882/AB XXIII. GP
Eingelangt am 23.07.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
|
Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 12. Juli 2007
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0132-IK/1a/2007
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1025/J betreffend Unterbringung ressortfremder Personen im Ministerium, welche die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen am 19. Juni 2007 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:
Seit dem Amtsantritt der vorherigen Bundesregierung wurden in den Räumlichkeiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit am Stubenring 1 keiner ressortfremden Person Büroräumlichkeiten zur Verfügung gestellt.
Der im Haus untergebrachte Regierungsbeauftragte Regierungsbeauftragten für Jugendbeschäftigung und Lehrlingsausbildung, KR Egon Blum, wurde mit Ministerratsvortrag vom 18. November 2003 bestellt. Seine Bestellung wurde mit MInisterratsvortrag vom 31. Jänner 2007 erneuert. Er ist damit ebenso wie sein Assistent und seine Sekretärin nicht als „ressortfremde Person“ zu betrachten.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Daran ist derzeit nicht gedacht.