852/AB XXIII. GP
Eingelangt am 18.07.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
|
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
|
|
|
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
|
Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0079-III/4a/2007 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Wien, 17. Juli 2007 |
||
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 848/J-NR/2007 betreffend „Aktuelles Zahlenmaterial über die Übertrittsraten an den entscheidenden Schnittstellen des Bildungssystems“, die die Abg. DDr. Erwin Niederwieser und GenossInnen am 22. Mai 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Vorauszuschicken ist, dass seitens des Ressorts an der Nahtstelle Schule – Beruf in zweijährigen Abständen - Studien die Polytechnische Schule (9. Schulstufe) betreffend in Auftrag gegeben werden, die die Berufsüberleitung bzw. die Übertritte der Schülerinnen und Schüler nach der Polytechnischen Schule evaluieren. Die Studie wurde erstmals am Ende des Schuljahres 1999/2000, weiters 2001/2002, 2003/2004 und 2005/2006 durchgeführt.
Am Ende des Schuljahres 2003/2004 hatten fast 80% der Schülerinnen und Schüler an einer Polytechnischen Schule entweder fix oder mit guter Aussicht eine Lehrstelle in einem Unternehmen und sind somit in eine berufsbildende Pflichtschule (Berufsschule) übergetreten:
|
|
gesamt |
männlich |
weiblich |
|
Österreich |
79,13% |
84,31% |
69,58% |
Am Ende des Schuljahres 2005/2006 lag der Wert knapp über 80% der Schülerinnen und Schüler. Dieser Wert ist im Schnitt gegenüber 2003/2004 leicht um ca. 1 Prozentpunkt gestiegen. Positiv ist die Steigerung bei den Schülerinnen um 2,5% zu vermerken:
|
|
gesamt |
männlich |
weiblich |
|
Österreich |
80,14% |
84,49% |
72,09% |
Festzustellen ist, dass die Übertrittsrate von Polytechnischen Schulen in die berufsbildenden Pflichtschulen in den letzten Jahren relativ kontinuierlich bei +/- 80% liegt.
Zu Fragen 2 und 3:
Ausgehend von der vorstehend benannten Studie darf um Verständnis ersucht werden, dass eine Differenzierung zwischen einerseits berufsbildenden mittleren und andererseits berufsbildenden höheren Schulen nicht vorgenommen werden kann.
Der Anteil der Absolventinnen und Absolventen, die am Ende des Schuljahres 2005/2006 eine weiterführende Schule wählten, liegt bei durchschnittlich 8,62% (männlich 6,10%, weiblich 13,99%). Dieser Anteil hat sich gegenüber dem Ende des Schuljahres 2003/2004 leicht verringert (von 8,86% im Jahr 2004 auf 8,62% im Jahr 2006).
Zu Frage 4:
Die Ausführungen zu den Fragen 1 bis 3 zeigen, dass mit Ende des Schuljahres 2005/2006 insgesamt etwa 89% der Absolventinnen und Absolventen in den genannten Kategorien erfasst sind. Dies liegt um knapp 1 Prozentpunkt über dem Durchschnitt der Ergebnisse der letzten drei Erhebungen. Demnach ist bei rund 11% der Absolventinnen und Absolventen von Polytechnischen Schulen keine unmittelbare Weiterverfolgung eines schulischen Bildungsweges zu verzeichnen gewesen.
Zu Frage 5:
Zahlreiche Jugendliche besuchen die Polytechnische Schule im freiwilligen 10. Schuljahr (ca. 16% der Gesamtschülerinnen- bzw. -schülerzahl von insgesamt rund 22 000/Jahr), im freiwilligen 11. Schuljahr (ca. 2%) und als außerordentliche Schülerinnen und Schüler (ca. 2,5%) maximal bis zum 18. Lebensjahr. In Zusammenarbeit mit Clearingstellen, AMS und ähnlichen Einrichtungen werden „Auffangnetze“ etabliert und angeboten.
Seitens der Berufsschulen wurden Maßnahmen ergriffen, die entweder ausgehend von der Zielgruppe der Integrativen Berufsausbildung der Realisierung der „Verlängerten Lehre“ bzw. der „Teilqualifizierung“ dienen oder die im Zusammenhang mit den Lehrgängen nach dem Jugendausbildungssicherungsgesetz stehen, welche jungen Pflichtschulabgängerinnen und –abgängern ohne Ausbildungsplatz den Einstieg in eine Lehre in allen wesentlichen Berufsfeldern bieten. In beiden Fällen sind die Jugendlichen grundsätzlich berufsschulpflichtig.
