856/AB XXIII. GP
Eingelangt am 20.07.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Gesundheit, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung

Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGFJ-11001/0085-I/A/3/2007
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 850/J der Abgeordneten Maga. Lapp und GenossInnen wie folgt:
Frage 1:
Die erhöhte Familienbeihilfe wird für ein Kind gewährt, bei dem eine nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung im körperlichen, geistigen oder physischen Bereich oder in der Sinneswahrnehmung besteht, wodurch der Grad der Behinderung mindestens 50 vH beträgt, soweit es sich nicht um ein Kind handelt, das voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen.
Frage 2:
Die Familienbeihilfe erhöht sich für ein Kind, das erheblich behindert ist, um € 138,3 pro Monat.
Frage 3:
Für erheblich behinderte Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden, kann die Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt werden. Bei Kindern, die nicht fähig sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, gibt es keine Altersgrenze.
Frage 4:
Im Jahr 2006 wurde für 9.588 Kinder ein Neuantrag auf die erhöhte Familienbeihilfe gestellt.
Frage 5:
Im Juni 2006 (als Referenzmonat Mitte des Jahres) gab es bei der Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe folgende altersmäßige Verteilung:
|
Altersgruppen |
Anzahl der erheblich behinderten Kinder |
|
0 bis 10 |
18.242 |
|
11 bis 18 |
18.239 |
|
19 bis 26 |
9.220 |
|
27 bis ... |
21.235 |
|
Summe |
66.936 |
Frage 6:
Im Jahr 2006 wurden € 110.768.342 an erhöhter Familienbeihilfe gewährt.
Frage 7:
Im Jahr 2006 vergingen zwischen Anforderung einer BSB-Bescheinigung bis zur abschließenden Erledigung dieser Anforderung durchschnittlich 63 Tage.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andrea Kdolsky
Bundesministerin