85/AB XXIII. GP
Eingelangt am 12.01.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 132/J-NR/2006 betreffend Pakete aus
dem
Automaten, die die Abgeordneten Haidlmayr,
Freundinnen und Freunde am 30. November
2006 an mich gerichtet haben, beehre
ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 bis 3:
Entsprechen diese neuen Anlagen den Bestimmungen des
Behindertengleichstellungsgesetzes?
Wenn ja: Detaillierte Beschreibung der Vorrichtungen, welche die tatsächliche barrierefreie
Nutzung dieser Automaten sicherstellen.
Wenn nein: Was ist der Grund dafür, dass sie nicht den Bestimmungen des
Behindertengleichstellungsgesetzes entsprechen?
Falls die Automaten nicht den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes
entsprechen, welche nachträglichen Adaptierungen und Maßnahmen müssen noch umgesetzt
werden?
(Detaillierte Aufstellung der Maßnahmen)
Bis wann werden die unter Frage 2 nicht erfolgten Maßnahmen umgesetzt?
Antwort:
Es handelt sich bei den „Post-24-Automaten" um eine reine
Zusatzserviceeinrichtung der
Österreichischen
Post AG, die nur auf Verlangen des Empfängers für die
Zustellung von an
ihn gerichteten
Paketsendungen zum Einsatz kommt.
Es hängt daher nur vom Empfänger ab,
welche Zustellungsform er in Anspruch nehmen
möchte, da die
Paketzustellung in der bisherigen Form (Hauszustellung) auch weiterhin
durchgeführt wird und
daher auch Behinderte von einer Paketzustellung keinesfalls
ausgeschlossen sind.
Bei
dem Konzept der „Post-24-Automaten"
handelt es sich außerdem
um eine
innerbetriebliche
Maßnahme der Österreichischen
Post AG, die nicht in den Bereich der
Vollziehung
nach dem
B-VG
fällt.