884/AB XXIII. GP
Eingelangt am 23.07.2007
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juli 2007
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0050-I/4/2007
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 853/J vom 23. Mai 2007 der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen, betreffend "Meeresfrüchte – Zoll‑ kontrollen 2006", beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Wie auch schon in den Beantwortungen der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4156/J vom 20. April 2006 und weiterer Voranfragen ausgeführt, möchte ich einleitend erwähnen, dass eine Überprüfung der Einfuhren von Meeresfrüchten (Waren der Positionen 0306, 0307 und 1605 der Kombinierten Nomenklatur – KN) hinsichtlich der angesprochenen Verunreinigungen, Schadstoffe, Schwermetallbelastungen und dergleichen nicht zum Aufgabenbereich der Zollverwaltung gehört. Die Kompetenz zur Feststellung der Verkehrsfähigkeit bzw. zur Schadstoffkontrolle obliegt der Lebensmittelaufsichtsbehörde, welche gemäß Bundesministeriengesetz zum Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend ressortiert.
Zu 1.:
Aus Drittstaaten wurden im Jahr 2006 folgende Mengen an Meeresfrüchten (Krusten-, Schalen – und Weichtiere) nach Österreich eingeführt:
|
Herkunftsland |
2006 Einfuhrmenge (Tonnen) |
|
Armenien |
4,8000 |
|
Bangladesch |
40,0000 |
|
China |
45,2722 |
|
Indien |
75,4027 |
|
Indonesien |
10,1460 |
|
Kanada |
6,5451 |
|
Kenia |
0,2055 |
|
Malediven |
0,0005 |
|
Marokko |
0,3796 |
|
Neuseeland |
48,3694 |
|
Nigeria |
0,3879 |
|
Philippinen |
0,3342 |
|
Singapur |
1,0049 |
|
Sri Lanka |
0,2356 |
|
Südkorea |
18,0755 |
|
Taiwan |
12,8832 |
|
Thailand |
44,2110 |
|
Tonga |
0,0900 |
|
Türkei |
18,5000 |
|
USA |
14,0631 |
|
Vereinigte Arabische Emirate |
0,1480 |
|
Vietnam |
21,4657 |
Anzumerken ist, dass die vorstehende Aufstellung nur jene für
Österreich bestimmten Einfuhrsendungen umfasst, die auch in
Österreich verzollt wurden. Dem Bundesministerium für Finanzen liegen
keine Zahlen für Sendungen von Meeresfrüchten aus Drittstaaten vor,
die in anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft verzollt und anschließend
als innergemeinschaftliche Lieferung nach Österreich verbracht
wurden. Betreffend derartige Sendungen (demnach auch betreffend
innergemeinschaftliche Lieferungen aus Deutschland) können daher keine
Angaben gemacht werden.
Zu 2.:
Diesbezüglich darf ich auf die Beantwortung zu Punkt 2. der parlamentarischen Anfrage Nr. 1873/J vom 16. Juni 2004 durch meinen Amtsvorgänger verweisen.
Zu 3. bis 7.:
Im Jahr 2006 wurden keine derartigen Warenproben in der Technischen Untersuchungsanstalt (TUA) untersucht.
Zu 8.:
Das Bundesministerium für Finanzen erhält vom Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend über das Schnellwarnsystem der Europäischen Kommission "RASFF" (Rapid Alert System for Food and Feed) auch Mitteilungen anderer Mitgliedstaaten betreffend Rückstände und Belastungen zurückgewiesener Lebensmittelsendungen.
Diese Informationen werden bei der Erstellung der Risikoprofile im Zollbereich berücksichtigt, damit etwaige Versuche von Importeuren, derartige Sendungen unter Umgehung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen über andere Zollstellen der Gemeinschaft einzuführen, unterbunden werden können. Weiters unterliegen Meeresfrüchte grundsätzlich der veterinärbehördlichen Kontrollpflicht, wodurch eine lückenlose Kontrolle derartiger Produkte bereits an der EU-Außengrenze durch Grenztierärzte gewährleistet ist.
Zu 9.:
Ein Sonderprojekt betreffend die Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten betreffend die Kontrolle von Meeresfrüchten im Jahr 2007 ist meinem Ressort nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen