrechtsbereich ein
Schwerpunktthema des österreichischen und finnischen EU-Ratsvorsitzes im
Jahr 2006. Ich
bin anlässlich des EU-Lateinamerika-Gipfels am 10. Mai 2006 in Wien mit
Menschenrechtsverteidigerinnen aus Mexiko,
Guatemala und Kolumbien zusammengetroffen,
um von diesen engagierten Frauen eine persönliche und authentische
Einschätzung der
Menschenrechtssituation in ihren Ländern zu bekommen.
Weiters wurden die lokalen Vertreter der
EU-Präsidentschaft in über 50 Drittstaaten
angewiesen, mit den
Menschenrechtsaktivistinnen sichtbar Kontakt zu halten und ihrer Arbeit
erhöhte Aufmerksamkeit zukommen zu lassen, wodurch diesen ein
erhöhter Schutz vor
Verfolgung geboten werden kann. Auch nach dieser Kampagne setzt sich die EU
für Frauen
ein, die sich für die Menschenrechte anderer engagieren, sei es durch
Interventionen bei
Behörden oder durch öffentliche Erklärungen (z.B. zuletzt im
Iran).
Österreich
unterstützt darüber hinaus konkrete Projekte wie z.B. eine Initiative
von Amnesty
International
für eine bedrohte Gewerkschafterin aus Guatemala im Jahr 2006 und ein
Ausbildungszentrum für Frauen in Nikaragua.