863/AB XXIII. GP
Eingelangt am 20.07.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Grillitsch, Kolleginnen und Kollegen haben am 19. Juni 2007 unter der Nr. 986/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Ausrichtung der Regionalförderungen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Welche konkreten Schwerpunkte setzen Sie im Rahmen der Regionalpolitik bzw. Regionalförderung in dieser Legislaturperiode?
Gemäß Art. 27 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates mit allgemeinen Be- stimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europä- ischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds haben die Mitgliedstaaten als gemein- same Grundlage für die regional- und beschäftigungspolitischen Programme der EU- Strukturfonds der EU-Finanzperiode 2007 bis 2013 einen nationalen strategischen Rahmenplan auszuarbeiten. Dieser wurde in Österreich in gemeinsamen Konsultati- onen der beteiligten Bundesministerien, der Länder sowie von Vertretern der Ge- meinden und Sozialpartner ausgearbeitet und unter dem Titel STRAT.AT im Rahmen der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK) beschlossen. Im Oktober 2006 wurde dieser der EU-Kommission übermittelt und - hinsichtlich der operativen Teile - von ihr Anfang April 2007 genehmigt. Diese Rahmenstrategie nimmt auch Be-
zug auf das Nationale Reformprogramm Österreichs im Rahmen der Lissabon-Agen- da der EU. Die thematischen Schwerpunkte der österreichischen Rahmenstrategie umfassen:
Ø die breite Verankerung einer innovations- und wissensbasierten Ökonomie in Österreichs Regionen,
Ø die Sicherung und Weiterentwicklung attraktiver Regionen und Standorte,
Ø die Sicherung und Weiterentwicklung der Anpassungsfähigkeit und Qualifizierung der ArbeitnehmerInnen.
Innerhalb dieser generellen strategischen Schwerpunkte für Österreich werden die für die Regionalentwicklung relevanten Förderungsinstrumente des Bundes und der Länder im Rahmen der von den Ländern federführend ausgearbeiteten Regionalpro- gramme flexibel entsprechend den regionalen Besonderheiten eingesetzt. Das Bun- deskanzleramt stellt - so wie bisher - unterstützt von der Geschäftsstelle der ÖROK die institutionellen Rahmenbedingungen für die koordinierte Umsetzung sicher und sorgt für eine ordnungsgemäße finanzielle Abwicklung der Mittel des Europäischen Fonds für Regionalentwicklung (EFRE) in Österreich. Diese von allen Partnern der Regionalpolitik in Österreich für die Programmperiode 2007 bis 2013 vereinbarten inhaltlichen und institutionellen Rahmenbedingungen bilden auch den Rahmen für die Regionalpolitik des Bundes in der laufenden Legislaturperiode.
Zu Frage 2:
Ø Welche konkreten Schlüsse ziehen Sie aus dem vierten Kohäsionsbericht der EU- Kommission?
Beim 4. Kohäsionsbericht handelt es sich - auch aus Sicht der Europäischen Kom- mission - um einen Analysebericht, der weitere Diskussionen in den nächsten Jah- ren anstoßen soll. Konkrete Schlussfolgerungen sind derzeit nicht vorgesehen.
Die von Österreich eingereichten Strukturfondsprogramme der Periode 2007 bis 2013 liegen hinsichtlich des Anteils der Maßnahmen, die von der Kommission als relevant zur Erreichung der Ziele der sog. „Lissabon-Agenda" (Wachstum und Be- schäftigung) angesehen werden, unter allen Mitgliedstaaten im Spitzenfeld.
Zu Frage 3:
Ø Was waren die Ergebnisse der Auftaktveranstaltung von Staatssekretärin Heidrun Silhavy „für die österreichischen Strukturprogramme" am 11. Juni 2007 in Eisen- stadt und wie werden Sie diese Ergebnisse umsetzen?
Gemäß den Rechtsvorschriften für die EU-Kohäsionspolitik haben die Mitgliedstaa- ten dafür zu sorgen, dass die Strukturfondsprogramme öffentlich bekannt gemacht werden (Publizität). Dazu gehören auch Veranstaltungen zum Start der Programme. Die Veranstaltung am 11.6.2007 in Eisenstadt wurde im Sinne dieser Publizitätsver- pflichtung von der Österreichischen Raumordnungskonferenz organisiert und diente dazu, für den Start der österreichischen EFRE-Programme der Ziele „Konvergenz" und „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" einen geeigneten Rahmen zu bieten. Der Vertreter der EU-Kommission wies in diesem Rahmen darauf hin, dass damit Österreich - dank einer effizienten Vorbereitung und reibungslosen Ab- stimmung mit der Kommission - als erster von allen Mitgliedstaaten acht Programme (von insgesamt zwölf österreichischen Programmen) genehmigt erhalten hat. In der Veranstaltung wurde weiters von Teilnehmern zum Ausdruck gebracht, dass der bei der Erarbeitung der gemeinsamen Rahmenstrategie (STRAT.AT) sowie bei der Pro- grammerstellung der bewährte Prozess partnerschaftlicher Abstimmung auch wäh- rend der Umsetzungsphase weitergeführt werden sollte. Frau Staatssekretärin SILHAVY betonte in ihrem Referat die Notwendigkeit, die mit den EU-Förderungen verbundenen Möglichkeiten sowie die Umsetzungserfolge in geeigneter, transparen- ter Form den Bürgern zu vermitteln. Das Bundeskanzleramt wird in diesem Sinn die diesbezüglichen öffentlichen Informationsangebote weiter ausbauen.
Zu Frage 4:
Ø Wie sah die Verteilung der Strukturfondsmittel aus dem Programm Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der vergangenen Förderperiode für die einzelnen Bundesländer aus?
In der Förderperiode 2000 bis 2006 gibt es Programme der einzelnen Bundesländer im Rahmen der Strukturfondsziele 1 (Burgenland) und 2 (übrige Länder), die (ganz oder großteils) aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofi- nanziert werden. Auch die Programme der aus dem EFRE kofinanzierten Gemein- schaftsinitiative URBAN II lassen sich einzelnen Bundesländern zuordnen. Die EFRE-Rahmenbeträge gemäß den mit der Europäischen Kommission vereinbarten Finanzplänen für die gesamte Finanzperiode verteilen sich auf die einzelnen Pro- gramme wie folgt (Stand 1.1.2007):
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EFRE-(Unter-)Programme der Länder 2000 bis 2006: |
EFRE-Mittel (Rahmen in Mio. €) |
|
Ziel 1 Burgenland |
181,50 |
|
Ziel 2 Kärnten |
85,00 |
|
Ziel 2 Niederösterreich |
185,00 |
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Ziel 2 Oberösterreich |
127,20 |
|
Ziel 2 Salzburg |
18,50 |
|
Ziel 2 Steiermark |
204,70 |
|
Ziel 2 Tirol |
46,70 |
|
Ziel 2 Vorarlberg |
23,70 |
|
Ziel 2 Wien |
14,90 |
|
URBAN II Wien |
4,20 |
|
URBAN II Graz |
4,33 |
Die EFRE-Rahmenbeträge der Finanzpläne für die Programme der Gemeinschafts- initiative INTERREG sind nicht nach Bundesländern aufgeteilt.
Nahezu 100% dieser Rahmenbeträge für den EFRE sind bereits in Form von Förde- rungsgenehmigungen ausgeschöpft, rund 70% sind bereits für (teil-) abgerechnete Projekte an die Projektträger ausbezahlt. Die endgültige Verteilung der Mittel auf Ba- sis der tatsächlich getätigten Ausgaben kann erst nach Endabrechnung der Program- me (d.h. Mitte 2009) festgestellt werden.
Zu Frage 5:
Ø Welche konkreten Projekte wurden von 1995 bis 2006 im Rahmen des EFRE ab- gewickelt?
Im Rahmen der in der Antwort zu Frage 4 genannten EFRE-(Unter-)Programme der Periode 2000 bis 2006 sowie der Vorgängerprogramme der Periode 1995 bis 1999 wurden bisher (Stand Ende 2006) insgesamt rund 22.000 Projekte umgesetzt und (teil-) abgerechnet. Zu einem großen Teil handelt es sich dabei um Investitionsvorha- ben in Klein- und Mittelbetrieben (Kofinanzierung von Investitionsförderungen des Bundes und der Länder). Weiters wurden im Rahmen dieser Programme touristische Infrastrukturen (z.B. Thermenprojekte, Radwege), betriebliche Forschung und Um- weltverbesserungsmaßnahmen aus EFRE-Mitteln unterstützt. Neben Investitionen und Forschungsaktivitäten wurden auch Beratungsaktionen gefördert (die WIFI-Bera-
tungen der Wirtschaftskammern sind in der o.e. Zahl der Projekte jeweils nur als ein Projekt berücksichtigt; derartige geförderte Beratungsmaßnahmen haben in einzel- nen Programmen zum Teil mehrere tausend Unternehmen in Anspruch genommen).
Einzelne Projektbeispiele sind jeweils in den Informationsbroschüren, die für die Peri- oden 1995 bis 1999 und 2000 bis 2006 von den Ländern für die von ihnen verwalte- ten Programme sowie vom Bundeskanzleramt überblicksweise für ganz Österreich publiziert wurden, näher dargestellt.
Zu Frage 6:
Ø Laut Homepage des Bundeskanzleramtes wurden im Zeitraum von 1995 bis 2006 im Rahmen des EFRE rund 40.000 neue Arbeitsplätze in Österreich geschaffen, wie sah die Verteilung dieser neu geschaffenen Arbeitsplätze bezogen auf die einzelnen Bundesländer aus?
Im Rahmen des vom Bundeskanzleramt eingerichteten EFRE-Monitoring sind - ne- ben den Finanzdaten - von den einzelnen an der Umsetzung der EFRE-Programme beteiligten Förderstellen des Bundes und der Länder auch Angaben zur Zahl der durch die geförderten Projekte geschaffenen Arbeitsplätze zu melden. Gemäß die- sen Meldungen wurden in den einzelnen EFRE-(Unter-)Programmen der beiden Pro- grammperioden seit 1995 bisher folgende Arbeitsplätze geschaffen:
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EFRE-(Unter-)Programme der Länder: |
Ziele 1,2, 5b 1995-1999 (Endstand) |
Ziele 1 und 2 2000-2006 (Stand 1.1.2007) |
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Burgenland |
1.781 |
1.550 |
|
Kärnten |
2.562 |
1.314 |
|
Niederösterreich |
7.119 |
2.450 |
|
Oberösterreich |
5.782 |
3.127 |
|
Salzburg |
545 |
170 |
|
Steiermark |
7.931 |
4.119 |
|
Tirol |
277 |
694 |
|
Vorarlberg |
961 |
390 |
|
Wien |
- |
3 |
|
SUMME |
26.958 |
13.817 |
Bei der Interpretation dieser Zahlen ist zu beachten, dass nicht alle Projekttypen (In- frastruktur, betriebliche Investition, Beratung) arbeitsplatzwirksam sind und daher je nach Art der unterschiedlichen Maßnahmenschwerpunkte der Programme die Ar- beitsplatzeffekte sehr unterschiedlich ausfallen; ferner dass die Programme der Pe- riode 2000 bis 2006 (Abrechnungszeitraum bis Ende 2008) erst zu rund 70% umge- setzt sind und das volle Ausmaß der Arbeitsplatzeffekte einer Investition i.d.R. erst nach Fertigstellung des Projekts eintritt.
Zu Frage 7:
Ø Wie sieht die Verteilung der Strukturfondsmittel aus dem Programm Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) für die einzelnen Bundesländer in der neuen Förderperiode 2007 bis 2013 aus?
