868/AB XXIII. GP

Eingelangt am 23.07.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 29. Mai 2007 unter der Nr. 866/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Regierungsbeauftragte gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Ø      Auf welche gesetzliche Grundlagen stützt sich die Einrichtung von Regierungsbe- auftragten?

Ø      Bedarf es zur Einsetzung von Regierungsbeauftragten eines Beschlusses der Bundesregierung?

Zur rechtlichen Stellung der sogenannten Regierungsbeauftragten halte ich fest, dass diese nicht auf der Grundlage von besonderen Rechtsvorschriften, sondern durch Ministerratsbeschluss bestellt werden. Das hat zur Folge, dass diese - im Lich- te der Art. 69 und 77 B-VG - fachliche Gutachten, die die zuständigen Regierungs- mitglieder bzw. die Bundesregierung nicht zu binden vermögen, erstatten sowie be- raten können.

Die Funktion von Regierungsbeauftragten ist politischer und nicht rechtlicher Natur. Da Regierungsbeauftragte daher das Vertrauen der Bundesregierung genießen müssen, ist ihre Tätigkeit an die Amtsperiode der Bundesregierung geknüpft und en-


det spätestens mit dieser, außer aus dem Gegenstand der Tätigkeit bzw. dem Be- schluss der Bundesregierung ergibt sich ein früheres Ende. Auch die Staatspraxis folgt dieser Auffassung.

Zu Frage 3:

Wenn ja, bei welchen der im Betreff genannten Regierungsbeauftragten liegt ein ent- sprechender Beschluss der Bundesregierung vor?

a)  Maria Schaumayer

b)     Ernst Sucharipa (verstorben)

c)      Erhard Busek

d)     Egon Blum

e)     Richard Schenz

f)          Ernst Strasser

g)     Werner Schwarz h) Prof. Leibetseder

i) Susanne Riess-Passer

j) Mares Rossmann

k) Hans Haider

I) Waltraud Klasnic

m) N.N., E-Government und IT-Fragen.

Ein Beschluss der Bundesregierung liegt bei folgenden Personen vor, die daher zu

Regierungsbeauftragten bestellt wurden:

Name:                                                                 Beschlusszahl und Datum:             

Dr. Maria Schaumayer                                      TOP 2/32 vom 15.2.2000

Dr. Erhard Busek                                               TOP 6/4.3 vom 14.3.2000

Dr. Richard Schenz                                           TOP 75/25 vom 6.11.2001 bzw.

TOP 3/20 vom 25.3.2003          

Kommerzialrat Egon Blum                                 TOP 30/22 vom 18.11.2003 bzw.

TOP 2/14 vom 31.1.2007 Mares Rossmann                                                                             TOP 34/22 vom 16.12.2003

Ergänzend füge ich hinzu, dass Dr. Ernst Strassers koordinierende Funktion in der Initialphase der Wiederaufbauhilfe nach der Flutkatastrophe in Südostasien im Minis- terratsbeschluss TOP 77/12 vom 11.1.2005 erwähnt wurde; ein formeller Beschluss über eine Betrauung wurde durch die Bundesregierung jedoch nicht gefasst.


Zu Frage 4:

Gibt es für die Einzelnen, unter 3). genannten Personen Werkverträge - und wenn ja, wie lauten diese im Einzelnen?

In meinen Zuständigkeitsbereich fällt lediglich die Tätigkeit der Regierungsbeauftrag- ten Dr. Maria Schaumayer. Mit ihr wurde kein Werkvertrag abgeschlossen.

Zu Frage 5:

Bei welchen von den unter 3). genannten Personen gibt es eine aus einem Vertrag oder Beschluss resultierende Befristung ihrer Tätigkeit?

Wie bereits ausgeführt, geht die Staatspraxis dahin, dass die Betrauung von Regie- rungsbeauftragten mit der Neubestellung einer Bundesregierung endet, so sich nicht aus dem Gegenstand der Tätigkeit des Regierungsbeauftragten ein früheres Ende ergibt.

Zu Frage 6:

Welche der unter 3). genannten Personen üben ihre Funktion zum Zeitpunkt der An- fragebeantwortung aus?

Derzeit übt Kommerzialrat Egon Blum die Tätigkeit als Regierungsbeauftragter aus, der mit Beschluss der Bundesregierung vom 31. Jänner 2007 bestellt wurde.

Zu Frage 7:

Gibt oder gab es seit dem Jahr 2000 weitere Regierungsbeauftragte, die unserer Aufmerksamkeit entgangen sind?

Weitere Regierungsbeauftragte gibt es nicht.

Zu den Fragen 8 und 9:

Ø      Von welchen der unter Frage 3 genannten bzw. allenfalls durch Frage 7 ergänz- ten Regierungsbeauftragten wurden Arbeitsberichte bzw. Ergebnisse über ihre Tätigkeit geliefert?

Ø      Wurden bzw. werden diese Berichte bzw. Ergebnisse dem Ministerrat vorgelegt?

Über die Tätigkeit der Regierungsbeauftragten Dr. Maria Schaumayer wurde der Bundesregierung am 30. Mai 2000, TOP 18/37, ein Bericht vorgelegt.


Zu den Fragen 10 und 11:

Ø       Welche der unter 3 bzw. 7 genannten Personen haben für ihre Tätigkeit eine

a)     Unterstützung in Form von Abgeltung für Personal- und Sachaufwand erhalten

b)     Abgeltung ihrer persönlichen Aufwendungen erhalten und wie gliedern sich die- se finanziellen Aufwendungen im Einzelnen auf?

Ø         Durch welche Ansätze im Budget der Bundesregierung wurden bzw. werden die- se Aufwendungen abgegolten?

Zur Unterstützung ihrer Tätigkeit als Regierungsbeauftragte wurde Frau Dr. Maria Schaumayer vom Bundeskanzleramt eine Mitarbeiterin beigestellt und die notwendi- gen Sachleistungen zur Verfügung gestellt. Gegen Vorlage der entsprechenden Be- lege wurden Frau Dr. Schaumayer darüber hinaus die im Rahmen ihrer Tätigkeit an- gefallenen persönlichen Aufwendungen ersetzt. Neben den Personalkosten für die erwähnte Mitarbeiterin fielen Kosten für EDV-Leistungen, Verbrauchsmaterial, Be- triebskosten und Dienstreisen an. Die Kosten wurden aus den Mitteln des Bundes- kanzleramtes getragen. Dazu wurde beim finanzgesetzlichen Ansatz 1/10008 eine eigene Voranschlagspost Beauftragte für NS-Zwangsarbeiter" eröffnet.

Zu Frage 12:

Ø   Können Sie sich vorstellen, dass in Zukunft Regierungsbeauftragte ihre Berichte bzw. Arbeitsergebnisse auch dem Parlament (Nationalrat und Bundesrat) zulei- ten?

Über die Tätigkeit von Regierungsbeauftragten wird von den zuständigen Mitgliedern der Bundesregierung im Rahmen der von der Geschäftsordnung des Nationalrates gebotenen Möglichkeiten weiterhin berichtet werden.