884/AB XXIII. GP

Eingelangt am 23.07.2007
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                          Wien, am       Juli 2007

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0050-I/4/2007

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 853/J vom 23. Mai 2007 der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen, betreffend "Meeresfrüchte – Zoll‑ kontrollen 2006", beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Wie auch schon in den Beantwortungen der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4156/J vom 20. April 2006 und weiterer Voranfragen ausgeführt, möchte ich einleitend erwähnen, dass eine Überprüfung der Einfuhren von Meeresfrüchten (Waren der Positionen 0306, 0307 und 1605 der Kombinierten Nomenklatur – KN) hinsichtlich der angesprochenen Verunreinigungen, Schadstoffe, Schwermetallbelastungen und dergleichen nicht zum Aufgabenbereich der Zollverwaltung gehört. Die Kompetenz zur Feststellung der Verkehrs­fähigkeit bzw. zur Schadstoffkontrolle obliegt der Lebensmittelaufsichtsbehörde, welche gemäß Bundesministeriengesetz zum Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend ressortiert.

 

Zu 1.:

Aus Drittstaaten wurden im Jahr 2006 folgende Mengen an Meeresfrüchten (Krusten-, Schalen – und Weichtiere) nach Österreich eingeführt:

 

Herkunftsland

2006

Einfuhrmenge (Tonnen)

Armenien

4,8000

Bangladesch

40,0000

China

45,2722

Indien

75,4027

Indonesien

10,1460

Kanada

6,5451

Kenia

0,2055

Malediven

0,0005

Marokko

0,3796

Neuseeland

48,3694

Nigeria

0,3879

Philippinen

0,3342

Singapur

1,0049

Sri Lanka

0,2356

Südkorea

18,0755

Taiwan

12,8832

Thailand

44,2110

Tonga

0,0900

Türkei

18,5000

USA

14,0631

Vereinigte Arabische Emirate

0,1480

Vietnam

21,4657


Anzumerken ist, dass die vorstehende Aufstellung nur jene für Österreich bestimmten Einfuhrsendungen umfasst, die auch in Österreich verzollt wurden. Dem Bundesministerium für Finanzen liegen keine Zahlen für Sendungen von Meeresfrüchten aus Drittstaaten vor, die in anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft verzollt und anschließend als innergemein­schaftliche Lieferung nach Österreich verbracht wurden. Betreffend derartige Sendungen (demnach auch betreffend innergemeinschaftliche Lieferungen aus Deutschland) können daher keine Angaben gemacht werden.

 

Zu 2.:

Diesbezüglich darf ich auf die Beantwortung zu Punkt 2. der parlamentarischen Anfrage Nr. 1873/J vom 16. Juni 2004 durch meinen Amtsvorgänger verweisen.

 

Zu 3. bis 7.:

Im Jahr 2006 wurden keine derartigen Warenproben in der Technischen Untersuchungs­anstalt (TUA) untersucht.

 

Zu 8.:

Das Bundesministerium für Finanzen erhält vom Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend über das Schnellwarnsystem der Europäischen Kommission "RASFF" (Rapid Alert System for Food and Feed) auch Mitteilungen anderer Mitgliedstaaten betreffend Rückstände und Belastungen zurückgewiesener Lebensmittelsendungen.

Diese Informationen werden bei der Erstellung der Risikoprofile im Zollbereich berücksichtigt, damit etwaige Versuche von Importeuren, derartige Sendungen unter Umgehung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen über andere Zollstellen der Gemeinschaft einzu­führen, unterbunden werden können. Weiters unterliegen Meeresfrüchte grundsätzlich der veterinärbehördlichen Kontrollpflicht, wodurch eine lückenlose Kontrolle derartiger Produkte bereits an der EU-Außengrenze durch Grenztierärzte gewährleistet ist.

 

Zu 9.:

Ein Sonderprojekt betreffend die Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten betreffend die Kontrolle von Meeresfrüchten im Jahr 2007 ist meinem Ressort nicht bekannt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen