859/AB XXIII. GP

Eingelangt am 20.07.2007
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 6. Juni 2007 unter der Nr. 929/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend menschenrechtsverletzende Aktion am 8. Mai 2007 in Prag gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1, 3, 5, 7 und 11:

Ø      Sind Sie als Bundeskanzler grundsätzlich über die oben beschriebenen Vorgänge in Kenntnis gesetzt worden?

Ø      Ist Ihnen bekannt, warum diese eindeutig rassistische Demonstration nicht schon vor Beginn von den Prager Behörden verboten wurde?

Ø      Warum hat die österreichische Bundesregierung diese menschenverachtende Aktion nicht rechtzeitig auf das Schärfste verurteilt?

Ø      Was wird die österreichische Bundesregierung unternehmen, um in Prag darauf Einfluss zu nehmen, dass sich solche Vorfälle nicht wiederholen?

Ø      Was werden Sie unternehmen, um die deutsche Minderheit in der Republik Tschechien auf europäischer Ebene zu schützen?

Wenngleich mir keine Einzelheiten derartiger Vorgänge bekannt sind, kann ich Ihnen versichern, dass die Belange der Angehörigen der deutschsprachigen Volksgruppen im Ausland auch in der Außenpolitik der Bundesregierung entsprechend Beachtung finden. Ich nehme - ebenso wie die sachlich dafür zuständige Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten - bei Besuchen in Tschechien die Gelegenheit wahr, auf einen offenen Dialog der beiden Länder zu allen die beiden


Seiten interessierenden Fragen im Geiste gutnachbarlicher Beziehungen hinzuwir-ken. Dies umfasst auch Fragen der Vergangenheit.

Zu den Fragen 2, 4, 6, 8 bis 10, sowie 12 und 13:

Ø      Wieso ist es möglich, dass in einem Mitgliedstaat der EU eine Nationalistische Partei eine Demonstration zur Einschüchterung einer kleinen Volksgruppe (derzeit gibt es noch ca. 55.000 Deutsche in der Tschechischen Republik - verstreut über das ganze Land) abhalten darf?

Ø      Wieso darf in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ganz offen die Ab-schiebung einer ansässigen Volksgruppe gefordert werden?

Ø      Wie ist diese Demonstration mit den Grundprinzipien der Menschenrechte und des Volksgruppenschutzes vereinbar?

Ø      Wie kann die Anlaufstelle der Sudetendeutschen Landsmannschaft in Prag gegen Übergriffe geschützt werden?

Ø      Fallen derartige Ereignisse unter das Gebot der Meinungsfreiheit und Äußerungs-freiheit?

Ø      Ist die am 8. Mai 2007 abgehaltene Vertreibung" mit den Werten einer Europäis-chen Union vereinbar?

Ø      Wie viele anerkannte Minderheiten gibt es in Tschechien?

Ø      Wie groß sind diese?

Die angesprochenen Fragen betreffen ein Ereignis, das sich außerhalb des Staats-gebietes der Republik Österreich ereignet hat, und auf das österreichische Organe keinen Einfluss haben. Diese Fragen betreffen daher nicht den Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes.