890/AB XXIII. GP
Eingelangt am 24.07.2007
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-13.000/0008-I/PR3/2007 DVR:0000175
An die
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Zur schriftlichen parlamentarische Anfrage Nr. 861/J-NR/2007 betreffend „Selbstbedienungsladen für Burschenschafter, die die Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde am 23. Mai 2007 an mich gerichtet haben, darf ich vorweg mitteilen, dass ich den Präsidenten des Rechnungshofes gebeten habe, eine Prüfung von ARC Seibersdorf so rasch wie möglich durchzuführen, um die verschiedenen, in der Öffentlichkeit diskutierten Themen betreffend ARC Seibersdorf aufzuklären. Die jetzige Fragenbeantwortung erfolgt auf Basis der Informationen durch das Bundesministerium bzw. durch die Geschäftsführung von ARC Seibersdorf und kann naturgemäß Ergebnisse der Rechnungshofsprüfung noch nicht berücksichtigen. Ich darf daher die Anfrage wie folgt beantworten:
Zum Thema „Die Bestellung Rinnhofers:
Nachdem zunächst in der Öffentlichkeit der Olympe Martin Graf als Nachfolger von Helmut Krünes gehandelt wurde, wurde in einem mehrstufigen Auswahlverfahren ein anderer Olympe, Hans Rinnhofer, zum Geschäftsführer der ARC bestellt. Die näheren Umstände sind allerdings aufklärungsbedürftig.
Dem Verfahren beigezogen wurde nämlich ein Personalberatungsunternehmen. Der Auftrag für die Beratung wurde öffentlich ausgeschrieben und war vom Aufsichtsrat anscheinend mit 35.000 Euro gedeckelt worden. Neben Joachim Kappel, dem österreichischen Geschäftsführer von Egon Zehnder, der die Ausschreibung letztlich für sich entscheiden konnte, hatten sich offensichtlich etliche andere Personalberatungsunternehmen beworben: „Sie legten Fixangebote inklusive Spesen rund um 40.000 Euro “(Industriemagazin Nr.5/07). Die Veröffentlichung der tatsächlichen Kosten für die Personalberatung in der Höhe von 115.091,11 Euro in drei Tranchen, die Sie in der Anfragebeantwortung 109/AB bekannt gegeben haben, hat deshalb für Aufregung in der Branche gesorgt.“
Frage 1:
Wie lautete der ausgeschriebene Auftrag für die Personalberatung?
Antwort:
Auftrag für die Personalberatung war es, für jede zu besetzende Position die vier bestgeeigneten Kandidaten auszuwählen. Jedes Anbot sollte insbesondere folgende Teile enthalten:
Beschreibung des Vorgehens (Instrumente, Verfahren etc.), einschlägige Referenzen ihres
Unternehmens, Erfahrungen der mit dem Projekt betrauten Sachbearbeiter, Beschreibung
der zu erbringenden Leistungen (z.B. Bewerbungsentgegennahme, Auswahlverfahren, Er-
stellung eines Endberichtes etc.).
Frage 2:
Wann und wo wurde der Auftrag ausgeschrieben?
Antwort:
4 Unternehmen wurden im Wege einer Interessentensuche durch das bmvit (Abteilung Beteiligungsmanagement) mit Schreiben vom 23.12.2005 zur Anbotslegung eingeladen.
Frage 3:
Waren in der Ausschreibung die Kosten eingegrenzt oder gedeckelt? Wenn ja, mit welchem
Betrag?
Antwort:
Für die Erbringung der angeführten Leistungen wurde um die Erstellung eines verbindlichen
Kostenvoranschlages ersucht.
Frage 4:
Welche Firmen haben sich mit welchen Angeboten an der Ausschreibung beteiligt?
