864/AB XXIII. GP

Eingelangt am 20.07.2007

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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Moser, Freundinnen und Freunde haben am 19. Juni 2007 unter der Nr. 1014/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfra- ge betreffend Unterbringung ressortfremder Personen im Ministerium gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 4:

Ø   Werden bzw. wurden in Ihrem Ressort

a)       derzeit,

b)       in den letzten Jahren Räumlichkeiten ressortfremden Personen zur Verfügung gestellt?

 

Ø  Wenn ja, welchen?

Ø  Wenn ja, zu welchen Konditionen?

Ø  Wenn nein, warum nicht?

Im Bundeskanzleramt sind derzeit bzw. waren in den letzten Jahren keine Räumlich- keiten ressortfremden Personen im Sinne der Anfrage zur Verfügung gestellt; es wur- den und werden lediglich für Tätigkeiten z.B. des Rechnungshofes, von Beiräten oder Projektgruppen und Stabsstellen, die im Auftrag der Bundesregierung oder des Ressorts im öffentlichen Interesse tätig sind, Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt.


Solche Projektgruppen bzw. Stabsstellen sind beispielsweise:

Europainitiative", Regionalinformationsstelle", Culture Industries Austria", Haus

der Geschichte" und 2008-Österreich am Ball".

Die Raumbereitstellung in den dem Bundeskanzleramt zur Verfügung stehenden Kulturbauten erfolgt zeitlich begrenzt und unentgeltlich. Ausgenommen davon sind allfällige besondere Aufwendungen und Energiekosten, die sich aus der Nutzung ergeben. Für nicht vorhandene technische Ausstattungen haben die Nutzer selbst Sorge zu tragen.

Zu Frage 5:

Ø  Gedenken Sie Räumlichkeiten in Hinkunft

a)       an Personen aus eigenständigen Betrieben, die Ihrem Ressort unterstehen,

b)       an sonstige ressortexterne Personen zu vergeben?

Das Bundeskanzleramt gedenkt auch weiterhin an der bisherigen Praxis festzuhal- ten.