851/AB XXIII. GP
Eingelangt am 17.07.2007
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium
für
Unterricht, Kunst und Kultur
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Geschäftszahl: BMUKK-10.000/0092-III/4a/2007
Wien, 13. Juli 2007
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 930/J-NR/2007 betreffend ehemalige Wieningerbrauerei in Schärding, die die Abg. Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen am 6. Juni 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 und 2:
Das Bundesdenkmalamt ist seit dem Jahre 2005, als der Befall des alten Dachstuhls mit Hausschwamm festgestellt wurde, ständig mit dem Gebäude befasst. Vor allem nach dem Orkan „Kyrill“ wurde das Objekt von Fachbeamten der Abteilung Landeskonservatorat für Oberösterreich immer wieder besichtigt.
Als Ergebnis hat das Bundesdenkmalamt an die Bezirkshauptmannschaft Schärding einen Antrag auf Wiederherstellung gemäß § 36 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz (DMSG) sowie einen Sicherungsantrag gemäß § 31 DMSG gestellt. Beide Verfahren sind noch offen.
Zu Frage 4:
Der Schutt stützt statisch die verbliebenen Erdgeschoßwände ab. Er verhindert durch seine Masse ein Kippen der Wände nach innen, weiters befinden sich unter dem Schutt die verbliebenen Gewölbestrukturen, welche dadurch ebenfalls geschützt werden.
Zu Fragen 3 und 5:
Seit Ende Jänner 2007 ist in der ersten Instanz (Bundesdenkmalamt) ein Antrag des Eigentümers auf Entlassung des Objektes aus dem Denkmalschutz gemäß § 5 Abs. 7 DMSG anhängig. Für die Entscheidungspflicht gilt grundsätzlich die Sechsmonatsfrist.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.