833/AB XXIII. GP

Eingelangt am 13.07.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Moser, Freundinnen und Freunde haben am 14. Mai 2007 unter der Nr. 826/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Investitionen in die Räumlichkeiten der Regierungsmitglieder gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø      Sind im Zuge bzw. im Gefolge ihrer Amtsübernahme neue Räumlichkeiten für Sie bzw. Ihr Kabinett bzw. Teilen davon bezogen worden?

Ø      Wenn ja:

 

a)            Welche Kosten sind durch die Übersiedlungsarbeiten bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung angefallen?

b)            Wie viele MitarbeiterInnen des Ministeriums mussten für diese Übersiedlung herangezogen werden?

c)             Welche Kosten sind für externe Firmen im Zusammenhang mit der Übersied-lung angefallen?

d)            Welche Vorteile im Einzelnen sind durch die neue räumliche Situation für die Arbeit Ihres Ressorts - zB: verbesserte Kommunikation mit allen oder be-stimmten RessortmitarbeiterInnen, kurze Wege, ... - lukriert worden?

Im Zuge bzw. im Gefolge meiner Amtsübernahme wurden weder von mir noch von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Kabinetts neue Räumlichkeiten bezo-gen. Es wurden die unter meinem Amtsvorgänger hiefür genutzten Räume übernom-men. Es waren daher keine Übersiedlungsarbeiten erforderlich.


Zu den Fragen 3 bis 5:

Ø      Wurden im Zuge bzw. im Gefolge Ihrer Amtsübernahme bei von Ihnen bzw. Ihrem Kabinett bzw.   Teilen  davon  genutzten  Räumlichkeiten Adaptierungsarbeiten durchgeführt bzw. begonnen?

Ø      Wenn ja:

 

a)      Welche Kosten sind durch die Adaptierungsarbeiten bis zum Zeitpunkt der An-fragebeantwortung angefallen?

b)      Welche Kosten sind für welche externen Firmen im Zusammenhang mit der Adaptierung angefallen?

c)       Wann wurden die entsprechenden Räumlichkeiten zuletzt Adaptierungen mit Kostenfolge unterzogen?

Ø       Sind die entsprechenden Arbeiten auf Grund von Abnützung oder baulichen Män-geln unumgänglich erforderlich geworden oder dienen sie ausschließlich der Um-setzung von ästhetischen Anliegen?

Im Zuge bzw. im Gefolge meiner Amtsübernahme wurden kleinere laufende und rou-tinemäßige Ausbesserungsarbeiten - insbesondere Malerarbeiten in einigen Räumen und Arbeitsplatzanschlüsse - durch hauseigenes Personal durchgeführt. Sie waren auf Grund von Abnützung erforderlich geworden und dienten nur insofern der Um-setzung von ästhetischen Anliegen.

Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Inneres wurden in meinem Zimmer sowie im angrenzenden Sekretariat Panzerglasfenster eingesetzt.

Zu den Fragen 6 und 7:

Ø      Welche weiteren Adaptierungsarbeiten im Sinne von Frage 3 sind im Einzelnen geplant?

Ø      Welche weiteren Arbeiten im Zusammenhang mit den in Frage 1 bis 6 angespro-chenen Arbeiten haben Sie durchführen lassen oder geplant (zB infolge der Über-siedlung bzw. Adaptierung nötig werdende bzw. für nötig befundene Arbeiten in anderen Teilen des entsprechenden Gebäudes, ...)?

Derzeit sind keine derartigen Adaptierungsarbeiten geplant.

Im Kontext der Amtsübernahme und im Zusammenhang mit den Fragen 1 bis 6 sind keine Folgearbeiten in anderen Teilen des Hauses durchgeführt worden oder ge-plant.


Zu den Fragen 8 und 9:

Ø       Sind im Zuge bzw. im Gefolge Ihrer Amtsübernahme in Ihrem Ressort neue Räumlichkeiten für StaatssekretärInnen bzw. deren Kabinett bezogen worden?

Ø       Wenn ja:

a)      Welche Kosten sind durch die Übersiedlungsarbeiten bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung angefallen?

b)      Wie viele MitarbeiterInnen des Ministeriums mussten für diese Übersiedlung herangezogen werden?

c)       Welche Kosten sind für externe Firmen im Zusammenhang mit der Übersied-lung angefallen?

Ø       Welche Vorteile im Einzelnen sind durch die neue räumliche Situation für die Ar-beit Ihres Ressorts - zB: verbesserte Kommunikation mit allen oder bestimmten RessortmitarbeiterInnen, kurze Wege, ... - lukriert worden?

Im Zuge bzw. im Gefolge der Amtsübernahme der Staatssekretärin und des Staats-sekretärs im Bundeskanzleramt wurden keine neuen Räumlichkeiten für diese bzw. deren Büros bezogen. Es wurden die bereits früher für Staatssekretäre genutzten Räume übernommen und es waren daher keine Übersiedlungsarbeiten erforderlich.

Zu den Fragen 10 bis 12:

Ø     Wurden im Zuge bzw. im Gefolge Ihrer Amtsübernahme in Ihrem Ressort bei von Ihnen bzw. Ihrem Kabinett bzw. Teilen davon genutzten Räumlichkeiten Adaptie-rungsarbeiten durchgeführt bzw. begonnen?

Ø     Wenn ja:

 

a)       Welche Kosten sind durch die Adaptierungsarbeiten bis zum Zeitpunkt der An-fragebeantwortung angefallen?

b)       Welche Kosten sind für welche externen Firmen im Zusammenhang mit der Adaptierung angefallen?

c)        Wann wurden die entsprechenden Räumlichkeiten zuletzt Adaptierungen mit Kostenfolge unterzogen?

Ø       Sind die entsprechenden Arbeiten auf Grund von Abnützung oder baulichen Män-geln unumgänglich erforderlich geworden oder dienen sie ausschließlich der Um-setzung von ästhetischen Anliegen?

Im Zuge bzw. im Gefolge der Amtsübernahme wurden lediglich kleinere laufende und routinemäßige Ausbesserungsarbeiten durch hauseigenes Personal durchgeführt. Sind waren auf Grund von Abnützung erforderlich geworden und dienten nur insofern der Umsetzung von ästhetischen Anliegen.


Zu den Fragen 13 und 14:

Ø     Welche weiteren Adaptierungsarbeiten im Sinne von Frage 10 sind im Einzelnen geplant?

Ø     Welche weiteren Arbeiten im Zusammenhang mit den in Frage 8 bis 13 angespro-chenen Arbeiten haben Sie durchführen lassen oder geplant (zB infolge der Über-siedlung bzw. Adaptierung nötig werdende bzw. für nötig befundene Arbeiten in anderen Teilen des entsprechenden Gebäudes, ...)?

 

Mit Ausnahme der schon seit längerem von meinem Amtsvorgänger geplanten Erweiterung der Klimaanlage auf die noch nicht klimatisierten Räumlichkeiten im 1. Stock an der Südseite des Gebäudes Ballhausplatz 2, sowie der Verlegung von Kabeln im Zimmer 115 sind keine weiteren Adaptierungsmaßnahmen geplant.

Im Sinne von Frage 10 und im Zusammenhang mit den Fragen 8 bis 13 sind keine Folgearbeiten in anderen Teilen des Hauses durchgeführt worden oder geplant.