In der Förderperiode 2007 bis 2013 gibt es Programme der einzelnen Bundesländer im Rahmen der Strukturfondsziele „Konvergenz" (Phasing-out Burgenland) und „Re- gionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" (übrige Länder), die aus dem Eu- ropäischen EFRE kofinanziert werden. Diese Programme wurden bereits (EU-weit als erste) von der Europäischen Kommission genehmigt. Die EFRE-Rahmenbeträge gemäß den vereinbarten Finanzplänen für die gesamte Finanzperiode verteilen sich auf die einzelnen Programme wie folgt:
|
EFRE-Programme der Länder: |
EFRE-Mittel (Rahmen in Mio. €) |
|
Konvergenz (Phasing-out) Burgenland |
125,0 |
|
RW&B Kärnten |
67,4 |
|
RW&B Niederösterreich |
145,6 |
|
RW&B Oberösterreich |
95,5 |
|
RW&B Salzburg |
13,8 |
|
RW&B Steiermark |
155,1 |
|
RW&B Tirol |
34,8 |
|
RW&B Vorarlberg |
17,7 |
|
RW&B Wien |
25,2 |
Die ebenfalls aus dem EFRE kofinanzierten Programme des Ziels „Europäische terri- toriale Zusammenarbeit" (Nachfolgeprogramme für die bisherige Gemeinschaftsinitia- tive INTERREG) sind noch nicht genehmigt. In diesen Programmen werden die EFRE-Rahmenbeträge der Finanzpläne nicht nach Bundesländern aufgeteilt.
Zu Frage 8:
Ø Wie hoch schätzen Sie den zusätzlichen Arbeitsplatzeffekt ein?
Entsprechend den Zielindikatoren der österreichischen EFRE-Programme für die Pe- riode 2007 bis 2013 wird die Schaffung von 6.900 neuen Arbeitsplätzen unmittelbar durch die geförderten Projekte angestrebt.
Zu Frage 9:
Ø Welche konkreten Kooperationsprojekte wurden im Rahmen der Gemeinschafts- initiative INTERREG in der Periode 1995 bis 2006 gefördert?
Im Rahmen der „grenzüberschreitenden" Ausrichtung der Gemeinschaftsinitiative INTERREG (d.h. Kooperation der Grenzregionen: INTERREG IIA 1995 bis 1999 und INTERREG IIIA 2000 bis 2006) wurden bisher (Stand 1.1.2007) rund 2.100 Koopera- tionsprojekte mit österreichischer Beteiligung umgesetzt und (teil-)abgerechnet. Bei den aus dem EFRE geförderten Kooperationsprojekten in den Grenzregionen han- delt es sich um eine sehr breite Palette verschiedener Maßnahmen:
- Wirtschaftskooperationen in Gewerbe und Tourismus,
- touristische Infrastrukturen (z.B. Rad- und Wanderwege),
- Bildungsprojekte (z.B. Sprachkurse, mehrsprachige Schulen und Lehrgänge),
- Verkehrslogistik und Verkehrsplanung sowie
- Kooperationen in den Bereichen der Arbeitsmarktpolitik, Umweltpolitik und Raumordnung.
Im Rahmen der „transnationalen" Ausrichtung der Gemeinschaftsinitiative INTERREG (d.h. großräumige Kooperation zu Themen mit Bezug zur Raument- wicklung: INTERREG IIC 1997-1999, INTERREG IIIB 2000 bis 2006) haben sich österreichische Partner an 154 Kooperationsprojekten beteiligt. Bei den aus dem EFRE geförderten Projekten handelt es sich um Studien, Erstellung von gemeinsa- men Datenbanken, Kooperationen zum Erfahrungsaustausch zwischen Pilotprojek- ten etc. zu raumrelevanten Themen wie Daseinsvorsorge im ländlichen Raum,
Städtekooperation, Verkehr, Wassermanagement, Katastrophenvorsorge, Hochwas- serschutz, Umweltpolitik und Raumordnung.
Informationen über geförderte Projekte der Programme 2000 bis 2006 werden auf den Programmwebsites bereitgestellt, die über das vom Bundeskanzleramt einge- richtete Portal www.interreg.at erreicht werden können. Darüber hinaus sind einzelne Projektbeispiele jeweils in den Informationsbroschüren, die für die Perioden 1995 bis 1999 und 2000 bis 2006 von den Verwaltungsbehörden für die von ihnen verwalteten Programme sowie vom Bundeskanzleramt überblicksweise für ganz Österreich publi- ziert wurden, näher dargestellt.
Zu Frage 10:
Ø Welche konkreten Ziele setzen Sie sich im Rahmen der transnationalen Zusam- menarbeit (INTERREG IIIB) für die neue Förderperiode 2007 bis 2013?
Österreich beteiligt sich in der Strukturfonds-Förderperiode 2007 bis 2013 im Rah- men des Ziels "Europäische Territoriale Kooperation (ETZ)" an folgenden drei trans- nationalen Programmen:
- Alpine Space (gemeinsam mit Deutschland, Frankreich, Italien, Slowenien sowie den Nicht-EU Staaten Schweiz und Liechtenstein)
- Central Europe (gemeinsam mit Deutschland, Tschechien, Ungarn, Italien, Polen, Slowakei, Slowenien sowie den westlichen Regionen des Nicht-EU Staates Ukra- ine)
- South-East Europe (gemeinsam mit Bulgarien, Griechenland, Ungarn, Italien, Rumänien, Slowenien, Slowakei sowie den Nicht-EU Staaten Albanien, Bosnien- Herzegowina, Mazedonien, Kroatien, Moldawien, Montenegro und Serbien sowie angrenzenden Regionen der Ukraine und der Türkei).
Die thematischen Prioritäten dieser Programme basieren auf folgenden Vorgaben der EU-Verordnung für den EFRE: Innovation, Erreichbarkeit und Zugänglichkeit, Umwelt und Naturgefahren sowie nachhaltige Stadtentwicklung. In der Periode 2007 bis 2013 wird ein besonderes Augenmerk auf umsetzungsorientierte Projekte gelegt. Ziel ist die Förderung von Aktivitäten, deren Ergebnisnutzung bereits zum Genehmi- gungszeitpunkt absehbar ist.
Für Österreich bietet die neue Generation der transnationalen Programme die Mög- lichkeit, die im Zuge von INTERREG IIC 1997-1999 und INTERREG IIIB 2000 bis 2006 initiierten Strategien - thematisch fokussiert - weiter zu verfolgen. Ein besonde-
rer Mehrwert wird hierbei im Anspruch einer sektor- und ebenenübergreifenden Herangehensweise an jedes einzelne Projekt gesehen: Transnationale Kooperati- onsprogramme sind erfahrungsgemäß nicht nur ein Anreiz für neue internationale Partnerschaften, sondern auch für eine projektbezogene Intensivierung der inner- staatlichen Zusammenarbeit - und somit ein Instrument zur Förderung der interna- tionalen Qualifizierung österreichischer Akteure. Zentrale Herausforderung ist die Fokussierung auf nachhaltig nutzbare Projektergebnisse.
Zur Unterstützung österreichischer Projektinteressenten hat das Bundeskanzleramt im Rahmen der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK) einen Nationa- len Contact Point (NCP) eingerichtet.
Zu Frage 11:
Ø Wie hoch wird die Sonderdotierung für Grenzregionen in den nächsten Jahren sein und welche konkreten Förderungsschwerpunkte erwarten Sie in den ein- zelnen Bundesländern?
Im Rahmen der Finanzverhandlungen beim Europäischen Rat im Dezember 2005, in welchen die wichtigsten Eckpunkte der Beteiligung der einzelnen Mitgliedstaaten an den EU-Strukturfonds 2007 bis 2013 beschlossen wurde, hat Österreich folgende fi- nanzielle Begünstigungen zugesprochen bekommen:
- im Rahmen des Ziels „Konvergenz" eine abgeschwächte Degression für das Phasing-out-Programm Burgenland (finanzieller Vorteil ca. € 50 Mio.),
- im Rahmen des Ziels „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" eine EFRE-Sonderdotation in Höhe von € 150 Mio. (Preise 2004, d.s. € 168,6 Mio. in- dexiert) für Regionen an der Grenze zu den neuen Mitgliedstaaten (d.s. Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Kärnten und Steiermark; Burgenland ist an die- sem Ziel nicht beteiligt),
- im Rahmen des Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit" 50%-Bonus für Regionen an der Grenze zwischen alten und neuen Mitgliedstaaten bei der Ver- teilung nach der Einwohnerzahl (finanzieller Vorteil für Ö ca. € 40 Mio.).
Diese zusätzlichen Mittel werden in den einzelnen betroffenen Programmen entspre- chend den jeweiligen Programmzielen verwendet.