Antwort:
Folgende Firmen haben sich an der Ausschreibung beteiligt:
- Spencer Stuart Management Consulting GmbH – Angebotssumme: € 86.000.-
- Heidrick & Struggels Unternehmensberatung GmbH – Angebotssumme: € 78.000.-
- Egon Zender International GmbH – Angebotssumme: € 76.000.-
Fragen 5 und 6:
Wer innerhalb des Aufsichtsrates von ARC hat das Ausschreibungsverfahren geleitet?
Welche Mitglieder des Aufsichtsrates haben das Verfahren begleitet und dem Aufsichtsrat
einen Vorschlag unterbreitet?
Antwort:
In der Generalversammlung vom 26.04.2006 wurde eine Besetzungskommission unter dem
Vorsitz von Aufsichtsratsvorsitzenden DI Rainer Wieltsch bestellt. Diese Kommission
setzte sich aus insgesamt 6 Mitgliedern zusammen. Neben dem Aufsichtsratsvorsitzen-
den noch Mag. Andreas Reichhardt und Ing. Matthias Reichhold als Vertreter des Aufsichts-
ratspräsidiums und 3 weitere Experten: Dr. Klaus Pseiner (FFG), DI Dr. Knut Consemüller
(Rat für Forschung und Technologie), Mag. Dr. Norbert Zimmermann (Berndorf AG).
Frage 7:
Wie (in welchen Etappen und mit welchen Beteiligten) wurde das Verfahren zur Auswahl der
neuen Geschäftsführung organisiert?
Antwort:
Die von der Generalversammlung beauftragte Besetzungskommission tagte unter dem Vor-
sitz von Herrn Rainer Wieltsch:
Diese Kommission tagte
- am 16.01. - Beauftragung des Headhunters E. Zehnder
- am 06.03. - Diskussion der Longlist und Nominierung der Shortlist
- am 28.03. - Vorbesprechung zum Hearing
- am 29.03. - Hearing der 13 Topkandidaten für Geschäftsführung.
Weiters fand ein Hearing der Topkandidaten für den Finanzprokuristen statt
Frage 8:
Wann und von wem wurde die Entscheidung getroffen, doch nur einen Geschäftsführer zu
bestellen?
Antwort:
In der 88.Generalversammlung vom 26.04.2006 wurde die Entscheidung getroffen, nur
einen Geschäftsführer zu bestellen.
Frage 9:
Wie viele Personen haben sich für die Geschäftsführung von ARC beworben, wie viele
kamen in die engere Wahl?
Antwort:
Es haben sich insgesamt 130 Personen für die beiden ausgeschriebenen Funktionen der
Geschäftsführung von ARC beworben. Dreizehn kamen in die engere Wahl.
Frage 10:
Welche Gründe waren für die Bestellung von Hans Rinnhofer entscheidend?
Antwort:
Für die einstimmige Entscheidung für Herrn Hans Rinnhofer als bestgeeignetsten Kandidaten war lt. Auswahlkommission ausschlaggebend gewesen:
· „Rinnhofer’s langjährige internationale Erfahrung im Management von Engineeringunternehmen
· tief gehendes technisches Verständnis, gepaart mit bestem kaufmännischen Wissen
· sein akademischer Lehrhintergrund an der Montanuniversität Leoben und an der Donau-Universität Krems
· bewiesene Managementqualitäten und Auslandserfahrung.“
Frage 11:
Warum wurde das Honorar für die Personalberatungsfirma in drei Tranchen bezahlt?
Antwort:
Die Zahlungen erfolgten entsprechend der Rechnungslegung.
Die Kosten in Zusammenhang mit der Besetzung sind von der ARC zu tragen. Nach Abschluss des Projekts gab es eine einzige Rechnung von Egon Zehnder an ARC, welche die einzelnen Leistungs-/Kosteneinheiten gemäß Angebot abbildet. Im Rechnungsbetrag sind auch die durchlaufenden variablen Kosten wie Reisekosten der Bewerber enthalten.