Für Jugendliche, die keinen Bildungsweg im sekundären Bereich weiterverfolgen, ist in der Schulorganisation das Instrument des Vorbereitungslehrganges (zB. § 59 Abs. 1 Z 2 lit. b Schulorganisationsgesetz) vorgesehen. Diese Vorbereitungslehrgänge setzen lediglich den erfolgreichen Abschluss der 8. Schulstufe voraus. Im Schuljahr 2006/2007 haben im Bereich des technischen und gewerblichen Schulwesens rund 400 Schülerinnen und Schüler von diesem Angebot Gebrauch gemacht.
Für den sog. „Zweiten Bildungsweg“ stehen auch die Angebote der allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen für Berufstätige zur Verfügung. Exemplarisch wird auf das kaufmännische Schulwesen für Berufstätige (mit und ohne Fernunterrichtsanteilen) hingewiesen, welches sich an Absolventinnen und Absolventen der allgemeinen Schulpflicht richtet und es diesen ermöglicht, berufsbegleitend entweder einen Handelsschulabschluss (abschließende Prüfung) oder einen Handelsakademieabschluss durch die Ablegung der Reife- und Diplomprüfung zu erwerben. Es handelt sich um eine achtsemestrige Ausbildung mit Querausstieg nach vier Semestern und Ablegung der Handelsschulabschlussprüfung. Die Reife- und Diplomprüfung vermittelt neben der gehobenen Berufsausbildung den allgemeinen Hochschulzugang. Mit den Abschlüssen ist auch der Ersatz der staatlichen Unternehmerprüfung verknüpft. Die Ausbildung wird an folgenden Standorten angeboten: Klagenfurt II, Baden, St. Pölten, Braunau, Kirchdorf/Krems, Linz Rudigierstraße, Steyr, Vöcklabruck, Wels I, Salzburg II, Graz, Grazbachgasse, Liezen, Imst, Innsbruck, Wörgl, Bregenz, Wien 10, Wien 12, Wien-Schulen des BFI.
Weiters besteht die Möglichkeit zur Ablegung von Externisten(reife)prüfungen. So werden beispielsweise im Bereich der Kindergarten- und Sozialpädagogik die bestehenden Instrumente der Externisten-Ausbildung in hohem Ausmaß genutzt, um Bildungsabschlüsse (Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, Bildungsanstalt für Sozialpädagogik) und Zusatzqualifikationen (für Hort- oder Früherziehung) zu erlangen.
Zu Frage 6:
Gemäß § 9 des Bildungsdokumentationsgesetzes obliegt die Erstellung der jährlichen Bundesstatistik zum Bildungswesen der Bundesanstalt „Statistik Österreich“. Gemäß den Bestimmungen des Bundesstatistikgesetzes 2000 sind die erstellten Statistiken von der Bundesanstalt auch entsprechend zu veröffentlichen. Unter Bedachtnahme auf das Prinzip der Sparsamkeit und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten wurde seitens des Ressorts von einer zusätzlichen Fortsetzung der früheren statistischen Publikationsreihen Abstand genommen.
Zu Frage 7:
Nach Auskunft der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ kann der Datenbedarf internationaler Organisationen bedient werden.
