887/AB XXIII. GP

Eingelangt am 23.07.2007
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BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien     

                                                                              

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben am 05.06.2007 unter der Nummer 889/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Geheime Online-Durchsuchungen von PC’s und Speicherplattformen auch in Österreich?“ gerichtet. 

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 2:

Der geschilderte Sachverhalt ist mir bekannt.

Vom deutschen Bundeskriminalamt in Wiesbaden wurde am 13. Februar 2007 eine Anfrage an alle EU – Mitgliedstaaten über das Vorliegen von Rechtsgrundlagen zur Durchführung von Online Durchsuchungen gestellt, welche vom österreichischen Bundeskriminalamt beantwortet worden ist. Es wurden dabei keine Vereinbarungen getroffen.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Dem BM.I sind keine derartigen Fälle bekannt.

 

Zu Frage 5:

Die gegenständlichen Eingriffe dürften nur auf Grund einer gesetzlichen Ermächtigung vorgenommen werden. Es gibt in Österreich für das BM.I keine Rechtsgrundlage, die zu geheimen Online-Durchsuchungen ermächtigen würde. Für das BVT bestehen keine Sonderermächtigungen.

 

Fragen zu den Nachrichtendiensten des BMLV betreffen nicht den Zuständigkeitsbereich meines Ressorts und können daher nicht beantwortet werden.