Fragen 12 und 13:
Stimmt es - wie vom „Industriemagazin" vermutet, dass sich das Honorar aus den
branchenüblichen 25 bis 30 Prozent des veranschlagten Bruttoeinkommens des
Geschäftsführers zusammensetzt bzw. erklärt?
Welche sonstigen Gründe gab es für das hohe Honorar?
Antwort:
Das Honorar war branchenüblich. Es gab einen verbindlichen Kostenvoranschlag des
Bestbieters.
Es wurden zwei Personen bestellt, Rinnhofer und Euringer. Der Auftrag wurde an den Bestbieter vergeben.
Frage 14:
Gab es für das bezahlte Honorar einen Beschluss des Aufsichtsrates?
Antwort:
Es gab keinen Beschluss, sondern einen Bericht über die Personalsuche im Aufsichtsrat.
Zum Thema „Das Wirken von Helmut Krünes“:
Frage 15:
Helmut Krünes soll bei seinem Ausscheiden nach knapp 5 Jahren eine Abfertigung in der
Höhe eines Jahresgehaltes in der Höhe von 250.000 Euro erhalten haben. Stimmt diese
Summe bzw. wie hoch war die Abfertigung von Krünes tatsächlich?
Antwort:
Die angegebene Summe der Abfertigung stimmt nicht. Die Höhe der Abfertigung ist das Ergebnis eines außergerichtlichen Vergleiches und ich bitte daher um Verständnis, dass ich keine inhaltliche Bewertung von privatrechtlichen Vertragsdetails vornehme, die möglicherweise dem Datenschutz unterliegen.
Fragen 16 und 17:
Hat der vom BMVIT in den Aufsichtsrat entsandte Sektionschef Andreas Reichhardt einer
Abfertigung zugestimmt?
Gab es einen Beschluss des Aufsichtsrates, der auch die Höhe der Abfertigung umfasste?
Wenn ja, wie lautete dieser?
Antwort:
Da es sich um eine Angelegenheit des Präsidiums und der Geschäftsführung in Abstimmung
mit dem Aufsichtsratspräsidium handelte, hat Sektionsleiter Reichhardt als Mitglied des
Präsidiums dem Vergleich zugestimmt.
Der außergerichtliche Vergleich war ein Berichtspunkt in der darauf folgenden Aufsichtsratssitzung.
Frage 18:
War im Dienstvertrag von Helmut Krünes diesem die Beteiligung an Unternehmen, die in
wirtschaftlichen Beziehungen zu ARC bzw. Töchtern von ARC stehen, erlaubt?
Antwort:
Eine Beteiligung von Herrn Helmut Krünes war unter Einhaltung der Regelungen im Dienstvertrag zulässig.
Frage 19:
War dem Aufsichtsrat die Beteiligung von Helmut Krünes an Unternehmen, die mit ARC bzw.
Töchtern von ARC in wirtschaftlichen Beziehungen stehen, bekannt?
Antwort:
Das Präsidium wurde informiert, dass eine Zustimmung des damaligen Aufsichtsrats-
vorsitzenden Schenz zur Beteiligung von Herrn Krünes unter der Voraussetzung, dass keine Unvereinbarkeit vorliege, erteilt wurde.
Frage 20:
Hat Helmut Krünes als Geschäftsführer tatsächlich die Entschuldung der ARC-Tochter FWG durchgeführt?
Antwort:
Es hat keine Entschuldung der FWG stattgefunden.
Fragen 21 und 23:
In welcher Höhe wurden Mittel von a) ARC und/ oder b) des Bundes seit 2002 in die FWG
eingebracht?
Zu welchem Preis und zu welchen Konditionen wurde die FWG an „smart energy Solutions"
verkauft?
Antwort:
BMVIT-Mittel, die in die FWG GmbH eingeflossen sind:
JAHR Betrag (EUR)
2002 0,00
2003 390.344,00
2004 335.588,22
2005 259.949,00
2006 265.961,00
SUMME 1.251.842,22
Mit dieser Summe wurden Projekte der unabhängigen Forschung finanziert. Berichte darüber wurden ordnungsgemäß gelegt.
