870/AB XXIII. GP

Eingelangt am 23.07.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Frauen, Medien und Öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Huainigg, Kolleginnen und Kollegen haben am 27. Juni 2007 unter der Nr. 1100/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Verbesserung der ORF Angebote für hörbehinderte Menschen gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 7:

Ø      Welche konkreten Maßnahmen planen Sie, um das Anliegen des ÖGLB zu un- terstützen?

Ø      Wie erklären Sie sich den Umstand, dass sich der ORF als öffentlich-rechtliche Institution nur unzureichend mit den Bedürfnissen hörbehinderter Menschen aus- einandersetzt, obwohl dies dem Gesetz nach zu seinen Aufgaben zählt?

Ø      Finden Sie es eine adäquate Leistung des ORF, dass etwa 20-26% der täglichen Sendungen von gehörlosen oder schwerhörigen Menschen entsprechend konsu- miert werden können?

Ø      Angesichts der neuen technischen Möglichkeiten von DVB-T wäre ein rasches Vorantreiben der Untertitelung wünschenswert und geboten. Bis wann wäre der ORF aus Ihrer Sicht imstande eine 50% Untertitelung (wie sie in vielen europäi- schen Ländern bereits Standard ist) seines Programms umzusetzen?

Ø      Kennen Sie den auf der Homepage www.bizeps.or.at

      (http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=7869)   veröffentlichten  Artikel  zu  einem     ORF-Untertitel Zuschauertest, wonach zwar mehr Untertitel während des Tages festgestellt werden konnten, aber auch mehr Wiederholungen und weniger Un- tertitel in der Hauptsendezeit zu verzeichnen waren?


Ø    Welche Schlüsse ziehen Sie aus diesem Artikel?

Ø    In welchem Zeitrahmen gedenken Sie in dieser Angelegenheit Ergebnisse vorzu- legen?

Die Frage der Aufbereitung audiovisueller Inhalte auch für unsere hörbehinderten Mitmenschen ist mir ein wichtiges Anliegen.

Ich bin davon überzeugt, dass der ORF alle Anstrengungen unternimmt, um sein An- gebot für unsere hörbehinderten Menschen auszubauen. In diesem Sinn ist festzu- stellen, dass sich in den vergangenen Jahren die Anzahl der Fernsehstunden mit Un- tertitel in den Programmen des ORF stark erhöht hat. Während nach den mir vorlie- genden Informationen im Jahr 2003 im Schnitt pro Monat rund 220 Stunden Fernse- hen mit Untertiteln für hörbehinderte Menschen ausgestrahlt wurden, sind es jetzt monatlich durchschnittlich bereits 370 Stunden noch dazu aus den unterschiedlichs- ten Programmgenres. Die Zahl der Sendeminuten mit Gebärdensprache hat sich im selben Zeitraum auf 760 Minuten gar mehr als verzehnfacht.

Diese Zahlen zeigen mir, dass der ORF seinen auch in § 5 Abs. 3 des ORF-Gesetzes näher beschriebenen Besonderen Auftrag" ernst nimmt und alles daran setzt, um kontinuierlich die Quote der Untertitelung zu erhöhen. Das bloße Festschreiben von Quoten ersetzt im Übrigen aber nicht die notwendige Bewusstseinsbildung für die Anliegen.

Ich möchte andererseits doch auch hervorheben, dass gerade bei der letzten Geset- zesreform zum ORF im Jahr 2001 nicht völlig zu Unrecht die gesetzlichen Regelun- gen hinsichtlich des erleichterten Zugangs gehörloser oder gehörbehinderter Men- schen auch so ausgestaltet wurden, dass die Komponente der wirtschaftlichen Trag- barkeit für den Rundfunkveranstalter entsprechend zu berücksichtigen ist.

Soweit sich die Anfrage darauf bezieht, dass in vielen anderen europäischen Län- dern zumindest 50 % Untertitelung Standard sein soll, möchte ich der Ordnung hal- ber festhalten, dass es neben der BBC (die diesbezüglich eine absolute Vorreiterrolle einnimmt) zwar für Skandinavien zutrifft, dass mehr Sendungen untertitelt werden, allerdings der Grund darin liegt, dass dort überhaupt nicht synchronisiert wird, son- dern die Kaufprogramme immer untertitelt werden. Anders ist die Situation in


Deutschland und der Schweiz: ARD und ZDF zusammen untertiteln nicht mehr als der ORF und in der Schweiz ist der Anteil der deutschsprachigen Untertitelung we- sentlich geringer als im ORF. In den Niederlanden wird wiederum die Untertitelung der öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramme zur Gänze aus dem Staatshaushalt finanziert.

Da mir die Frage des Zugangs Aller zu allen über die Medien verbreiteten Inhalten ein hohes Anliegen ist, habe ich mich im Übrigen konkret gleich zu Beginn meiner Amtszeit erfolgreich auf europäischer Ebene dafür eingesetzt, dass in der sogenann- ten Mediendiensterichtlinie eine Bestimmung aufgenommen wird, die zum Ziel hat, dass alle Mediendiensteanbieter (egal, ob beim klassischen Fernsehen oder bei audiovisuellen Abrufdiensten) ihre Dienste für Hörgeschädigte und Sehbehinderte zugänglich zu machen. Die Frage des Zugangs soll damit nicht bloß ein Lippenbe- kenntnis sein, sondern es soll messbar - wenn auch schrittweise - zu einer weiteren Verbesserung des Angebots beigetragen werden.