Zu Frage 8:
Die Rücklaufquoten der einzelnen Schularten bezogen auf die Meldejahre stellen sich wie folgt dar:
|
in % |
2003/2004 |
2004/2005 |
2005/2006 |
2006/2007 |
|
Volksschulen |
94,3 |
94,3 |
92,6 |
99,4 |
|
Hauptschulen |
92,6 |
92,4 |
92,6 |
99,3 |
|
Sonderschulen |
92,1 |
88,0 |
81,8 |
99,0 |
|
Polytechnische Schulen |
92,1 |
86,5 |
87,0 |
99,4 |
|
Berufsschulen |
100,0 |
100,0 |
95,0 |
95,6 |
|
Allgemein bildende höhere Schulen |
97,6 |
97,6 |
98,8 |
99,7 |
|
Technisch, gewerbliche mittlere und höhere Schulen |
98,5 |
98,5 |
95,6 |
100,0 |
|
Kaufmännisch mittlere und höhere Schulen |
100,0 |
98,4 |
100,0 |
100,0 |
|
Wirtschaftsberufliche mittlere und höhere Schulen |
97,0 |
97,8 |
98,5 |
99,3 |
|
Sozialberufliche mittlere Schulen |
98,2 |
98,2 |
100,0 |
100,0 |
|
Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik, für Sozialpädagogik, für Leibeserziehung |
97,7 |
100,0 |
100,0 |
100,0 |
|
Pädagogische, Berufspädagogische Akademien |
85,7 |
85,7 |
92,9 |
85,7 |
|
Land- und forstwirtschaftliche höhere Schulen |
76,9 |
84,6 |
83,3 |
100,0 |
|
Akademien für Sozialarbeit |
75,0 |
85,7 |
80,0 |
100,0 |
|
Österreich Summe |
94,4 |
94,0 |
92,7 |
99,2 |
Zu Frage 9:
Vorauszuschicken ist, dass entsprechend § 10 des Bildungsdokumentationsgesetzes die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ ein Register über den Bildungsstand der österreichischen Wohnbevölkerung (Bildungsstandregister) zu führen hat, wobei auch nicht schulische Ausbildungsabschlüsse zu erfassen sind. Nach Auskunft der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ wird intensiv am Aufbau und der Vervollständigung des Bildungsstandregisters gearbeitet. Die Erstbefüllung mit den Daten der Volkszählung 2001 ist vorgenommen worden, auch die Nacherhebungsdaten für die „Lückenjahre“ sind eingepflegt, ebenso die Schulabschluss-Statistik, soweit Sozialversicherungsnummern verfügbar gewesen sind. Bei Ersatzkennzeichnungen und überhaupt fehlenden Identifikatoren sowie bei fehlenden Einzeldatenmeldungen der Schulen gibt es keine Einpflegung.
Zu Frage 10:
Nach Auskunft der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ werden die Hauptschulabschlüsse aus den laufenden Schulstatistikmeldungen im dortigen Bildungsstandregister eingepflegt. In den Daten aus der Erstbefüllung aus der Volkszählung 2001 ist hinsichtlich der Hauptschulabschlüsse jedoch von einer nicht ganz zufrieden stellenden Qualität auszugehen, diese Abschlüsse waren daher in Folge auch nicht Gegenstand der Nacherhebung für die Lückenperiode.
Zu Frage 11:
Wie bereits zu Frage 6 ausgeführt, obliegt die Erstellung und Veröffentlichung der Bundesstatistik zum Bildungswesen der Bundesanstalt „Statistik Österreich“. Unter Bedachtnahme auf das Prinzip der Sparsamkeit und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten wird daher das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur seine statistische Publikationstätigkeit nur in sehr beschränktem Ausmaß fortsetzen und keine eigenen umfangreichen statistischen Publikationsreihen herausgeben.
Zu Frage 12:
Durch die parlamentarische Beschlussfassung des Bundesstatistikgesetzes 2000 ist die rechtliche Basis für die Fortführung der früheren Schulstatistik durch das ehemalige Statistische Zentralamt, nunmehr Bundesanstalt „Statistik Österreich“, entfallen. Mit dem Bildungsdokumentationsgesetz ist einerseits die Rechtsbasis für die Fortführung der Bundesstatistik zum Bildungswesen geschaffen worden und zugleich sollten bekannte Unzulänglichkeiten der früheren Schulstatistik beseitigt werden (fehlende Datenbasis für zB. Drop-Out-Berechnungen, Vorbildung der Maturantinnen und Maturanten), andererseits ist auch die Datenbasis für die Bildungsfragen in den zukünftigen Register-Volkszählungen geschaffen worden (Registerzählungsgesetz).
Im Zuge der Einführung dieses neuen Systems kam es zwar zu größeren Umstellungsschwierigkeiten an den verschiedensten Schulen und dadurch verursachten Datenproblemen in der Bildungsstatistik, ein konkreter Schaden ist dem Ressort dadurch aber nicht entstanden. Auch ein Schaden im materiellen Sinn ist dem Ressort nicht bekannt. Amtshaftungsbegehren oder gar auf das AHG gestützte Klagen in Verbindung mit dem Bildungsdokumentationsgesetz sind bislang nicht zu verzeichnen gewesen.
Zu Frage 13:
Das Schließen der genannten Zeitreihen obliegt nicht dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, sondern der Bundesanstalt „Statistik Österreich“.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.