Frage 22:
Welche Mittel wurden durch
a) ARC und/ oder
b) den Bund
aufgebracht, um die anderen Gesellschafterinnen der FWG abzufinden?
Antwort:
Keine – es hat ein Sharedeal stattgefunden.
Frage 24:
Hat Helmut Krünes als Geschäftsführer von ARC Handlungen gesetzt, die zum weitgehenden Forderungsverzicht von FWG bzw. ARC gegenüber „En-o-De" beigetragen haben bzw. ihn vorbereitet?
Antwort:
Es gab keinen Forderungsverzicht.
Frage 25:
Wie beurteilen Sie als Mehrheitseigentümer von ARC die Rückstehungserklärung?
Wurde dadurch der Republik wirtschaftlicher Schaden zugefügt?
Antwort:
Es gibt keine Rückstehungserklärung.
Frage 26:
Wie beurteilen Sie als Mehrheitseigentümer die Beteiligung von Helmut Krünes an „En-o-De"? Wurde dadurch der Republik wirtschaftlicher Schaden zugefügt?
Antwort:
Die formalen Bestimmungen des Dienstvertrages wurden eingehalten. Eine unmittelbare
Schädigung ist derzeit nicht nachweisbar.
Zum Thema „Die Abfertigung von Martin Graf“:
Frage 27:
a) Aus welchen Gründen und
b) zu welchen Konditionen wurde das Dienstverhältnis mit dem zuletzt als Prokurist von
ARC tätigen Martin Graf aufgelöst?
c) Stimmt die kolportierte Summe von € 220.000,- als Abfindung für Martin Graf?
Antwort:
Dies ist das Ergebnis von Verhandlungen der Geschäftsführung. Aus Sicht der Geschäftsführung von ARC ist ein Abgeordnetenmandat mit dem Arbeitseinsatz als Geschäftsführer nicht vereinbar.
Es erfolgte eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses. Ich ersuche um Verständnis dafür, dass ich keine Details privatrechtlicher Dienstverträge bekannt gebe, um mich nicht dem Vorwurf auszusetzen, möglicherweise das Datenschutzgesetz zu verletzen.
Frage 28:
Ist es richtig, dass Martin Graf wegen der Wiedereingliederung von „arc business Services"
in die ARC Holding einen Vertrag als Prokurist erhielt, der ihm mehrjährige Unkündbarkeit garantierte?
Antwort:
Martin Graf wurde mit allen anderen Prokuristen gleichbehandelt. Es erfolgte keine vertragliche Sonderregelung.
Der Vertrag Grafs’ entsprach den damaligen Richtlinien für Prokuristen der Gesellschaft.
Der Geschäftsführervertrag war auf 5 Jahre befristet abgeschlossen (1.5.03-30.4.08). Während dieser fünf Jahre war die Kündigung von beiden Vertragsparteien aus wichtigen Gründen unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines jeden Quartals möglich.
Frage 29:
Hat der Aufsichtsrat (bzw. Ihr Vertreter) diesem Vertrag zugestimmt?
Antwort:
Im Aufsichtsrat erfolgte der Beschluss über die Prokuraerteilung. Der gegenständliche Vertrag ist im Aufsichtsrat nicht zustimmungspflichtig.
Zum Thema „Die Auflösung von Verträgen“:
Frage 30:
Haben Sie bzw. Ihr Amtsvorgänger von der Auflösung dieser Dienstverhältnisse Kenntnis erhalten?
Antwort:
Ob mein Amtsvorgänger von der Auflösung dieser Dienstverhältnisse Kenntnis erhalten hat, kann ich nicht beantworten. Mir wurden diese vor meinem Amtsantritt erfolgten Auflösungen von Dienstverhältnissen im Zuge der Informationen über ARC zur Kenntnis gebracht. Sie sind auch Teil meines Ersuchens um rasche Prüfung durch den Rechnungshof.
