835/AB XXIII. GP
Eingelangt am 16.07.2007
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-10.000/0015-I/PR3/2007 DVR:0000175
An die
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 822/J-NR/2007 betreffend Aufzugskartell in Europa/Österreich/Illegale Preisabsprachen/Schadenersatz?, die die Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen am 14. Mai 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich nach Auskunft durch den ÖBB Konzern wie folgt zu beantworten:
Frage 1:
Mit wie vielen und welchen Unternehmen haben die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) Aufzugwartungsverträge abgeschlossen?
Antwort:
Aufzugswartungsverträge wurden mit zwei Firmen nämlich der Salzburger Aufzugsdienst GmbH und der Thyssen Krupp Aufzüge GmbH abgeschlossen.
Frage 2:
Welche Beträge haben die ÖBB jeweils in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005 und 2006 für die Aufzugswartung an diese Unternehmen bezahlt (Aufschlüsselung der Beträge auf Jahre und Aufzugwartungsfirmen)?
Antwort:
In den Jahren 2000 bis 2006 wurden folgende Beträge an diese Unternehmen bezahlt:
An die Salzburger Aufzugsdienst GmbH im Jahr 2000 € 15.697,00, im Jahr 2001 € 11.773,00, im Jahr 2002 € 63.360,10, im Jahr 2003 € 46.257,41, im Jahr 2004
€ 30.007,20, im Jahr 2005 € 31.358,76, im Jahr 2006 € 10.976,09.
An die Thyssen Krupp Aufzüge GmbH im Jahr 2004 € 16.272,00, im Jahr 2005 € 16.272,00, im Jahr 2006 € 16.272,00.
Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass im fraglichen Zeitraum mit den Unternehmen Otis, Schindler, Thyssen, Kone, Kogler Aufzugsbau und Salzburger Aufzugdienst Verträge betreffend Errichtung, Ersatzteile etc. mit nicht unerheblichem Volumen abgeschlossen worden sind.
Frage 3 bis 7:
Was hat die Überprüfung der Aufzugwartungsverträge bei den ÖBB ergeben?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen wurden getroffen?
Werden Sie gegenüber der ÖBB darauf drängen, dass mit den Aufzugwartungsfirmen Gespräche mit dem Ziel geführt werden, die aktuellen Wartungskosten um 20 bis 30 % zu senken?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn nein, werden Sie als ressortzuständiger Bundesminister auf die ÖBB Einfluss nehmen bzw. diese anweisen, die bestehenden Verträge mit Aufzugwartungsfirmen zu überprüfen?
Werden Sie als ressortzuständiger Bundesminister auf die ÖBB Einfluss nehmen bzw. diese anweisen, dass eine Senkung der in der Zeit der Preisabsprachen „ausgemachten“ Wartungskosten für Aufzüge an die betroffenen Mieter weitergeben?
Wenn nein, warum nicht?
Werden Sie als ressortzuständiger Bundesminister auf die ÖBB Einfluss nehmen bzw. diese anweisen, klagsweise gegen die kartellrechtlich verurteilten Aufzugsfirmen vorzugehen, damit die laufenden Wartungskosten herabgesetzt und die zu viel bezahlten Wartungskosten an die ÖBB zurückbezahlt werden?
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Bei den Fragen 3 – 7, die die operativen Geschäfte des ÖBB-Konzerns betrifft, wurde mir von der ÖBB Holding AG mitgeteilt, dass diese im Zusammenhang mit dem europaweiten Kartellverfahren gegen vier Aufzugsfirmen diesbezügliche Gespräche hinsichtlich einer Klagsbeteiligung in Abstimmung mit der ÖBB-Infrastruktur Bau AG (Anlageneigentümer) aufnehmen wird und sie sich gerichtliche Schritte jedenfalls vorbehält.
Im Hinblick auf das eventuell zu erwartende Gerichtsverfahren kann jedoch laut Auskunft der Österreichischen Bundesbahnen derzeit keine Beantwortung der Fragen 3 – 7 erfolgen.
Ich gehe jedoch davon aus, dass im Vorfeld dieser möglichen rechtlichen Schritte, aber auch im „Normalbetrieb“, regelmäßig alle kostenoptimierenden Maßnahmen unter Berücksichtigung der erforderlichen Qualität seitens des Managements gesetzt werden und somit ein effizienter Mitteleinsatz gewährleistet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Faymann