838/AB XXIII. GP

Eingelangt am 16.07.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-13.000/0009-I/PR3/2007     DVR:0000175

 

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017  Wien

Wien, am  13. Juli  2007

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 880/J-NR/2007 betreffend Verkehrsausbau und mittelfristige Verkehrsplanung im Großraum der Stadt Steyr in Oberösterreich, die die Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde am 4. Juni 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 bis 5:

Welche Planungsunterstützung oder sonstige Unterstützung wird seitens ihres Ministeriums geleistet, um den Landesbehörden bzw. den lokalen Akteuren eine optimale Information beizustellen?

 

Unterstützen Sie die Entwicklung von regionalen Verkehrskonzepten in dieser Region, wenn ja in welcher Höhe?

 

Werden Sie darauf einwirken, dass die AnrainerInnen-Interessen im Bereich Baulos Furtberg an der B122 – der Bund trägt hier ja im Rahmen der Zahlungen für die verländerten Bundesstraßen B finanziell bei – entsprechend berücksichtigt werden?

 

Werden Sie darauf hinwirken, dass eine möglichst platzsparende Trassenführung verwirklicht wird, die alle VerkehrsnutzerInnen (auch FußgängerInnen, RadfahrerInnen, Öffi-BenutzerInnen etc.) bestmöglich berücksichtigt?

 

Wie ist sichergestellt, dass die B140 nicht als Transitroute und Anbindung an die A9 ausgebaut wird?

 

 

Antwort:

Sowohl bei der B 122 als auch der B 140 handelt es sich um Straßenzüge, die am 1. April 2002 im Zuge der Verländerung der Bundesstraßen in den Kompetenzbereich des Landes Oberösterreich übertragen wurde. Nachdem bei dieser Übertragung nur der jährliche Pauschalbetrag festgelegt wurde, den das Land Oberösterreich in Summe für alle zur Planung, dem Bau und Betrieb übertragenen Bundesstraßen erhält, nicht aber irgendwelche rechtliche Eingriffsmöglichkeiten des Bundes, wie das Land mit den übertragenen Geldern umzugehen hat, besteht daher keine Möglichkeit seitens des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie, die in der gegenständlichen Anfrage angesprochenen Anliegen betreffend die B 122 und B 140 zu unterstützen. Alle Ausbau- und Erweiterungskompetenzen liegen beim Land Oberösterreich.

 

Frage 6:

Was werden Sie konkret für die Verbesserung des Bahnanschlusses der Stadt (und Region) Steyr unternehmen?

 

Antwort:

Den Wünschen und Anforderungen der Regionen hinsichtlich der Schienenanbindung wurde durch die Umsetzung eines gesamthaften Verkehrskonzeptes entsprochen, welches auch in dieser Form vom Land Oberösterreich bestellt wurde.

 

Im Wesentlichen handelt es sich dabei um eine direkte Durchbindung von/nach Linz im entsprechenden Taktverkehr. Zusätzliche verkehrliche Anforderungen im Bereich der Schiene liegen derzeit nicht vor.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

Werner Faymann