Frage 31:
Haben Sie (bzw. Ihr Amtsvorgänger) bzw. der von Ihnen in den Aufsichtsrat entsandte
Vertreter zu der Auflösung des Dienstverhältnisses des Pressesprechers Wolfgang R., der Finanzprokuristin Andrea R. Stellung genommen?
Wenn ja, welche Stellungnahmen erfolgten dabei?
Hat sich der Aufsichtsrat mit diesen Auflösungen von Arbeitsverhältnissen befasst?
Welche Stellungnahme wurde dabei von Ihrem Vertreter abgegeben?
Antwort:
Die Vertragsauflösung erfolgte vor meinem Amtsantritt, sodass von mir entsandte Vertreter nicht an diesem Vorgang beteiligt waren.
Frage 32:
Wurde die Finanzprokuristin auf Druck des damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden Rainer Wieltsch zu einer einvernehmlichen Auflösung ihres Dienstverhältnisses gedrängt?
Wenn ja, warum?
Antwort:
Diese Frage kann von mir nicht beantwortet werden.
Die Auflösung des Dienstverhältnisses der Finanzprokuristin ist im Einvernehmen mit dem
Aufsichtsratsvorsitzenden erfolgt.
Frage 33:
Wurde der neue Finanzprokurist mit einem deutlich höheren Gehalt als Fr. Andrea R.
eingestellt?
Antwort:
Der neue Finanzprokurist wurde zu einem höheren Gehalt eingestellt.
Frage 34:
Ist es richtig, dass der Jahresabschluss 2006 nicht mehr von firmeneigenem Personal erstellt
werden konnte?
Antwort:
Gemäß Auskunft der Geschäftsführung wurde im Gegensatz zu der Darstellung der Jahresabschluss 2006 erstmalig von firmeneigenem Personal durchgeführt.
Die Firma Hübner&Hübner hat lediglich unterstützende Arbeiten aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle des firmeneigenen Personals geleistet.
Frage 35:
Wurde der Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses 2006, den die Fa. Hübner & Hübner erhalten hat, freihändig vergeben, ausgeschrieben (wenn ja, wann)?
Antwort:
Gemäß Auskunft der Geschäftsführung gab es keinen Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses 2006 an Hübner&Hübner (siehe Frage 34) und konnte ein solcher somit auch nicht frei oder in anderer Art vergeben werden.
Frage 36:
Wie viel hat der Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses 2006 gekostet?
Antwort:
Wie bereits oben angeführt hat mir die Geschäftsführung mitgeteilt, dass es keinen Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses 2006 gab; siehe Frage 34 und 35.
Frage 37 a) und b):
Vertrag Konrad Freyborn
a) Wann und
b) warum wurde der Vertrag mit Konrad Freyborn, Geschäftsführer von ARC research, aufgelöst?
Antwort:
Die Funktion ist durch die Umstrukturierung in ARC weggefallen.
Frage 37c) + d):
Ist es richtig, dass mit Konrad Freyborn bei der Vertragsauflösung eine Gehaltsfortzahlung
bis zum Ende seiner Geschäftsführungs-Periode, also bis 2008, vereinbart wurde?
Wie hoch sind die Kosten aus der Abfindung von Herrn Freyborn aus seinem Vertrag?
Antwort:
Es erfolgte eine einvernehmliche Vertragsauflösung. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich keine inhaltliche Bewertung von privatrechtlichen Vertragsdetails vornehme, die möglicherweise dem Datenschutz unterliegen.
Zum Thema „Andere Verträge“:
Frage 38 a):
Im Jahr 2006 wurde von Hübner & Hübner eine Liquiditätsprüfung des Unternehmens durchgeführt.
Zu welchen Ergebnissen kam diese Liquiditätsprüfung?
