856/AB XXIII. GP

Eingelangt am 20.07.2007
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0085-I/A/3/2007

Wien, am     20. Juli 2007

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 850/J der Abgeordneten Maga. Lapp und GenossInnen wie folgt:

 

Frage 1:

Die erhöhte Familienbeihilfe wird für ein Kind gewährt, bei dem eine nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung im körperlichen, geistigen oder physischen Bereich oder in der Sinneswahrnehmung besteht, wodurch der Grad der Behinderung mindestens 50 vH beträgt, soweit es sich nicht um ein Kind handelt, das voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen.

 


Frage 2:

Die Familienbeihilfe erhöht sich für ein Kind, das erheblich behindert ist, um € 138,3 pro Monat.

 

Frage 3:

Für erheblich behinderte Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden, kann die Familienbeihilfe bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt werden. Bei Kindern, die nicht fähig sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, gibt es keine Altersgrenze.

 

Frage 4:

Im Jahr 2006 wurde für 9.588 Kinder ein Neuantrag auf die erhöhte Familienbeihilfe gestellt.

 

Frage 5:

Im Juni 2006 (als Referenzmonat Mitte des Jahres) gab es bei der Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe folgende altersmäßige Verteilung:

 

Altersgruppen

Anzahl der erheblich behinderten Kinder

0 bis 10

18.242

11 bis 18

18.239

19 bis 26

9.220

27 bis ...

21.235

Summe

66.936

 

Frage 6:

Im Jahr 2006 wurden € 110.768.342 an erhöhter Familienbeihilfe gewährt.

 

Frage 7:

Im Jahr 2006 vergingen zwischen Anforderung einer BSB-Bescheinigung bis zur abschließenden Erledigung dieser Anforderung durchschnittlich 63 Tage.

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin