88/AB XXIII. GP

Eingelangt am 12.01.2007
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

BUNDESMINISTERIN FÜR SOZIALE SICHERHEIT

GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ

Ursula Haubner

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates                                                     (5-fach)

Parlament

1010 Wien

 

 

GZ: BMSG-10001/0231-I/A/4/2006                                          Wien,

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 93/J der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde, wie folgt:

 

 

Frage 1:

 

a)

Es wurden folgende Leitungspositionen im Sinne des Ausschreibungsgesetzes 1989 innerhalb meines Ressorts im Zeitraum 1.1.2006 bis 22.11.2006 neu besetzt:

 

- Leitung der Abteilung V/10.

- Leitung der Abteilung I/C-EUI/12.

- Leitung der Abteilung IV/10.

 

 

b)

Im Zeitraum 1.1.2006 bis 22.11.2006 wurde die Abteilung IV/10 neu geschaffen.

Dies wurde dadurch notwendig, dass durch die Bestellung des Gruppenleiters der Gruppe A zum Sektionsleiter der Sektion IV die Situation entstand, dass ein Sektionschef gleichzeitig auch einen Mitarbeiterstab in Abteilungsgröße geführt hat. Durch eine Änderung der Geschäftseinteilung wurde aus dem Kern dieser Mitarbeiter (Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Pflege und Menschen mit Behinderungen, Dokumentation, Koordination der Öffentlichkeitsarbeit des Bundessozialamtes), sowie durch Aufgabenentlastung anderer Abteilungen eine eigene Abteilung geschaffen, die Abteilung IV/10, wobei darauf hinzuweisen ist, dass die Gruppenleitung eingespart und die Gruppe A der Sektion IV aufgelöst wurde.

 

 

Frage 2:

 

Im Zeitraum 1.1.2006 bis 22.11.2006 kam es zu folgenden Bestellungen:

 

Erstbestellung eines Geschäftsführers der Familie und Beruf Management GmbH sowie Neubestellung einer Geschäftsführerin der Familie und Beruf Management GmbH.

 

Die Gesellschaft ist aufgrund des § 1 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Errichtung der Gesellschaft Familie und Beruf Management GmbH mit Wirksamkeit 1. Jänner 2006 ex lege entstanden.

 

 

Fragen 3:

 

Die Leitung der Abteilung IV/10 wurde nach Ausschreibung durch einen Mitarbeiter meines Büros besetzt, welcher von der Bewertungskommission erstgereiht wurde.

 

Die Position der neuen Geschäftsführerin der Familie und Beruf Management GmbH wurde nach Ausschreibung durch die Leiterin meines Büros besetzt, welche von der Bewertungskommission erstgereiht wurde.

 

 

Frage 4:

 

Die Neubesetzung der Leitung der Abteilung V/10 wurde mit Wirksamkeit 01.01.2006 vorgenommen.

 

Die Neubesetzung der Leitung der Abteilung I/C-EUI/12 wurde mit Wirksamkeit 18.01.2006 vorgenommen.

 

Die Neubesetzung der Leitung der Abteilung IV/10 wurde mit Wirksamkeit 01.11.2006 vorgenommen.

 

Die Erstbestellung des Geschäftsführers der Familie und Beruf Management GmbH wurde mit Wirksamkeit 18. Jänner 2006 vorgenommen.

 

Die Neubestellung der Geschäftsführerin der Familie und Beruf Management GmbH wurde mit Wirksamkeit 5. Oktober 2006 vorgenommen. Die Ausschreibung erfolgte, nachdem der bisherige Geschäftsführer mit Mitte August sein freiwilliges Ausscheiden bekannt gab.

 

 

Frage 5:

 

Herr Rudolf Vytiska wurde mit der Leitung der Abteilung V/10 betraut. Vor der Ernennung war Herr Vytiska Referent in der Abteilung V/10.

 

Frau Dr. Brigitte Zarfl wurde mit der Leitung der Abteilung I/C-EUI/12 betraut. Vor der Ernennung war Frau Dr. Zarfl der Gruppenleitung I/C-EUI direkt unterstellt und dem Präsidentschaftsbüro zugeteilt.

 

Mit der Leitung der Abteilung IV/10 wurde Herr Mag. Roland Weinert, MAS betraut, welcher stellvertretender Leiter des Ministerbüros war.

 

Erstbestellter Geschäftsführer der Familie und Beruf Management GmbH war Herr Günter Danhel, der vor seiner Bestellung eine Funktion außerhalb des Ressorts ausübte.

 

Neu als Geschäftsführerin der Familie und Beruf Management GmbH bestellt wurde Frau Irene Slama, die vor ihrer Bestellung die Leiterin des Ministerbüros war.

 

 

Frage 6:

 

Bei allen Neubesetzungen war eine öffentliche Stellenausschreibung entweder nach dem Ausschreibungsgesetz 1989 oder nach dem Stellenbesetzungsgesetz erforderlich.

 

 

Fragen 7 und 8:

 

Bei allen in Frage 1a angeführten Neubesetzungen wurden Begutachtungs­kommissionen nach dem Ausschreibungsgesetz 1989 beigezogen.

 

Gemäß § 7 Abs. 2 Ausschreibungsgesetz 1989 bestanden die Begutachtungs­kommissionen jeweils aus zwei von der Leiterin der Zentralstelle bestellten sowie je einem von der Gewerkschaft öffentlicher Dienst und vom Zentralausschuss entsandten Mitgliedern.

 

Um die Auswahlverfahren für die Bestellung der Geschäftsführung der Familie und Beruf Management GmbH zu objektivieren, habe ich – ohne dazu gesetzlich verpflichtet zu sein – zur Vorbereitung der Entscheidung jeweils eine Kommission zur Begutachtung der eingelangten Bewerbungen eingerichtet. Bei der ersten Bestellung der Geschäftsführung der Familie und Beruf Management GmbH gehörten der Kommission eine externe Expertin (Unternehmensberaterin) die Leiterin der Sektion V des BMSG sowie der Leiter der Präsidialsektion des BMSg an. Bei der zweiten Bestellung gehörten der Leiter der Präsidialsektion, der Stellvertretende Leiter der Präsidialsektion sowie der Leiter der Gruppe Personalwesen der Besetzungskommission an.

 

 

Fragen 9 und 10:

 

Es wurden keine Personalberatungsunternehmen beigezogen.

 

 

Frage 11:

 

Die Besetzungen der angeführten Abteilungsleiterfunktionen wurden unbefristet vorgenommen. Die Bestellung von Herrn Günter Danhel zum Geschäftsführer der Familie und Beruf Management GmbH erfolgte für die Dauer eines Jahres und wurde auf persönlichen Wunsch der Geschäftsführung vorzeitig gelöst. Die Bestellung von Frau Irene Slama zur Geschäftsführerin der Familie und Beruf Management GmbH erfolgte für die Dauer von fünf Jahren.

 

 

Frage 12:

 

Es gab bei den gegenständlichen Besetzungen keine Einsprüche bzw. Beschwerden.

 

 

Fragen 13 bis 15:

 

Es gab keine Verlängerung derartiger Verträge vor dem regulären Ablauf.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen