841/AB XXIII. GP

Eingelangt am 16.07.2007
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0084-I/A/3/2007

Wien, am      12. Juli 2007

 

 

 

Sehr geehrter Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 856/J der Abgeordneten Steier und GenossInnen wie folgt:

 

Frage 1:

Genaue Angaben dazu existieren nicht, da es sich nicht um meldepflichtige Erkrankungen handelt. Nach den Ergebnissen von Stichprobenuntersuchungen im Rahmen des von der Statistik Austria erhobenen Mikrozensus gaben im Jahre 1999 3,9 % der Befragten an, Beschwerden mit dem Hören zu haben. In der Altersgruppe der unter 14-jährigen betrug der Anteil 1,1 %, bei den 15 – 29 jährigen 1,4 %, bei den 30 – 44 jährigen 1,9 % und verdoppelte sich ab dann alle 15 Jahre, um schließlich bei den über 75-jährigen 17,2 % zu erreichen.

 

Frage 2:

Flächendeckende Untersuchungen betreffend die Hörfähigkeit von Kindern und Jugendlichen existieren nur im Bereich der männlichen, stellungspflichtigen Jugendlichen.

 

 

Frage 3:

Aus den Stellungsuntersuchungen (Audiometrie – Geburtsjahrgang 1988) ergibt sich, dass  rund 96 % der männlichen Jugendlichen (18 Jahre) keine Beeinträchtigung des Hörvermögens aufweisen. Ca. 0,2 % weisen eine schwere Beeinträchtigung der Hörfähigkeit auf, die übrigen ca. 3,8 % leichte bis mittlere Beeinträchtigungen.

 

Über die zahlenmäßige Verteilung der Ursachen liegen keine detaillierten Untersuchungen vor. Gehörbeeinträchtigungen in diesem Alter können jedoch angeboren oder erworben (z. B. durch Erkrankungen wie Entzündungen des Mittelohres) sein.

 

Frage 4:

Die angeführte Untersuchung der Deutschen Bundesanstalt für Arbeitsschutz wurde 2005  in Angriff genommen und wird bis Ende 2012 dauern. Da davon auszugehen ist, dass sich die zu Hörschäden führenden Einflüsse und Bedingungen in Deutschland und Österreich nicht signifikant unterscheiden, wird den Ergebnissen dieser Untersuchung mit Interesse entgegengesehen.

 

Frage 5:

Hiezu kann wiederum auf die Ergebnisse der Stellungsuntersuchungen des österreichischen Bundesheeres Bezug genommen werden. Daraus lässt sich keine Verschlechterung der Hörfähigkeit in den letzten 10 Jahren ableiten.

 

Frage 6:

Nach einer Untersuchung der Universität Innsbruck (Weichbold et al.: Der Einfluss der Information über Gehörgefährdung durch laute Musik; 2002) ist 85 % der Jugendlichen das Risiko musiklärmbedingter Gehörschäden  bewusst. Es ist also nicht richtig, dass der Mehrheit der Besucher das Risiko nicht bewusst ist.

 

Zur Frage einer Verminderung der Lautstärke ist auf folgendes hinzuweisen: Gemäß § 74 Gewerbeordnung dürfen gewerbliche Betriebsanlagen - und um solche handelt es sich bei Diskotheken und Klubs in der Regel  - nur mit Genehmigung der Behörde errichtet oder betrieben werden, wenn sie wegen der Verwendung von Maschinen und Geräten, wegen ihrer Betriebsweise, wegen ihrer Ausstattung oder sonst geeignet sind, u. a. das Leben oder die Gesundheit … der Kunden, die die Betriebsanlage der Art des Betriebes gemäß aufsuchen …zu gefährden. 
 
Es ist daher Aufgabe der Gewerbebehörden, hier entsprechende Auflagen zu erteilen bzw. Maßnahmen zu setzen. Ähnliches gilt für Veranstaltungen, wo nach den einschlägigen Vorschriften der Länder und Gemeinden dafür Sorge zu tragen ist, dass Beeinträchtigungen nicht vorkommen. Als Beispiel sei auf das Wiener Veranstaltungsrecht verwiesen, wo es heißt:

 

Zum Schutz der Veranstaltungsbesucher gegen
gesundheitsschädigende Einwirkungen von Schall sind an allen
Veranstaltungsorten folgende Vorkehrungen zu treffen:
Lässt die Art der Veranstaltung eine Überschreitung eines
energieäquivalenten Dauerschallpegels von 93 dB erwarten und
würde die Einhaltung dieses Wertes zu einer unverhältnismäßigen
Einschränkung der Veranstaltung oder zur gänzlichen Veränderung
ihres Charakters führen, so
– sind vor Beginn der Veranstaltung an die Besucher gratis
geeignete Gehörschutzmittel mit einer Schalldämmung von
mindestens 15 dB abzugeben und
– ist das Publikum vor und während der Veranstaltung in
angemessener Weise auf die mögliche Gesundheitsgefährdung des
Gehörs aufmerksam zu machen (ein Hinweis auf den
Eintrittskarten alleine ist nicht ausreichend).
Der Grenzwert von 100 dB (LA, eq) bezogen auf die Dauer der
Darbietung der Veranstaltung ist im ganzen Publikumsbereich
einzuhalten.

 

Frage 7:

Da aus den für Österreich verfügbaren Daten keine Zunahme von Hörstörungen bei Jugendlichen ersichtlich ist, ergibt sich keine Notwendigkeit, bestehende Regelungen zu ändern. Im Hinblick auf das Gewerbe- und Veranstaltungsrecht wäre möglicherweise punktuell der Vollzug der relevanten Bestimmungen zu forcieren.

 

Frage 8:

Lärm und seine Auswirkungen auf die Gesundheit sind Bestandteil der Informationsbroschüren zu dem, von meinem Ressort herausgegebenen  Gesundheitspass für 6 – 14-jährige.

 

Allerdings haben Untersuchungen (z. B. die vorhin erwähnte der Universität Innsbruck) ergeben, dass Aufklärungskampagnen für Kinder und Jugendliche über die Gefahren von Freizeitlärm nicht zu einer wesentlichen Änderung des Musikkonsumverhaltens führen. In der genannten Untersuchung unterschieden sich informierte und uninformierte Schüler/innen nicht in der Häufigkeit des Diskothekenbesuchs und in der Verwendung von Gehörschutz.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin