880/AB XXIII. GP

Eingelangt am 23.07.2007
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 12. Juli 2007

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0127-IK/1a/2007

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1007/J betreffend Einführung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung, welche die Abgeordneten Mag. Brigid Schatz, Kolleginnen und Kollegen am 19. Juni 2007 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 4, 6 bis 9, 13 und 15 bis 18 der Anfrage:

 

Das in der Regierungsvereinbarung festgelegte Projekt der Einführung einer bedarfsorientierten Mindestsicherung liegt in der federführenden Zuständigkeit des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz. Diesem obliegt auch die konkrete Vorbereitung, insbesondere die Durchführung entsprechender Verhandlungen mit den Ländern. Eine entsprechende Arbeitsgruppe wurde bereits eingerichtet.

 

Diesbezüglich darf ich daher auf die Beantwortung der Anfrage 841/J durch den Herrn Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz verweisen.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und das Arbeitsmarktservice sind in der Arbeitsgruppe des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz vertreten. Da aber ein fertiges Konzept einer bedarfsorientierten Mindestsicherung noch nicht vorliegt, kann diese Frage derzeit nicht beantwortet werden.

 

 

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

 

Als Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit ist es mir ein wesentliches Anliegen, dass es bei beschäftigungspolitischen und arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen zu keinerlei Verdrängungseffekten kommt. Diesem Aspekt werde ich  auch bei der Umsetzung der bedarfsorientierten Mindestsicherung besonderes Augenmerk schenken.

 

 

Antwort zu den Punkten 10, 11 und 14 der Anfrage:

 

Auch hier ist zunächst das Verhandlungs- und Konzeptergebnis des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz abzuwarten, im Besonderen die Detailverhandlungen mit den Ländern zur Ausgestaltung der Anspruchsvoraussetzungen wie Leistungsregelungen der bedarfsorientierten Mindestsicherung.

 

Unabhängig davon laufen zu den arbeitsmarktpolitischen Vorhaben des Regierungsprogramms Verhandlungen mit den Sozialpartnerorganisationen und dem AMS im Sinne der Weiterentwicklung des sowohl von der OECD, als auch von der Europäischen Kommission vielfach hervorgehobenen „Flexicurity“ – Konzepts in Österreich. Ich bin zuversichtlich, dass diese bis zum Herbst zu einem Ergebnis führen, das im Ministerrat beschlossen und in der Folge der parlamentarischen Behandlung zugeführt werden kann.