883/AB XXIII. GP

Eingelangt am 23.07.2007
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                         Wien,        am Juli 2007

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0051-I/4/2007

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 849/J vom 23. Mai 2007 der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Steuerfreibeträge für behinderte Menschen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend ist grundsätzlich festzuhalten, dass sich die folgenden Darstellungen auf Personen beziehen, die ihre Freibeträge im Rahmen einer Veranlagung geltend gemacht haben. Daneben besteht für Pensionsbezieher die Möglichkeit, die Bescheinigung über die Behinderung bei der auszahlenden Stelle einzureichen, die dann den Freibetrag bei der laufenden Lohnsteuerberechnung berücksichtigt. Diese Möglichkeit wurde 2005 von annähernd 75.000 Personen mit Freibeträgen in Höhe von insgesamt ca. 52,3 Mio. € in Anspruch genommen. 2006 waren es ca. 71.000 Fälle mit Freibeträgen in Höhe von ca. 49,2 Mio. €. Detailauswertungen dazu sind derzeit noch nicht verfügbar.

 

Zu 1. und 3.:

Die Anzahl der Personen, denen in den Jahren 2005 und 2006 pauschale Freibeträge nach § 35 Einkommensteuergesetz (EStG) zugerechnet wurden und die daraus resultierenden Ausgaben stellen sich wie folgt dar:

 


Pauschale Behinderung gem. § 35 EStG 88 (eigene + Partner)

 

 

 

 

2005

2006

Anzahl*

Freibetrag

Anzahl*

Freibetrag

202.702

167.196.300,00

125.561

103.534.479,00

 

*) Bezüglich der Anzahl der Personen wird im Hinblick auf die unter Punkt 2 angeführte abweichende Anzahl darauf hingewiesen, dass Personen, denen sowohl für sich als auch für ihren Partner jeweils ein Freibetrag zusteht in dieser Tabelle nur einmal gezählt werden, in der unter Punkt 2 angeführten Tabelle allerdings zweimal.

 

Zu 2.:

Die Verteilung nach dem Behinderungsgrad in den Jahren 2005 und 2006 ist in den nachstehenden Tabellen dargestellt.

 

Verteilung der Pauschbeträge für die eigene Behinderung

 

 

 

 

 

Behinderungsgrad

2005

2006

ANZAHL

BETRAG

ANZAHL

BETRAG

Pflegegeld

19.621

25.044.468,00

11.813

15.007.128,00

25 bis 34

24.025

10.810.755,00

14.554

6.481.986,00

35 bis 44

19.548

9.544.236,00

11.830

5.728.734,00

45 bis 54

47.626

27.784.110,00

30.624

17.775.516,00

55 bis 64

28.141

20.263.038,00

17.815

12.840.786,00

65 bis 74

25.009

23.506.263,00

15.639

14.966.829,00

75 bis 84

16.935

18.998.925,00

10.243

11.740.641,00

85 bis 94

4.989

6.556.983,00

3.027

4.036.353,00

ab 95

9.314

13.967.124,00

5.147

7.932.126,00

 

 

 

 

 

Summe

195.208 *

156.475.902,00

120.692 *

96.510.099,00

 


Verteilung der Pauschbeträge für die Behinderung des Partners

 

 

 

 

 

Behinderungsgrad

2005

2006

ANZAHL

BETRAG*

ANZAHL

BETRAG*

Pflegegeld

1.796

2.123.664,00

1.245

1.479.048,00

25 bis 34

1.722

972.426,00

1.115

635.745,00

35 bis 44

1.491

880.281,00

975

584.313,00

45 bis 54

2.758

1.802.262,00

1.892

1.203.852,00

55 bis 64

1.725

1.287.006,00

1.182

850.044,00

65 bis 74

1.636

1.373.076,00

1.038

902.550,00

75 bis 84

1.027

985.941,00

671

635.649,00

85 bis 94

272

311.940,00

171

200.493,00

ab 95

755

983.802,00

419

532.686,00

 

 

 

 

 

Summe

13.182

10.720.398,00

8.708

7.024.380,00

 

*) In dieser Summe sind auch jene Beträge enthalten, die zusätzlich zu den Freibeträgen zustehen, die wegen der prozentuell gestaffelten Minderung der Erwerbsfähigkeit gewährt werden.

 

Zu 4.:

Die Anzahl der Inanspruchnahmen des Pauschbetrages nach § 35 EStG für den einkommenslosen behinderten Partner bzw. die Partnerin stellt sich wie folgt dar, wobei auch auf die Aufschlüsselung unter Punkt 2 hingewiesen wird:

 

Pauschale Behinderung gem. § 35 EStG 88 (Partner)

 

 

 

 

2005

2006

Anzahl

Freibetrag

Anzahl

Freibetrag

13.182

10.720.398,00

8.708

7.024.380,00

 

 

Zu 5. und 6.:

Die Anzahl der Inanspruchnahmen sowie die Höhe der Ausgaben in den Jahren 2005 und 2006 betreffend § 34 EStG sind in der nachstehenden Tabelle dargestellt:


außergewöhnliche Belastungen mit Auswirkung

 

 

 

 

2005

2006

Anzahl

Freibetrag

Anzahl

Freibetrag

117.345

159.652.489,07

71.829

88.141.784,68

 

 

Die oben angeführten Daten wurden Anfang Juni 2007 erhoben, wobei darauf hinzuweisen ist, dass sich die Zahlen insbesondere für das Jahr 2006 angesichts laufend einlangender Erklärungen bzw. durchzuführender Veranlagungen ständig erhöhen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen