877/AB XXIII. GP

Eingelangt am 23.07.2007
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 12. Juli 2007

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0118-IK/1a/2007

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 932/J betreffend geschlechtsspezifische Unterschiede in der Erwerbsbeteiligung während und nach dem Kinderbetreuungsgeldbezug, welche die Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen am 6. Juni 2007 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Beinahe die Hälfte aller aus Kinderbetreuungsgeldbezug im Jahr 2006 abgegangenen Frauen hatte während des Bezugszeitraums von Kinderbetreuungsgeld zumindest ein vollversichertes Beschäftigungsverhältnis über der Geringfügigkeitsgrenze. Die verfügbaren Informationen deuten darauf hin, dass Männer in höherem Maße eine vergleichsweise kurze Periode von Kinderbetreuungsgeldbezug (etwa bis zu einem halben Jahr) mit einem fortgesetzten aktiven Dienstverhältnis auf Teilzeitbasis kombinieren. Aus diesem Grund sind deren Beschäftigungszeitanteile während des Kinderbetreuungsgeldbezugs auch höher als die der Frauen.

 

 

Antwort zu den Punkten 2 bis 5 der Anfrage:

 

Aus den Ergebnissen der Befragung der Bezieher/innen von Kinderbertreuungsgeld geht hervor, dass häufig die betrieblichen Arbeitszeitmodelle und die Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen die Erwerbstätigkeit von Wiedereinsteigerinnen hemmen. Aus Mitteln der Arbeitsmarktförderung werden daher Kinderbetreuungseinrichtungen, die bei den Öffnungszeiten die Anforderungen des Arbeitsmarktes berücksichtigen, bei der Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen und bei der Einstellung von Betreuungspersonal unterstützt. Auch durch eine Beihilfe, die vor allem Arbeit suchenden Frauen nach einer Familienpause zu Gute kommt, wird die Inanspruchnahme professioneller Kinderbetreuung, der Arbeitszeit entsprechend, gefördert. Mit einem neuen ESF- kofinanzierten Pilotprogramm der Flexibilitätsberatung für Betriebe wird auch auf die spezifische Situation von Karenzrückkehrer/inne/n Rücksicht genommen. In der Beratung wird versucht, unter Berücksichtigung der Marktanforderungen der Unternehmen, die Bedürfnisse der Mitarbeiter/innen nach einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeitregelungen zu ermöglichen. Ebenso wird die Erstellung von Karriere- und Qualifizierungsplänen gefördert.

 

Auch 2008 wird ein eigenes arbeitsmarktpolitisches Ziel fortgesetzt, welches auf die  besonderen Bedürfnisse von Wiedereinsteigerinnen fokussiert. Für diese Personengruppe werden vorrangig Qualifizierungsmaßnahmen eingesetzt, um bei der Berufsrückkehr eine nachhaltige Wiedereingliederung zu ermöglichen. Dieser arbeitsmarktpolitische Schwerpunkt wird qualitativ durch die Maßnahme "Wiedereinstieg mit Zukunft" untermauert. Durch die Teilnahme an dieser Maßnahme werden Frauen zu einer Arbeitsaufnahme befähigt, die ihre weitere Berufslaufbahn auf zumindest gleichem Qualifikations- und Einkommensniveau sichert.

 

Im Übrigen gehe ich davon aus, dass im Rahmen der von den Sozialpartnern initiierten Enquete „Wiedereinstieg“ des AMS auch die bestehenden Instrumente bewertet und Vorschläge für die weitere Gestaltung der Arbeitsmarktpolitik vorgelegt werden.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Unabhängig vom Bezug des Kinderbetreuungsgeldes wurde arbeitsrechtlich die Möglichkeit geschaffen, dass Frauen schon während einer Karenz nach dem Mutterschutzgesetz nicht nur eine geringfügige Beschäftigung, sondern bis zum Ausmaß von 13 Wochen pro Kalenderjahr auch eine Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze vereinbaren können. Damit ist eine weitere Maßnahme gesetzt worden, die die Aufrechterhaltung des Kontakts mit dem Betrieb fördert und die Wiedereingliederung nach einer Karenz erleichtert.

 

Zudem wurde mit der Schaffung des Rechts auf Elternteilzeit ein weiterer Schritt gesetzt, damit Mütter und Väter Beruf und Familie besser vereinbaren können. Da bei der Ausgestaltung der Elternteilzeit keinerlei gesetzliche Vorgaben zu beachten sind, können die Vertragsparteien die Rahmenbedingungen nach ihren Vorstellungen festlegen.

 

Mit der bevorstehenden Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes wird ein weiterer Schritt gesetzt, um die Situation der Mütter zu verbessern.

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Auf gesetzlicher Ebene sind durch die in den letzten Jahren erfolgten flexibleren Gestaltungsmöglichkeiten bei der Inanspruchnahme der Karenz wichtige Schritte gesetzt worden, um auch Väter noch mehr zur Inanspruchnahme der Karenz zu motivieren als bisher.