848/AB XXIII. GP
Eingelangt am 17.07.2007
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium
für
Unterricht, Kunst und Kultur
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Geschäftszahl:BMUKK-10.000/0084-III/4a/2007
Wien, 13. Juli 2007
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 916/J-NR/2007 betreffend Islam in Österreich, die die Abg. Heinz-Christian Strache und weitere Abgeordnete am 5. Juni 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Die Körperschaft öffentlichen Rechts, Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich, ist die per Gesetz zur alleinigen Vertretung der Muslime in Österreich in religiösen Fragen eingerichtete Gemeinschaft. Sie ist damit der offizielle Ansprechpartner in religiösen Fragen des Islam und der Muslime in Österreich.
Zu Frage 2:
Das Verhältnis verschiedener Glaubensrichtungen, Glaubenströmungen, Riten oder verschiedener Kirchen in einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft ist eine Frage der inneren Angelegenheiten der Kirchen und Religionsgesellschaft. Eine Erörterung der Frage wem was „zukommt“ ist nicht nur nicht Sache des Staates, sondern wäre dies ein Widerspruch zur Religionsfreiheit.
Zu Fragen 3 und 4:
Dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur liegt keine neue Verfassung bzw. ein Antrag auf Genehmigung einer solchen vor. Falls eine solche vorgelegt werden sollte, wird die erforderliche rechtliche Prüfung durch die zuständigen Experten des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur erfolgen.
Zu Frage 5:
Ein solcher Antrag liegt dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur derzeit nicht vor; es gab bisher nur informelle Gespräche mit Mitarbeitern des Ressorts.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.