862/AB XXIII. GP

Eingelangt am 20.07.2007

Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Morak, Kolleginnen und Kollegen haben am 18. Juni 2007 unter der Nr. 981/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Stiftung Pro Austria" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Wie dem Wortlaut meiner Rede vom 8. Juni 2007 klar zu entnehmen ist, habe ich hier in einem allgemeinpolitischen Zusammenhang auf eine Projektidee Bezug genommen, die seit Jahren, jedenfalls seit dem Weißbuch zur Reform der Kulturpolitik in Österreich aus dem Jahr 1999, in der kulturpolitischen Diskussion unseres Landes immer wieder erörtert wird. Ich habe dazu meine Einschätzung geäußert und damit den Wunsch verbunden, diese Idee in der nächsten Zeit aufzugreifen und einer Umsetzung zuzuführen. Verwaltungsinterne Vollzugsmaßnahmen oder konkrete legistische Vorbereitungen wurden - dies ergibt sich aus der Rede ebenso wie aus der Zuständigkeitsverteilung des Bundesministeriengesetzes - in meinem Ressortbereich dazu nicht gesetzt.

Zu den Fragen 1 bis 7 und 11:

Ø Wie soll die Stiftung Pro Austria" rechtlich konstruiert werden ?

Ø Wie wird das Finanzierungsmodell der Stiftung aussehen?

Ø Wer sind die Stifter?


Ø Wie hoch wird das jeweilige Stammkapital der Stifter sein?

Ø Wie wurde der Stiftungszweck definiert?

Ø Wer wird die Stiftung verwalten?

Ø Wer entscheidet über die Vergabe der Mittel?

Ø Ab wann soll die Stiftung ihre Tätigkeit aufnehmen?

Wie ich bereits eingangs ausführte, geht es mir hier um die Ausarbeitung eines poli- tischen Konzepts, wobei die konkrete Ausgestaltung des Ergebnisses wohl von der Diskussion und ihren Ergebnissen abhängt. In dieser Diskussion wird man sich mit den angesprochenen Fragen auseinandersetzen müssen. Es macht aber zum jetzi- gen Zeitpunkt wohl keinen Sinn, Ergebnissen vorzugreifen.

Zu den Fragen 8 und 10:

Ø  Mit welchen Kunstexpertinnen und -experten wurde das Konzept der Stiftung      ausgearbeitet?

Ø Mit welchen Stiftungsexpertinnen und -experten wurde das Konzept der Stiftung ausgearbeitet?

Vorschläge im Zusammenhang mit einer solchen Stiftung werden seit Jahren in ein- schlägigen Fachkreisen diskutiert.

Zu Frage 9:

Ø  Wurden auch die Museumsdirektoren in die Vorbereitungen einbezogen?

Nein.

Zu den Fragen 12 bis 14:

Ø    Warum soll diese Stiftung ausschließlich dem Zweck der Förderung der bildenden

      Kunst gewidmet sein?

Ø  Stehen Gelder der Stiftung auch den Bundesmuseen zur Verfügung?

Ø  Inwieweit wird diese Stiftung Leihgaben, Schenkungen und Sponsorenmittel, die  sonst an Museen ergehen, abziehen?

Da der Wortlaut meiner Rede offenbar den Anfragenstellern bekannt ist, wissen sie auch, dass ich keine konkreten Vorschläge in Richtung dieser drei Fragen gemacht habe.