Antwort:
Das Ergebnis war, dass ein Finanzmittelbedarf besteht, wenn nicht Gegensteuerungs-maßnahmen eingeleitet werden.
Frage 38 b):
Haben Sie als Mehrheitseigentümer die Ergebnisse dieser Prüfung geteilt?
Antwort:
Der Mehrheitseigentümer wurde von den Ergebnissen der Prüfung informiert.
Frage 38 c):
Welche Kosten hat diese Prüfung verursacht?
Antwort:
Zu diesem Fall liegen der Geschäftsführung zwei Rechnungen in der Höhe von EUR 16.000,-- und EUR 11.700,-- (netto) vor.
Frage 38 d):
Warum wurde Hübner & Hübner, dessen Geschäftsführer Serles ja in einem anderem vom BMVIT beherrschten Unternehmen, der „via donau" von Ihrem Amtsvorgänger als Aufsichtsratsvorsitzender eingesetzt worden war, mit dieser Prüfung beauftragt?
Antwort:
Diese Frage betrifft meinen Amtsvorgänger und kann daher von mir nicht beantwortet werden.
Frage 38 e):
Welche anderen Aufträge hat „Hübner & Hübner seit 2000 von „ARC" erhalten?
Antwort:
Unterstützung der EU-Projekt- und Förderabrechnung.
Frage 38 f):
Welche anderen Aufträge hat „Hübner & Hübner seit 2000 von ihrem Ressort erhalten?
Antwort:
Dem Ressort sind keine weiteren Aufträge bekannt.
Frage 38 g):
Mit welchen Kosten waren die in e) und f) genannten Aufträge verbunden?
Antwort:
Die Angelegenheiten der Frage e) obliegen der Verantwortung der Geschäftsführung.
Fragen 39 und 40:
Welche weiteren Beratungsaufträge für ARC oder eine ihrer Tochterfirmen wurden seit 2002
von ARC bzw. einer ihrer Tochterfirmen vergeben?
Mit welchen Kosten waren diese Aufträge verbunden?
Antwort:
Dies obliegt der Verantwortung der Geschäftsführung.
Frage 41 a):
Stimmt die Aussage des ehemaligen Staatssekretärs Mainoni, wonach Dietbert Kowarik Anteile an ARC als Treuhänder für den Bund hält?
Antwort:
Ja, Dietbert Kowarik hat als Treuhänder Anteile für den Bund übernommen, die von der Syndikatsgruppe B zurückgelegt wurden, um sie zukünftig neuen Industriepartnern, die Anteile erweben wollen, zur Verfügung stellen zu können.
Frage 41 b):
Wenn ja, wer hat ihn dazu beauftragt bzw.
Antwort:
Dies ist eine Entscheidung des Mehrheitseigentümers.
Frage 41 c) und d):
Was waren die Gründe und die Kosten dafür?
Antwort:
Einige Unternehmen haben ihre Anteile zurückgelegt, es ist ein Notar erforderlich, welcher die Generalversammlung betreut. Es sind keine zusätzlichen Kosten entstanden.
Frage 42:
Wie stellt sich derzeit die Eigentümerstruktur von ARC dar?
Antwort:
Die Eigentümerstruktur von ARC ist dem Firmenbuch zu entnehmen. Die Eigentümerstruktur stellt sich wie folgt dar:
- 50,5 % Republik Österreich
- 49,5 % Industrie.
Frage 43:
Hat das Notariat Stefan & Stefan seit 2002 Aufträge von ARC bzw. einer ihrer Tochterfirmen erhalten?
a) Wenn ja, welche?
b) Von wem?
Antwort:
Das Notariat hat Aufträge erhalten. Ich ersuche um Verständnis dafür, dass ich keine Details der Verträge bekannt gebe, um mich nicht dem Vorwurf auszusetzen, möglicherweise das Datenschutzgesetz zu verletzen.
