85/AB XXIII. GP

Eingelangt am 12.01.2007
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 132/J-NR/2006 betreffend Pakete aus dem
Automaten, die die Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde am 30. November
2006 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Fragen 1 bis 3:

Entsprechen          diese           neuen         Anlagen             den           Bestimmungen             des

Behindertengleichstellungsgesetzes?

Wenn ja: Detaillierte Beschreibung der Vorrichtungen, welche die tatsächliche barrierefreie

Nutzung dieser Automaten sicherstellen.

Wenn   nein:   Was   ist   der   Grund   dafür,   dass   sie   nicht   den   Bestimmungen   des

Behindertengleichstellungsgesetzes entsprechen?

Falls  die  Automaten   nicht  den   Bestimmungen   des   Behindertengleichstellungsgesetzes

entsprechen, welche nachträglichen Adaptierungen und Maßnahmen müssen noch umgesetzt

werden?

(Detaillierte Aufstellung der Maßnahmen)

Bis wann werden die unter Frage 2 nicht erfolgten Maßnahmen umgesetzt?

Antwort:

Es handelt sich bei den Post-24-Automaten" um eine reine Zusatzserviceeinrichtung der
Österreichischen Post AG, die nur auf Verlangen des Empfängers für die Zustellung von an
ihn gerichteten Paketsendungen zum Einsatz kommt.

Es hängt daher nur vom Empfänger ab, welche Zustellungsform er in Anspruch nehmen
m
öchte, da die Paketzustellung in der bisherigen Form (Hauszustellung) auch weiterhin
durchgeführt wird und daher auch Behinderte von einer Paketzustellung keinesfalls
ausgeschlossen sind.


Bei   dem   Konzept   der   Post-24-Automaten"   handelt   es   sich   außerdem   um   eine
innerbetriebliche Maßnahme der Österreichischen Post AG, die nicht in den Bereich der
Vollziehung nach dem
B-VG fällt.