Frage 44:
Waren die Rechtsanwaltskanzleien Witt & Co. bzw. Hübner seit 2002 für ARC tätig?
Wenn ja, in welchen Fällen und mit welchen Kosten?
Antwort:
Ja, die Rechtsanwaltskanzleien waren für ARC tätig. Ich ersuche um Verständnis dafür, dass ich keine Details der Verträge bekannt gebe, um mich nicht dem Vorwurf auszusetzen, möglicherweise das Datenschutzgesetz zu verletzen.
Zum Thema „Prüfungen“:
Frage 45:
Sie haben eine Überprüfung von ARC durch den Rechnungshof veranlasst. Wie lautet im Detail der Prüfungsauftrag für den Rechnungshof?
Antwort:
Ich habe das Ersuchen um möglichst umgehende Prüfung mit folgendem Wortlaut an den Präsidenten des Rechnungshofes gerichtet:
„Nachdem vor kurzem der Aufsichtsrat neu bestellt wurde, erhoffen wir uns als Mehrheitseigentümer durch einen Prüfbericht des Rechnungshofes Unterstützung bei der Auswahl der notwendigen Maßnahmen, um Transparenz, Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Effizienz sicherstellen zu können. Insbesondere ersuche ich Sie, dass auch jene Themenkomplexe geprüft werden, die besondere parlamentarische und mediale Beachtung fanden; dazu zählen z. B. die Mangelhaftigkeit des Controllings, der Liquiditätsplanung und des Schuldenmanagements, der Bilanzverlust im Jahr 2006 von rd. 6 Mio €, hohe Personalaufnahmen ohne entsprechende Finanzierung, Umstrukturierungs-maßnahmen und deren anschließende spätere Rückgängigmachung und die damit verbundenen Kosten, Beendigung des Dienstverhältnisses von Herrn Martin Graf sowie der Verkauf der ARC-Tochter, Funktionswerkstoffe Forschungs- und EntwicklungsGmbH (FWG).“
Frage 46:
Wann ist der Endbericht des Rechnungshofs zu erwarten?
Antwort:
Diese Frage kann nur der Rechnungshof selbst beantworten.
Fragen 47, 48 und 49:
Ex-Staatssekretär Mainoni hat im Herbst 2006 eine - wie er sagte - Überprüfung der Gebarung von ARC durch das Beteiligungsmanagement des Bundesministeriums veranlasst.
Hat das Beteiligungsmanagement jemals eine Überprüfung der Gebarung von ARC vorgenommen bzw. vornehmen dürfen?
Wie lautete der Prüfauftrag an das Beteiligungsmanagement?
Was waren die detaillierten Ergebnisse der Überprüfung durch das Beteiligungsmanagement?
Antwort:
Das Beteiligungsmanagement hat keine Überprüfung der Gebarung der ARC vorgenommen.
Fragen 50 und 51:
Hat es seit 2002 andere durch das Ministerium veranlasste Beratungs- oder Prüfaufträge betr. ARC gegeben?
Wenn ja,
a) welche
b) durch wen
c) mit welchen Kosten
d) mit welchen Ergebnissen?
Antwort:
Drei unterschiedliche Aufträge hat es an das Malik-Managementzentrum St. Gallen gegeben:
- Corporate Governance Check (2005)
- Umfeldanalyse und Konzeption von Entwicklungsvarianten (2005)
- Erarbeitung einer neuen Business Mission für ARC (2006).
Die Kosten betrugen 99.700,--€ exklusive Mehrwertsteuer.
Als Ergebnisse der Beratungen wurden 6 Reformschritte eingeleitet:
1. Klärung des Unternehmenszwecks und der Erwartungen
2. Überarbeitung und Ergänzung der Unternehmensstrategie
3. Optimierung der Gesamtsteuerung
4. Organisatorische Neuausrichtung
5. Gestaltung der Führungsstruktur
6. Optimierung der Geschäftsprozesse
Mit freundlichen Grüßen
Werner Faymann